Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht. 11.1. Im Rahmen des zwischen dem Kunden und den Stadtwerken bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. 11.2. Die Stadtwerke behalten sich insbesondere vor, a) zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Energieliefervertrages Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten des Kunden (sog. Bonitäts-Scoring) zu erheben, zu speichern und zu verwenden; in die Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem die Anschriftendaten des Kunden ein. b) zu dem in lit. a) genannten Zweck Informationen über die unterbliebene oder nicht rechtzeitige Erfüllung fälliger Forderungen und anderes vertragswidriges Verhalten des Kunden (sog. Negativdaten) zu verarbeiten, insbesondere zu speichern. c) personenbezogene Daten über Forderungen gegen den Kunden an Auskunfteien (Creditreform Offenbach Gabold & Bleul KG, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) zu übermitteln, wenn die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der Stadtwerke oder eines Dritten erforderlich ist, der Kunde eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt und die übrigen in § 31 BDSG genannten Voraussetzungen vorliegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Strom Privatkunden, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Strom Gewerbekunden, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Strom Privatkunden
Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht. 11.112.1. IDer Lieferant erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere die Angaben des Kunden im Rahmen Zusammenhang mit dem Vertragsschluss) zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des zwischen dem Kunden und den Stadtwerken bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung Energieliefervertrages nach Maßgabe der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitetdes Bundesdatenschutzgesetzes.
11.212.2. Die Stadtwerke behalten Der Lieferant behält sich insbesondere vor,
a) zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Energieliefervertrages Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten des Kunden (sog. Bonitäts-Scoring) zu erheben, zu speichern und zu verwenden; in die Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem die Anschriftendaten des Kunden ein.
b) zu dem in lit. a) genannten Zweck Informationen über die unterbliebene oder nicht rechtzeitige Erfüllung fälliger Forderungen und anderes vertragswidriges Verhalten des Kunden (sog. Negativdaten) zu verarbeiten, insbesondere zu speichern.
c) personenbezogene Daten über Forderungen gegen den Kunden an Auskunfteien (Creditreform Offenbach Gabold & Bleul KG, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) zu übermitteln, wenn die Übermittlung zur Wahrung berechtigter be- rechtigter Interessen der Stadtwerke des Lieferanten oder eines Dritten erforderlich ist, der Kunde eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt und die übrigen in § 31 28a BDSG genannten Voraussetzungen vorliegen.
12.3. Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung gegenüber dem Lieferanten widersprechen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Stromlieferungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Stromlieferungen
Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht. 11.1. I13.1 Der Lieferant erhebt, verarbeitet und nutzt perso- nenbezogene Daten des Kunden (insbesondere die Angaben des Kunden im Rahmen Zusammenhang mit dem Vertragsschluss) zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des zwischen dem Kunden und den Stadtwerken bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung Energieliefervertrages nach Maßgabe der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitetdes Bundesdatenschutzgesetzes.
11.2. Die Stadtwerke behalten 13.2 Der Lieferant behält sich insbesondere vor,
a) zum Zweck der Entscheidung über die BegründungBegrün- dung, Durchführung oder Beendigung des Energieliefervertrages Ener- gieliefervertrages Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten des Kunden (sog. Bonitäts-Scoring) zu erheben, zu speichern und zu verwenden; in die Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem die Anschriftendaten des Kunden ein.
b) zu dem in lit. a) genannten Zweck Informationen über die unterbliebene oder nicht rechtzeitige Erfüllung fälliger Forderungen und anderes vertragswidriges ver- tragswidriges Verhalten des Kunden (sog. NegativdatenNega- tivdaten) zu verarbeiten, insbesondere zu speichernspei- chern.
c) personenbezogene Daten über Forderungen gegen ge- gen den Kunden an Auskunfteien (Creditreform Offenbach Gabold & Bleul KG, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) zu übermitteln, wenn die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der Stadtwerke des Lieferanten oder eines Dritten erforderlich er- forderlich ist, der Kunde eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt und die übrigen in § 31 28a BDSG genannten Voraussetzungen vorliegen.
