Vertragsbedingungen Operations Engineering Musterklauseln

Vertragsbedingungen Operations Engineering. EXASOL bietet eine Reihe von Service-Leistungen an, die den reibungslosen Betrieb des Systems gewährleisten. Der genaue Umfang dieser operativen Services ergibt sich aus den Leistungsscheinen. Operative Aufgaben umfassen Installation Service, Operational Service, Incident Management, Monitoring und Datenbank-Administration. Operation Engineers benötigen in der Regel keinen privilegierten Log-in auf die Datenbanken. Wird ein privilegierter Zugang benötigt (wie z.B. bei einem Major Update), wird EXASOL den Vertragspartner darüber gesondert unterrichten. In geteilten bzw. virtuellen Umgebungen können bestimmte Leistungen insbesondere in Bezug auf Knotenmanagement nicht erbracht werden. Sofern nicht anders vereinbart, beschränken sich die Tätigkeiten im Rahmen von Operations Engineering auf das EXASuite-Cluster. Für die Bereitstellung und Pflege einer geeigneten Infrastruktur außerhalb der Cluster (z.B. für externe Datensicherung, Staging Server, Administration von Clients) ist der Vertragspartner verantwortlich. Ist nichts gesondert geregelt, werden die Leistungen remote erbracht. Ein Zugang zum Cluster über VPN wird vorausgesetzt.
Vertragsbedingungen Operations Engineering. Operative Aufgaben umfassen Installation Service, Operational Service, Incident Management, Monitoring und Performance Service. In den Service-Levels „Startup“, „Standard“ und „Premium“ sind alle der vorgenannten Services mit Ausnahme von Performance Service enthalten. Performance Service kann durch separate Vereinbarung sowie Vergütung gebucht werden. Operation Engineers benötigen in der Regel keinen privilegierten Log-in auf die Datenbanken. Wird ein privilegierter Zugang benötigt (wie z.B. bei einem Major-Update), wird Exacloud den Vertragspartner darüber gesondert unterrichten. Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind operative Aufgaben auf Aktivitäten am Exasuite Cluster beschränkt. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, die entsprechend erforderliche Infrastruktur im sowie außerhalb des Clusters zur Verfügung zu stellen und zu warten (z.B. staging server, Client-Verwaltung etc.).

Related to Vertragsbedingungen Operations Engineering

  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere

  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.