Common use of Datenweitergabe an Rückversicherer Clause in Contracts

Datenweitergabe an Rückversicherer. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann Cardif Rückversicherer einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rück- versicherer dafür weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich der Rückversicherer ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungs- fall machen kann, ist es möglich, dass Cardif Ihre Anmeldeerklärung oder Ihren Leistungs- antrag dem Rückversicherer vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versi- cherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer Cardif aufgrund seiner besonde- ren Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Ver- fahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherer die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollie- ren, ob Cardif das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Versicherungsverhältnisse und Anmelde- erklärungen im erforderlichen Umfang an Rückversicherer weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Versicherungsverhältnisse an Rückversicherer weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudoanonymi- sierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherern nur zu den vorgenann- ten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversiche- rer werden Sie durch Cardif unterrichtet. se auf Ihre Gesundheit zulassen oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihr Versicherungsverhältnis Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie Cardif dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der BNP Paribas Cardif Unterneh- mensgruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Soweit es zu Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Infor- mationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Sie zu den Grup- penversicherungsverträgen angemeldet werden können. Der Vermittler, der Ihr Versicherungsverhältnis vermittelt hat, erfährt, dass und mit wel- chem Inhalt Ihr Versicherungsverhältnis zustande kam. Auch im Falle einer Ablehnung eines Leistungsantrags können Gesundheitsdaten oder nach § 203 StGB geschützte Daten an den Vermittler weitergegeben werden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Daten zu Ihrem Versicherungsverhältnis mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermitt- ler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen - soweit erforderlich - an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen Kommt Ihr Versicherungsverhältnis nicht zustande, speichert Cardif Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut versichert wer- den wollen. Cardif speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherer beantworten zu können. Ihre Daten werden bei Cardif bis zum Ende des dritten Kalender- jahres nach dem Jahr der beantragten Anmeldung gespeichert. Im Falle einer Ablehnung einer Anmeldeerklärung können Gesundheitsdaten oder nach § 203 StGB geschützte Daten an den Versicherungsnehmer bzw. Vermittler weitergegeben werden. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherer übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für Cardif tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht. Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten – wenn das Versicherungsverhältnis nicht zustande kommt – für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalender- jahres der beantragten Anmeldung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt. Cardif gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüs- Stand: 14. Mai 2018

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Datenweitergabe an Rückversicherer. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann Cardif AXA Rückversicherer einschaltenein- schalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen bedie- nen sich die Rück- versicherer Rückversicherer dafür weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich der Rückversicherer ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungs- fall Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass Cardif AXA Ihre Anmeldeerklärung oder Ihren Leistungs- antrag Leistungsantrag dem Rückversicherer vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versi- cherungssumme Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer Cardif AXA aufgrund seiner besonde- ren sei- ner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Ver- fahrensabläufen Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherer die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollie- renkontrollieren, ob Cardif AXA das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Ich willige für den Fall meines Todes ein, dass AXA - soweit es für die Leistungsfallprüfung erforderlich ist - meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diese Zwecke verwendet. Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen aus einem Zeitraum der letzten 12 Monate vor Antragstellung an AXA übermittelt werden. Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang - soweit erforderlich - meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten durch AXA an diese Stellen weitergegeben werden und befreie auch insoweit die für AXA tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Versicherungsverhältnisse und Anmelde- erklärungen Anmeldeerklärungen im erforderlichen Umfang an Rückversicherer weitergegebenweiterge- geben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Versicherungsverhältnisse an Rückversicherer weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudoanonymi- sierte pseudoanonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene personen- bezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre hre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherern nur zu den vorgenann- ten vor- genannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversiche- rer Rückversicherer werden Sie durch Cardif AXA unterrichtet. se Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherer übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet wer- den. Soweit erforderlich, entbinde ich die für AXA tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht. 60.250 – RSV-AVB-Rate – 06-2018 AXA verpflichtet die unter den nachfolgenden Punkten 3.1 bis 3.4 genannten Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. AXA gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen oder gemäß § 203 StGB geschützte geschütz- te Informationen über Ihr Versicherungsverhältnis Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie Cardif dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der BNP Paribas Cardif Unterneh- mensgruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Soweit es zu Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Infor- mationen Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Sie zu den Grup- penversicherungsverträgen angemeldet werden einen Versicherungsvertrag abschließen können. Der Vermittler, der Ihr Versicherungsverhältnis vermittelt hat, erfährt, dass und mit wel- chem welchem Inhalt Ihr Versicherungsverhältnis zustande kam. Auch im Falle einer Ablehnung eines Leistungsantrags können Gesundheitsdaten oder nach § 203 StGB geschützte Daten an den Vermittler weitergegeben werden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Daten zu Ihrem Versicherungsverhältnis mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermitt- ler Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen - soweit erforderlich - an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen Kommt Ihr Versicherungsverhältnis nicht zustande, speichert Cardif Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut versichert wer- den wollen. Cardif speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherer beantworten zu können. Ihre Daten werden bei Cardif bis zum Ende des dritten Kalender- jahres nach dem Jahr der beantragten Anmeldung gespeichert. Im Falle einer Ablehnung einer Anmeldeerklärung können Gesundheitsdaten oder nach § 203 StGB geschützte Daten an den Versicherungsnehmer bzw. Vermittler weitergegeben werden. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherer übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für Cardif tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht. Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten – wenn das Versicherungsverhältnis nicht zustande kommt – für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalender- jahres der beantragten Anmeldung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt. Cardif gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüs- Stand: 14. Mai 2018.

