Common use of Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung Clause in Contracts

Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung. Der/Die Fördernehmer:in nahm bereits mit der Abgabe des Gebotes bzw. der Antragsstellung auf Vertragsabschluss und nun- mehr durch Abschluss dieses Vertrages mit der Republik Österreich zur Kenntnis, dass die EAG-Förderabwicklungsstelle als Ver- antwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) sämtliche ihr im Zuge der Rechtsbeziehung mit dem Ökostromerzeuger bekannt gegebenen Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen bzw. ihrer durch Verordnung oder behörd- liche Anordnung erteilten Aufgaben und Verpflichtungen als EAG-Förderabwicklungsstelle sowie zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd DSGVO, an die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die AGCS Gas Clearing and Settlement AG, an die „smart technologies“ Management-Beratungs- und Betei- ligungsgesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter übermittelt. Ein Datenaustausch mit anderen Förderstellen zur Verhinderung von Doppelförderungen ist ebenfalls zulässig. Weiters liegen gesetzliche und behördliche Ver- pflichtungen und Berechtigungen der in Punkt 2. genannten Stellen sowie aufrechte Verträge (insb. aufgrund der AFB-MP) der EAG-Förderabwicklungsstelle mit diesen Stellen vor, auf deren Basis die Übermittlung der Daten zur weiteren Verarbeitung zur Ermöglichung der Abwicklung der Förderungen nach den AFB-MP erfolgt. Bei Nichtbereitstellung der Daten kann keine Förderung erfolgen.

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Samples: Allgemeine Förderbedingungen

Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung. Der/Die Fördernehmer:in Der Ökostromerzeuger nahm bereits mit der Abgabe des Gebotes bzw. der Antragsstellung auf Vertragsabschluss und nun- mehr nunmehr durch Abschluss dieses Vertrages mit der Republik Österreich Ökostromabwicklungsstelle zur Kenntnis, dass die EAG-Förderabwicklungsstelle Ökostromabwicklungsstelle als Ver- antwortliche Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) sämtliche ihr im Zuge der Rechtsbeziehung mit dem Ökostromerzeuger bekannt gegebenen Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen bzw. bzw ihrer durch Verordnung oder behörd- liche behördliche Anordnung erteilten Aufgaben und Verpflichtungen als EAG-Förderabwicklungsstelle Ökostromabwicklungsstelle sowie zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd DSGVO, an die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die AGCS Gas Clearing and Settlement AGAG (zum Biomethanregister), an die „smart technologies“ Management-Beratungs- und Betei- ligungsgesellschaft Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter übermittelt. Ein Datenaustausch mit anderen Förderstellen (wie dem KLI.EN Fonds) zur Verhinderung von Doppelförderungen ist ebenfalls zulässig. Weiters liegen gesetzliche und behördliche Ver- pflichtungen Verpflichtungen und Berechtigungen der in Punkt 2. genannten Stellen sowie aufrechte Verträge (insb. aufgrund der AFBAB-MPÖKO) der EAG-Förderabwicklungsstelle Ökostromabwicklungsstelle mit diesen Stellen vor, auf deren Basis die Übermittlung der Daten zur weiteren Verarbeitung zur Ermöglichung der Abwicklung der Förderungen nach den AFBAB-MP ÖKO erfolgt. Bei Nichtbereitstellung der Daten kann keine Förderung erfolgen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Ökostromabwicklungsstelle

Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung. Der/11.1 Die Fördernehmer:in nahm Partner nehmen bereits mit der Abgabe des Gebotes bzw. der Antragsstellung auf Vertragsabschluss und nun- mehr durch Abschluss dieses eines Vertrages mit der Republik Österreich Ökostromabwicklungsstelle zur Kenntnis, dass die EAG-Förderabwicklungsstelle Ökostromabwicklungsstelle als Ver- antwortliche Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) sämtliche ihr im Zuge der Rechtsbeziehung mit dem Ökostromerzeuger den Partnern bekannt gegebenen Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen bzw. bzw ihrer durch Verordnung oder behörd- liche behördliche Anordnung erteilten Aufgaben und Verpflichtungen als EAG-Förderabwicklungsstelle Ökostromabwicklungsstelle sowie zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd DSGVO, an die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die AGCS Gas Clearing and Settlement AGAG (zum Biomethanregister), an die „smart technologies“ Management-Beratungs- und Betei- ligungsgesellschaft Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter übermittelt. Ein Datenaustausch mit anderen Förderstellen (wie dem KLI.EN Fonds) zur Verhinderung von Doppelförderungen ist ebenfalls zulässig. Weiters liegen gesetzliche und behördliche Ver- pflichtungen Verpflichtungen und Berechtigungen der in Punkt 211.2. genannten Stellen sowie aufrechte Verträge (insb. aufgrund der AFBdieser AB-MPÖKO) der EAG-Förderabwicklungsstelle Ökostromabwicklungsstelle mit diesen Stellen vor, auf deren Basis die Übermittlung der Daten zur weiteren Verarbeitung zur Ermöglichung der Abwicklung der Förderungen nach den AFBdiesen AB-MP ÖKO erfolgt. Bei Nichtbereitstellung der Daten kann keine Förderung erfolgen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Ökostromabwicklungsstelle

Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung. Der/Die Fördernehmer:in Der Erzeuger nahm bereits mit der Abgabe des Gebotes bzw. der Antragsstellung auf Vertragsabschluss und nun- mehr nunmehr durch Abschluss dieses Vertrages mit der Republik Österreich Ökostromabwicklungsstelle zur Kenntnis, dass die EAG-Förderabwicklungsstelle Ökostromabwicklungsstelle als Ver- antwortliche Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Datenschutz- Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) sämtliche ihr im Zuge der Rechtsbeziehung mit dem Ökostromerzeuger Erzeuger bekannt gegebenen Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen bzw. bzw ihrer durch Verordnung oder behörd- liche behördliche Anordnung erteilten Aufgaben und Verpflichtungen als EAG-Förderabwicklungsstelle Ökostromabwicklungsstelle sowie zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd DSGVO, an die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die AGCS Gas Clearing and Settlement AGAG (zum Biomethanregister), an die „smart technologies“ Management-Beratungs- und Betei- ligungsgesellschaft Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter übermittelt. Ein Datenaustausch mit anderen Förderstellen (wie dem KLI.EN Fonds) zur Verhinderung von Doppelförderungen ist ebenfalls zulässig. Weiters liegen gesetzliche und behördliche Ver- pflichtungen Verpflichtungen und Berechtigungen der in Punkt 2. genannten Stellen sowie aufrechte Verträge (insb. aufgrund der AFBAB-MPÖKO) der EAG-Förderabwicklungsstelle Ökostromabwicklungsstelle mit diesen Stellen vor, auf deren Basis die Übermittlung der Daten zur weiteren Verarbeitung zur Ermöglichung der Abwicklung der Förderungen nach den AFBAB-MP ÖKO erfolgt. Bei Nichtbereitstellung der Daten kann keine Förderung erfolgen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Ökostromabwicklungsstelle