Reklamation Musterklauseln

Reklamation. Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse des Clubs erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 6.2 hinterlegt wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 6.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen grundsätzlich keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche unterliegt der Kulanz. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.
Reklamation. Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Kundenidentifikation, Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild und/oder sichtbare Beschädi- gung der Tickets zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Tickets beim Kunden, späte- stens jedoch fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung in Textform per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 18 genannte Kon- taktadresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E- Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der FCB dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets. Im Falle einer Offline-Tik- ketbestellung gemäß Ziffer 2.4, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 5.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich er- folgen.
Reklamation. Der Vertragspartner ist für Reklamationen und Bean- standungen seiner Kunden, die seine Leistungen betref- fen, selbst verantwortlich und muss diese unmittelbar mit dem betroffenen Kunden regeln.
Reklamation. 1. Der Händler hat das verkaufte Fahrzeug und das gesamte Zubehör unverzüglich nach Inbesitznahme zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen auf dem Frachtbrief bzw. dem Herausgabenachweis zu vermerken und dem betreffenden Verkäufer unverzüglich – d.h. binnen eines Werktages nach Inbesitznahme – über den bereitgestellten elektronischen Service auf der Handelsplattform (im Folgenden: „Reklamationstool“) anzuzeigen. Spätere sowie mündliche oder fernmündliche Mängelrügen werden nicht berücksichtigt. Unterlässt der Händler diese Anzeige, so gelten Fahrzeug und Zubehör als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Auf nicht auf dem Frachtbrief bzw. dem Herausgabenachweis vermerkte offensichtliche Mängel, die bei Abholung oder Ablieferung vorhanden waren, kann sich der Händler nicht berufen.
Reklamation. (1) Der Besteller ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Zu- gang des Tickets in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) unter oben angegebene Kontakt- adressen zu erfolgen.
Reklamation. Reklamationen sind während der Veranstaltung zu melden, spätere Reklamationen können nicht berück- sichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen.
Reklamation. ⮚ Reklamationen jeglicher Art. ⮚ Wird gemäß Punkt 1.5 in den festgelegten Reaktionszeiten bearbeitet.
Reklamation. 2.1 Soweit der Vertragspartner zur Buchung von Nur-Flug-Einzelplätzen weitere touristischen Einzelleistungen für den Xxxx hinzu bucht und damit im Verhältnis zu ihm zum Reiseveranstalter iSd §§ 651 a ff BGB wird, ist die ICC nur Erfüllungsgehilfe des Vertragspartners im Hinblick auf die Flugleistung.
Reklamation. Die Zustellung der Waldeckischen Landeszeitung erfolgt frei Haus. Über Zustellmängel ist die Xxxxxxx Xxxx Druckerei und Verlag GmbH (Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, Tel: 05631/560-00, Fax: 05631/560-229, leserservice@wlz- xxxxxx.xx) umgehend in Kenntnis zu setzen. Der Verlag bemüht sich, eine Nachlieferung am selben Tag durchzuführen. Dies ist jedoch in Ausnahmefällen nicht möglich. Bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Beziehers für die Vergangenheit ausgeschlossen. Für Nichtlieferung oder verspätete Lieferungen, die ohne Verschulden der Xxxxxxx Xxxx Druckerei und Verlag GmbH oder infolge höherer Gewalt (Streik, extreme Witterungsverhältnisse wie Eis, Xxxxxx, Xxxxx, etc.) eintreten, wird nicht gehaftet. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare der Waldeckischen Landeszeitung kann kein Ersatz geleistet werden. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Verlag ist berechtigt, bei Belieferungen an mit Zustellern nur schwer erreichbaren Orten/Briefkästen und außerhalb des Verbreitungsgebietes des Verlages den Versand im Postzeitungsdienst oder mit einem anderen Zustelldienst vorzunehmen. Die Zustellung am Erscheinungstag durch den Postzeitungsdienst kann nicht gewährleistet werden. Der Bezieher hat -ausgenommen bei Postzustellung- Anspruch auf Zustellung der Zeitung in den Morgen- bzw. Vormittagsstunden des Erscheinungstages, nicht aber zu einer bestimmten Uhrzeit.
Reklamation. Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung von Eintracht Braunschweig (vgl. Ziffer 2.2 bzw. 2.3) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch fünf