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Datenweitergabe an Rückversicherer. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann Cardif können wir Rückversicherer einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rück- versicherer Rückversicherer dafür weiterer RückversichererRückver- sicherer, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich der Rückversicherer ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungs- fall Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass Cardif Ihre Anmeldeerklärung wir Ihren Versicherungsantrag oder Ihren Leistungs- antrag Leistungsantrag dem Rückversicherer vorlegtvorlegen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versi- cherungssumme Versicherungs- summe besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer Cardif uns aufgrund seiner besonde- ren besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Ver- fahrensabläufen Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherer die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollie- renkontrollieren, ob Cardif wir das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hathaben. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Versicherungsverhältnisse Verträge und Anmelde- erklärungen Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherer Rück- versicherer weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Versicherungsverhältnisse be- stehenden Verträge an Rückversicherer weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudoanonymi- sierte pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherern nur zu den vorgenann- ten vorgenannten sowie mit diesen kompatiblen Zwecken verwendet(z. B. Statistik, wissenschaftliche Forschung) verarbeitet. Ohne die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherer wird es uns nicht möglich sein, einen Versicherungsschutz anzubieten. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversiche- rer Rückversicherer werden Sie durch Cardif von uns unterrichtet. se auf Ihre Gesundheit zulassen oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihr Versicherungsverhältnis Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie Cardif dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der BNP Paribas Cardif Unterneh- mensgruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Soweit es zu Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Infor- mationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Sie zu den Grup- penversicherungsverträgen angemeldet werden können. Der Vermittler, der Ihr Versicherungsverhältnis vermittelt hat, erfährt, dass und mit wel- chem Inhalt Ihr Versicherungsverhältnis zustande kam. Auch im Falle einer Ablehnung eines Leistungsantrags können Gesundheitsdaten oder nach § 203 StGB geschützte Daten an den Vermittler weitergegeben werden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Daten zu Ihrem Versicherungsverhältnis mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermitt- ler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen - soweit erforderlich - an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen Kommt Ihr Versicherungsverhältnis nicht zustande, speichert Cardif Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut versichert wer- den wollen. Cardif speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherer beantworten zu können. Ihre Daten werden bei Cardif bis zum Ende des dritten Kalender- jahres nach dem Jahr der beantragten Anmeldung gespeichert. Im Falle einer Ablehnung einer Anmeldeerklärung können Gesundheitsdaten oder nach § 203 StGB geschützte Daten an den Versicherungsnehmer bzw. Vermittler weitergegeben werden. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherer übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet verarbeitet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für Cardif die Continentale Lebensversicherung AG tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützten der Schweige- pflicht unterliegenden Daten von ihrer Schweigepflicht. Ich willige ein, dass Cardif die Continentale Lebensversicherung AG – soweit es für die Risikoprüfung oder für die Lei- stungsprüfung erforderlich ist – meine Gesundheitsdaten – wenn das Versicherungsverhältnis nicht zustande kommt – bei Ärzten, Pflegepersonen, sonstigen Angehörigen eines Heilberufs sowie bei Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diese Zwecke verarbeitet. Ich befreie die genannten Stellen und die für sie tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten und andere der Schweigepflichtentbindung unterliegenden Informationen aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Versicherungsanträgen und -verträgen aus einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor Antragstellung an die Continentale Lebensversicherung AG übermittelt werden. Soweit es für die Abfrage erforderlich ist, bin ich auch damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang meine Gesundheitsdaten und andere der Schweigepflicht unterliegende Informationen durch die Continentale Lebensversicherung AG an diese Stellen weitergegeben werden. Insoweit befreie ich die für die Continentale Lebensversicherung AG tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. Ich werde vor jeder Datenerhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichtet, von wem und zu welchem Zweck die Daten erhoben werden sollen. Dann werde ich auch darauf hingewiesen, dass ich widersprechen und die erforderlichen Unterlagen selbst vorlegen kann. Ich wünsche, dass mich die Continentale Lebensversicherung AG in jedem Einzelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich werde dann jeweils ent- scheiden, ob ich ◼ der Erhebung und Verwendung meiner Gesundheitsdaten durch die Continentale Lebensversicherung AG zustimme, die genannten Stellen und die für sie tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht entbinde und in die Übermittlung meiner Gesundheitsdaten an die Continentale Lebensversicherung AG einwillige ◼ oder die erforderlichen Unterlagen selbst vorlege. Mir ist bekannt, dass dies zu einer verzögerten Bearbeitung meines Anliegens führen kann. Soweit sich die vorstehenden Erklärungen auf meine Angaben bei Antragstellung beziehen, gelten sie für einen Zeitraum von drei fünf Jahren ab dem Ende des Kalender- jahres der beantragten Anmeldung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutztnach Vertragsschluss. Cardif gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass DatenDie Erklärungen gelten auch für die Bearbeitung aller Versicherungsfälle, die Rückschlüs- Stand: 14vor Ablauf der genannten Frist eingetreten sind. Mai 2018Für die Prüfung, ob bei der Antrag- stellung vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde, gelten die Erklärungen bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss.

