Datenschutzgesetze. Die Parteien müssen im Rahmen ihrer vertraglichen Verantwortlichkeit die Geltenden Datenschutzgesetze einhalten. Verantwortlicher: Wenn Signify Persönliche Kundendaten als Verantwortlicher verarbeitet, handelt es in Übereinstimmung mit Signify‘s Datenschutzerklärung. Daten Wir können während Ihrer Nutzung durch oder über den/die Software-Services Daten (einschließlich, wo unbedingt erforderlich, Standortdaten) sammeln, verarbeiten, erzeugen und/oder speichern. Sie gewähren Signify und/oder seinen Unterauftragnehmern: ▪ das Recht, diese Daten zur Erbringung des Software-Services zu verwenden. ▪ ein unbefristetes, unwiderrufliches, unentgeltliches, weltweites Recht zur Nutzung dieser Daten für beliebige Zwecke, vorausgesetzt, Signify stellt sicher, dass eine solche Nutzung persönliche Kundendaten ausschließt. ▪ die Erlaubnis, Zugang zu Daten und/oder Ihren Informationen zu gewähren, soweit es für die Nutzung von Nicht-Signify-Anwendungen erforderlich ist. Signify ist berechtigt, hierfür zusätzliche Bedingungen festzulegen. Über die in den Service-Dokumenten spezifizierten Daten hinaus, übernehmen Wir keine Haftung für die Verfügbarkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Aktualität von Daten, die von den Software-Services erzeugt oder angezeigt werden. Abhilfemaßnahmen Bei einer Nichtübereinstimmung der Software-Services mit dem Abschnitt "Signify‘s Verantwortlichkeiten" gilt Folgendes: ▪ Wir korrigieren Fehler der Software-Services gemäß den Service-Levels, die ggfs. in den Service- Dokumenten vereinbart sind. ▪ Soweit keine Service-Levels vereinbart sind, werden Wir innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Fehler zu beheben. ▪ Wenn Wir nicht in der Lage waren, den Fehler auf diese Weise zu beheben, sind Sie berechtigt, das Nutzungsrecht in Bezug auf den betroffenen Teil oder die betroffene Funktionalität des Software- Services zu kündigen. ▪ Für Software-Services, die vor Ort („on-premises“) geleistet werden, beschränken sich die vorbeschriebenen Abhilfemaßnahmen auf einen Zeitraum von 30 Tagen beginnend mit der Aktivierung der Software-Services. Wir gewährleisten nicht, dass die Software-Services ununterbrochen funktionieren, für einen bestimmten Zweck geeignet oder fehlerfrei sind, soweit sich nicht aus der Software-Dokumentation ein anderes ergibt. Wir schließen jede Gewährleistung aus für: ▪ geplante Ausfallzeiten (einschließlich für Wartungs-, Aktualisierungs- und Reparaturzwecke) ▪ eine Verletzung der Service-Dokumente durch Sie oder Ihre Autorisierten Benutzer ▪ für Software-Services, für die Sie kein Nutzungsrecht erworben haben, wenn Sie mit der Entrichtung der Gebühren ganz oder teilweise im Verzug sind oder nicht alle Updates implementiert habe Unentgeltliche Software-Services werden „wie besehen und verfügbar“ unter Ausschluss jedweder Gewährleistung oder Unterstützung bereitgestellt. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, ÜBERNEHMEN SIGNIFY UND SEINE LIEFERANTEN KEINE WEITERE GEWÄHRLEISTUNG ODER HAFTUNG IN BEZUG AUF DIE NICHTKONFORMITÄT DER SOFTWARE-SERVICES. Drittanbieter Leistungen und Produkte Software-Services können für die Verfügbarkeit und das korrekte Funktionieren Produkte oder Leistungen Dritter beinhalten und/oder von ihnen abhängig sein: ▪ Manchmal gibt es Bestimmungen in den Bedingungen Dritter, die Teile dieser Bedingungen außer Kraft setzen. ▪ Signify übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Produkte oder Leistungen Dritter, soweit sich nicht aus den Software-Dokumenten ein anderes ergibt. Auf Anfrage werden Wir zudem: (i) die Produkte und Leistungen Dritter und dessen zugrundeliegende Bedingungen identifizieren und (ii) sofern vorhanden und zulässig, die seitens der Dritten eingeräumten Gewährleistungen an Sie abtreten. Nicht-Signify-Anwendungen Sie können Nicht-Signify-Anwendungen in Verbindung mit Software-Services verwenden, aber: Signify unterstützt solche Nicht-Signify-Anwendungen nicht; und ▪ Signify ist berechtigt, im Zusammenhang mit den Software-Services die Nutzung der Nicht-Signify- Anwendungen und die bei ihnen verwendeten Daten zu auditieren und zu verifizieren. ▪ Signify übernimmt keine Verantwortung oder ▪ Haftung in Bezug auf Nicht-Signify-Anwendungen, auch wenn diese als "kompatibel" oder "zertifiziert" bezeichnet werden. Gebühren & Zahlung Sie müssen Signify die in den relevanten Service- Dokumenten vereinbarten Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Aufrechnung oder (Steuer-) Einbehalt bezahlen. Im Falle verspäteter Zahlungen: ▪ Sie sind verpflichtet, auf alle fälligen Beträge Zinsen in Höhe des geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. ▪ Sie müssen Signify alle verzugsbedingten Kosten erstatten. Preiserhöhung. Signify kann die Preise anpassen für: ▪ Schwankungen der Einzelkosten von mehr als 5 %; ▪ Veränderungen des kürzlich veröffentlichten und von Signify ausgewählten Erzeugerpreisindex im ▪ Vergleich zu den 12 Monaten zuvor; ▪ Wechselkursschwankungen zwischen Fremdwährungen und der Euro-Währung von mehr als 5 % seit Einräumung des Nutzungsrechts an den Software-Services. Sie müssen Signify alle Kosten und Auslagen für Variationen erstatten. Steuern Alle Preise verstehen sich in der Währung, die in den Service-Dokumenten angegeben ist, ohne Steuern. ▪ Sie sind verpflichtet alle Steuern tragen. Signify wird diese dem Preis oder der Rechnung separat hinzufügen. ▪ Sie sind nicht berechtigt, Steuern von Zahlungen im Rahmen von Service-Dokumenten einzubehalten, es sei denn, eine staatliche Behörde verlangt dies von Ihnen. Wenn Sie berechtigt sind, Steuern von den Zahlungen abzuziehen, müssen die an Signify zu zahlenden Beträge mit diesen zusätzlichen Steuern aufgerechnet werden. Signify ist berechtigt, denselben Nettobetrag zu erhalten, als wenn kein solcher Abzug vorgenommen worden wäre. Geistiges Eigentum Geistige Eigentumsrechte. Das Geistige Eigentum an den Software-Services und der Software- Dokumentation verbleibt in Unserem Eigentum, dem Unserer verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber oder Unserer Lieferanten.
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