13.3 Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung und Nut- zung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung gegenüber dem Lie- feranten widersprechen; telefonische Werbung durch den Lieferanten erfolgt zudem nur mit vorheriger aus- drücklicher Einwilligung des Kunden.
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Samples: Gas Supply Agreement
Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht. 11.112.1. IDie SWR erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere die Angaben des Kunden im Rahmen Zusammenhang mit dem Vertragsschluss) zur Begründung, Durch- führung oder Beendigung des zwischen dem Kunden und den Stadtwerken bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung Energieliefervertrages nach Maßgabe der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitetdes Bundesdatenschutzgesetzes.
11.212.2. Die Stadtwerke SWR behalten sich insbesondere vor,
a) zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Energieliefervertrages Ener- gieliefervertrages Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten des Kunden (sog. Bonitäts-Scoring) zu erheben, zu speichern und zu verwenden; in die Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem die Anschriftendaten des Kunden ein.
b) zu dem in lit. a) genannten Zweck Informationen über die unterbliebene oder nicht rechtzeitige Erfüllung fälliger Forderungen und anderes vertragswidriges Verhalten des Kunden (sog. NegativdatenNega- tivdaten) zu verarbeiten, insbesondere zu speichern.
c) personenbezogene Daten über Forderungen gegen den Kunden an Auskunfteien (Creditreform Offenbach Gabold & Bleul KG, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) zu übermitteln, wenn die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der Stadtwerke SWR oder eines Dritten erforderlich erforder- lich ist, der Kunde eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt und die übrigen in § 31 28a BDSG genannten Voraussetzungen vorliegen.
12.3. Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Wer- bung oder der Markt- oder Meinungsforschung gegenüber der SWR widersprechen; tele- fonische Werbung durch die SWR erfolgt zudem nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwil- ligung des Kunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht. 11.1. Im Rahmen des zwischen dem Kunden und den Stadtwerken bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhobenBestimmungenerhoben, gespeichert und verarbeitet.
11.2. Die Stadtwerke behalten sich insbesondere vor,
a) zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Energieliefervertrages Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten des Kunden (sog. Bonitäts-Scoring) zu erheben, zu speichern und zu verwenden; in die Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem die Anschriftendaten des Kunden ein.
b) zu dem in lit. a) 11.2 genannten Zweck Informationen über die unterbliebene oder nicht rechtzeitige Erfüllung fälliger Forderungen und anderes vertragswidriges Verhalten des Kunden (sog. Negativdaten) zu verarbeiten, insbesondere zu speichern.
c) personenbezogene Daten über Forderungen gegen den Kunden an Auskunfteien (Creditreform Offenbach Gabold & Bleul KG, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) zu übermitteln, wenn die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der Stadtwerke oder eines Dritten erforderlich ist, der Kunde eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt und die übrigen in § 31 BDSG genannten Voraussetzungen vorliegen.
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Samples: Sondervertrag Isyerdgas
Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht. 11.112.1. IDer Lieferant erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere die Angaben des Kunden im Rahmen Zusammenhang mit dem Vertragsschluss) zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des zwischen dem Kunden und den Stadtwerken bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung Energie- liefervertrages nach Maßgabe der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitetdes Bundesdatenschutz- gesetzes.
11.212.2. Die Stadtwerke behalten Der Lieferant behält sich insbesondere vor,
a) zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Energieliefervertrages Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten des Kunden (sog. Bonitäts-Scoring) zu erheben, zu speichern und zu verwenden; in die Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte Wahr- scheinlichkeitswerte fließen unter anderem die Anschriftendaten des Kunden ein.
b) zu dem in lit. a) genannten Zweck Informationen über die unterbliebene oder nicht rechtzeitige Erfüllung fälliger Forderungen und anderes vertragswidriges Verhalten des Kunden (sog. Negativdaten) zu verarbeiten, insbesondere zu speichern.
c) personenbezogene Daten über Forderungen gegen den Kunden an Auskunfteien (Creditreform Offenbach Gabold & Bleul KG, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) zu übermitteln, wenn die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der Stadtwerke des Lieferanten oder eines Dritten erforderlich ist, der Kunde eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt und die übrigen in § 31 28a BDSG genannten Voraussetzungen vorliegen.
