Common use of Datenübermittlung in ein Drittland Clause in Contracts

Datenübermittlung in ein Drittland. Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestä­ tigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvor­ schriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Sollten wir personenbezogene Daten an solche Dienstleis­ ter übermitteln, finden Sie detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx unter der Rubrik Datenschutz. Sie können die Informationen auch un­ ter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern. SCHUFA-Information SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Tel.: +49 (0) 0 00-00 00 0; Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter xxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx erreichbar.

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