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Samples: Antrag

Datenweitergabe an Rückversicherer. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann Cardif AXA Rückversicherer einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rück- versicherer Rückversicherer dafür weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich der Rückversicherer ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungs- fall Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass Cardif AXA Ihre Anmeldeerklärung oder Ihren Leistungs- antrag Leistungsantrag dem Rückversicherer vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versi- cherungssumme Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer Cardif AXA aufgrund seiner besonde- ren besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Ver- fahrensabläufen Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherer die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollie- renkontrollieren, ob Cardif AXA das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Versicherungsverhältnisse und Anmelde- erklärungen Anmeldeerklärungen im erforderlichen Umfang an Rückversicherer Rückver- sicherer weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Versicherungsverhältnisse an Rückversicherer weitergegeben weitergege- ben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudoanonymi- sierte pseudoanonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene personenbe- zogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherern nur zu den vorgenann- ten vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversiche- rer Rückversicherer werden Sie durch Cardif AXA unterrichtet. se Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherer übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für AXA tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 121 StGB geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht. AXA gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen oder gemäß § 203 121 StGB geschützte Informationen über Ihr Versicherungsverhältnis Versiche- rungsverhältnis Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie Cardif dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der BNP Paribas Cardif Unterneh- mensgruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Soweit es zu Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Infor- mationen Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Sie zu den Grup- penversicherungsverträgen angemeldet werden einen Versicherungsvertrag abschließen können. Der Vermittler, der Ihr Versicherungsverhältnis vermittelt hat, erfährt, dass und mit wel- chem welchem Inhalt Ihr Versicherungsverhältnis zustande kam. Auch im Falle einer Ablehnung eines Leistungsantrags können Gesundheitsdaten oder nach § 203 121 StGB geschützte Daten an den Vermittler weitergegeben werden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Daten zu Ihrem Versicherungsverhältnis Versiche- rungsverhältnis mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermitt- ler kommenVermittler kom- men. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass Cardif AXA meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 121 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen - soweit erforderlich - an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen Kommt Ihr Versicherungsverhältnis nicht zustande, speichert Cardif Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut versichert wer- den wollen. Cardif speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherer beantworten zu können. Ihre Daten werden bei Cardif bis zum Ende des dritten Kalender- jahres nach dem Jahr der beantragten Anmeldung gespeichert. Im Falle einer Ablehnung einer Anmeldeerklärung können Gesundheitsdaten oder nach § 203 StGB geschützte Daten an den Versicherungsnehmer bzw. Vermittler weitergegeben werden. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherer übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für Cardif tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht. Ich willige ein, dass Cardif meine Gesundheitsdaten – wenn das Versicherungsverhältnis nicht zustande kommt – für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalender- jahres der beantragten Anmeldung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt. Cardif gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüs- Stand: 14. Mai 2018dürfen.

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