Datenverarbeitung in der Versicherungsgruppe Musterklauseln

Datenverarbeitung in der Versicherungsgruppe. Einzelne Versicherungsbranchen (z. X. Xxxxxx-, Kranken-, Sachversiche- rung) werden durch rechtlich selbständige Unternehm en betrieben. Um den Kunden einen um fassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbei- ten die Unternehm en häufig in Versicherungsgruppen zusamm en. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das In- kasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einm al ge- speichert, auch wenn Sie Versicherungsverträge m it verschiedenen Unter- nehm en der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsscheinnum - m er, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum , Kontonumm er und Bankleit- zahl, d. h. Ihre allgem einen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datensamm lung geführt. Dabei sind die sogenannten Partner- daten (z. B. Nam e, Adresse, Kundennumm er, Kontonumm er, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehm en der Gruppe abfragbar. Auf die- se W eise kann eingehende Post imm er richtig zugeordnet und bei telefoni- schen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geld- eingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht wer- den. Die übrigen allgem einen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dage- gen nur von den Versicherungsunternehm en der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kun- den durch die einzelnen Unternehm en verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von "Datenüberm ittlung", bei der die Vorschriften des Bundesdaten- schutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten - wie z. B. Ge- sundheitsdaten - bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehm en. Unserer Unternehm ensgruppe gehören z. Z. folgende Unternehm en an: RheinLand Versicherungs AG, RheinLand Lebensversicherung AG, ONTOS Versicherung AG, ONTOS Lebensversicherung AG, Rhion Versicherung AG, RiMaXX International N.V., Credit Life International N.V.
Datenverarbeitung in der Versicherungsgruppe. Zum Schutz der Kunden werden einzelne Versicherungsbranchen (z. X. Xxxxxx-, Kranken-, Sachversicherung) durch rechtliche selbständige Unternehmen betrieben. Um Ihnen einen umfassenden Versicherungs- schutz anbieten zu können, arbeiten unsere Gesellschaften in der Generali Deutschland Holding AG zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Gesellschaften der Generali Deutschland Holding AG abschließen. Auch Ihre vorgenann- ten Allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, insbesondere Ihre Adresse, Versicherungsnummer, die Art der Verträge, gegebenen- falls Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, werden in einer zentralen Datensammlung geführt und stehen den Unternehmen der Generali Deutschland Holding AG zum gemeinsamen Zugriff zur Verfügung. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zuge- ordnet, bei telefonischen Anfragen immer der richtige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rück- fragen verbucht werden. Der Abruf des Gesamtverlaufs von Schäden und Leistungen aus dem Sach-, Lebens- und Unfallversicherungsbe- reich ermöglicht eine kundengerechte Regulierungspraxis. Alle übrigen Datenarten, insbesondere Gesundheitsdaten, Bonitätsda- ten und solche Leistungsdaten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit erlauben würden, oder gespeicherte Rechtsverhältnisse (z. B. Abtre- tung, Bezugsrecht) und Daten über Dritte sind keine „Antrags-, Ver- trags- und Leistungsdaten“. Solche Daten bleiben unter ausschließli- cher Verfügung Ihres Versicherers und werden nicht in die gemeinsa- me Datenverarbeitung einbezogen. In allen Fällen ist die Datenweiter- gabe nur im Einklang mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzge- setzes möglich. Deshalb benötigen wir Ihre Zustimmung. Alle unsere Mitarbeiter sind ausdrücklich auf das Datengeheimnis nach dem Bun- desdatenschutzgesetz verpflichtet worden. Sie unterliegen außerdem dem Versicherungsgeheimnis.

Related to Datenverarbeitung in der Versicherungsgruppe

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und