12.3. Der Kunde kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungs- forschung gegenüber dem Lieferanten widersprechen; telefonische Werbung durch den Lieferanten erfolgt zudem nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
12.4. Der/Die Datenschutzbeauftragte des Lieferanten steht dem Kunden für Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter Kraftwerke Haag GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxx x. XX, datenschutz@kraftwerke- xxxx.xx zur Verfügung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht. 11.114.1. IDer Lieferant erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (insbe- sondere die Angaben des Kunden im Rahmen Zusammenhang mit dem Vertragsschluss) zur Be- gründung, Durchführung oder Beendigung des zwischen dem Kunden und den Stadtwerken bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung Energieliefervertrages nach Maßgabe der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitetdes Bundesdatenschutzgesetzes.
11.214.2. Die Stadtwerke behalten Der Lieferant behält sich insbesondere vor,
a) zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Energieliefervertrages Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten des Kunden (sog. Bonitäts-Scoring) zu erheben, zu speichern und zu verwenden; in die Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem die Anschriftendaten des Kunden ein.
b) zu dem in lit. a) genannten Zweck Informationen über die unterbliebene oder nicht rechtzeitige recht- zeitige Erfüllung fälliger Forderungen und anderes vertragswidriges Verhalten des Kunden Kun- den (sog. Negativdaten) zu verarbeiten, insbesondere zu speichern.
c) personenbezogene Daten über Forderungen gegen den Kunden an Auskunfteien (Creditreform Offenbach Gabold & Bleul KG, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) zu übermitteln, wenn die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der Stadtwerke des Lieferanten oder eines Dritten erforderlich ist, der Kunde eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt und die übrigen in § 31 28a BDSG genannten Voraussetzungen vorliegen.
14.3. Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung gegenüber dem Lieferanten wider- sprechen; telefonische Werbung durch den Lieferanten erfolgt zudem nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht. 11.112.1. IDer Lieferant erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere die Angaben des Kunden im Rahmen Zusammenhang mit dem Vertrags- schluss) zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des zwischen dem Kunden und den Stadtwerken bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung Energieliefervertra- ges nach Maßgabe der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitetdes Bundesdatenschutzgesetzes.
11.212.2. Die Stadtwerke behalten Der Lieferant behält sich insbesondere vor,
a(b) zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Energieliefervertrages Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten des Kunden (sog. Bonitäts-Scoring) zu erhebener- heben, zu speichern und zu verwenden; in die Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte Wahr- scheinlichkeitswerte fließen unter anderem die Anschriftendaten des Kunden Kun- den ein.
b(c) zu dem in lit. a(b) genannten Zweck Informationen über die unterbliebene oder nicht rechtzeitige Erfüllung fälliger Forderungen und anderes vertragswidriges ver- tragswidriges Verhalten des Kunden (sog. Negativdaten) zu verarbeiten, insbesondere zu speichern.
c(d) personenbezogene Daten über Forderungen gegen den Kunden an Auskunfteien (Creditreform Offenbach Gabold & Bleul KG, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) Aus- kunfteien zu übermitteln, wenn die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der Stadtwerke des Lieferanten oder eines Dritten erforderlich ist, der Kunde eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt und die übrigen in § 31 28a BDSG genannten Voraussetzungen vorliegen.
1.1. Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung gegenüber dem Lieferanten widersprechen; telefonische Werbung durch den Lieferanten erfolgt zudem nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
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