Common use of Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung Clause in Contracts

Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung. 1. Der Ökostromerzeuger nahm bereits mit der Antragsstellung auf Vertragsabschluss und nunmehr durch Abschluss dieses Vertrages mit der Ökostromabwicklungsstelle zur Kenntnis, dass die Ökostromabwicklungsstelle als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) sämtliche ihr im Zuge der Rechtsbeziehung mit dem Ökostromerzeuger bekannt gegebenen Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen bzw ihrer durch Verordnung oder behördliche Anordnung erteilten Aufgaben und Verpflichtungen als Ökostromabwicklungsstelle sowie zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd DSGVO, an die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die AGCS Gas Clearing and Settlement AG (zum Biomethanregister), an die „smart technologies“ Management-Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter übermittelt. Ein Datenaustausch mit anderen Förderstellen (wie dem KLI.EN Fonds) zur Verhinderung von Doppelförderungen ist ebenfalls zulässig. Weiters liegen gesetzliche und behördliche Verpflichtungen und Berechtigungen der in Punkt 2. genannten Stellen sowie aufrechte Verträge (insb. aufgrund der AB-ÖKO) der Ökostromabwicklungsstelle mit diesen Stellen vor, auf deren Basis die Übermittlung der Daten zur weiteren Verarbeitung zur Ermöglichung der Abwicklung der Förderungen nach den AB-ÖKO erfolgt. Bei Nichtbereitstellung der Daten kann keine Förderung erfolgen.

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Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung. 1. Der Ökostromerzeuger nahm 11.1 Die Partner nehmen bereits mit der Antragsstellung auf Vertragsabschluss und nunmehr durch Abschluss dieses eines Vertrages mit der Ökostromabwicklungsstelle zur Kenntnis, dass die Ökostromabwicklungsstelle als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) sämtliche ihr im Zuge der Rechtsbeziehung mit dem Ökostromerzeuger den Partnern bekannt gegebenen Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen bzw ihrer durch Verordnung oder behördliche Anordnung erteilten Aufgaben und Verpflichtungen als Ökostromabwicklungsstelle sowie zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd DSGVO, an die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die AGCS Gas Clearing and Settlement AG (zum Biomethanregister), an die „smart technologies“ Management-Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter übermittelt. Ein Datenaustausch mit anderen Förderstellen (wie dem KLI.EN Fonds) zur Verhinderung von Doppelförderungen ist ebenfalls zulässig. Weiters liegen gesetzliche und behördliche Verpflichtungen und Berechtigungen der in Punkt 211.2. genannten Stellen sowie aufrechte Verträge (insb. aufgrund der dieser AB-ÖKO) der Ökostromabwicklungsstelle mit diesen Stellen vor, auf deren Basis die Übermittlung der Daten zur weiteren Verarbeitung zur Ermöglichung der Abwicklung der Förderungen nach den diesen AB-ÖKO erfolgt. Bei Nichtbereitstellung der Daten kann keine Förderung erfolgen.

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Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung. 1. Der Ökostromerzeuger Der/Die Fördernehmer:in nahm bereits mit der Abgabe des Gebotes bzw. der Antragsstellung auf Vertragsabschluss und nunmehr nun- mehr durch Abschluss dieses Vertrages mit der Ökostromabwicklungsstelle Republik Österreich zur Kenntnis, dass die Ökostromabwicklungsstelle EAG-Förderabwicklungsstelle als Verantwortliche Ver- antwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) sämtliche ihr im Zuge der Rechtsbeziehung mit dem Ökostromerzeuger bekannt gegebenen Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen bzw bzw. ihrer durch Verordnung oder behördliche behörd- liche Anordnung erteilten Aufgaben und Verpflichtungen als Ökostromabwicklungsstelle EAG-Förderabwicklungsstelle sowie zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd DSGVO, an die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die AGCS Gas Clearing and Settlement AG (zum Biomethanregister)AG, an die „smart technologies“ Management-Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft Betei- ligungsgesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter übermittelt. Ein Datenaustausch mit anderen Förderstellen (wie dem KLI.EN Fonds) zur Verhinderung von Doppelförderungen ist ebenfalls zulässig. Weiters liegen gesetzliche und behördliche Verpflichtungen Ver- pflichtungen und Berechtigungen der in Punkt 2. genannten Stellen sowie aufrechte Verträge (insb. aufgrund der ABAFB-ÖKOMP) der Ökostromabwicklungsstelle EAG-Förderabwicklungsstelle mit diesen Stellen vor, auf deren Basis die Übermittlung der Daten zur weiteren Verarbeitung zur Ermöglichung der Abwicklung der Förderungen nach den ABAFB-ÖKO MP erfolgt. Bei Nichtbereitstellung der Daten kann keine Förderung erfolgen.

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Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung. 1. Der Ökostromerzeuger Erzeuger nahm bereits mit der Antragsstellung auf Vertragsabschluss und nunmehr durch Abschluss dieses Vertrages mit der Ökostromabwicklungsstelle zur Kenntnis, dass die Ökostromabwicklungsstelle als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Datenschutz- Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) sämtliche ihr im Zuge der Rechtsbeziehung mit dem Ökostromerzeuger Erzeuger bekannt gegebenen Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen bzw ihrer durch Verordnung oder behördliche Anordnung erteilten Aufgaben und Verpflichtungen als Ökostromabwicklungsstelle sowie zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd DSGVO, an die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die AGCS Gas Clearing and Settlement AG (zum Biomethanregister), an die „smart technologies“ Management-Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter übermittelt. Ein Datenaustausch mit anderen Förderstellen (wie dem KLI.EN Fonds) zur Verhinderung von Doppelförderungen ist ebenfalls zulässig. Weiters liegen gesetzliche und behördliche Verpflichtungen und Berechtigungen der in Punkt 2. genannten Stellen sowie aufrechte Verträge (insb. aufgrund der AB-ÖKO) der Ökostromabwicklungsstelle mit diesen Stellen vor, auf deren Basis die Übermittlung der Daten zur weiteren Verarbeitung zur Ermöglichung der Abwicklung der Förderungen nach den AB-ÖKO erfolgt. Bei Nichtbereitstellung der Daten kann keine Förderung erfolgen.

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