Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung Musterklauseln

Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Beantragt ein Kunde der ConceptIF Anschlussversiche- rungsschutz für die Haftpflichtversicherung, und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitiger gültiger aus- laufender Haftpflichtversicherungsvertrag, so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung unter folgen- den Voraussetzungen und Bedingungen:
Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Beantragt ein Kunde der ConceptIF Anschlussversiche- rungsschutz für die Unfallversicherung, und besteht zu die- sem Zeitpunkt noch ein anderweitig gültiger auslaufender Unfallversicherungsvertrag, so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung unter folgenden Vorausset- zungen und Bedingungen:
Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Besteht zum Zeitpunkt der Antragstellung noch ein anderweitiger gültiger auslaufender Haftpflichtver­ sicherungsvertrag, so besteht eine Summen­ und Bedingungsdifferenzdeckung unter folgenden Voraus­ setzungen und Bedingungen: Soweit der beantragte Versicherungsschutz des künfti­ gen Vertrages über den der anderen noch bestehen­ den Haftpflichtversicherung hinausgeht, gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Differenz­ deckung für solche Ereignisse, die zukünftig über den Anschlussversicherungsschutz gedeckt wären. – Eine Leistung aus der Summen­ und Bedingungs­ differenzdeckung erfolgt im Anschluss an die anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung. – Deckung aus bestehenden Haftpflichtversicherungen geht ausnahmslos diesem Vertrag vor. – Dabei bilden die in diesem Differenzvertrag verein­ barten Selbstbeteiligungen und die hier genannten Bedingungen den Rahmen für gleichartige Leistun­ gen aus allen Versicherungsverträgen zusammen. – Leistet der Versicherer aus einer anderen Haft­ pflichtversicherung nicht, weil der Versicherungs­ nehmer mit der Zahlung des Beitrages im Verzug war oder eine Obliegenheit verletzt wurde, so wird dadurch der Umfang der Bedingungsdifferenz­ deckung nicht vergrößert. Der Versicherungsschutz für die Summen­ und Bedingungsdifferenzdeckung gilt längstens für 12 Mo­ nate ab Antragseingang beim Versicherer und endet automatisch mit dem Beginn des endgültigen Ver­ sicherungsvertrages. Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn der endgülti­ ge Vertrag nicht zustande kommt. Beide Vertragsparteien haben das Recht, die Summen­ und Bedingungsdifferenzdeckung während der Lauf­ zeit mit Monatsfrist zu kündigen. Sollte der Anschlussversicherungsschutz nicht zustan­ de kommen, so kann der Differenzbeitrag für den Zeitraum des Differenzversicherungsschutzes p.r.t. auf Basis des nicht zustande gekommenen Anschluss­ vertrages erhoben werden. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat der Ver­ sicherungsnehmer unverzüglich – den Versicherungsfall dem Versicherer anzuzeigen, sofern bereits für den Versicherungsnehmer erkenn­ bar ist, dass der anderweitige Versicherer nicht oder teilweise leistet, – den Versicherungsfall dem Versicherer spätestens dann anzuzeigen, wenn der anderweitige Versiche­ rer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. Der Versicherungsnehmer hat im Übrigen jede zumut­ bare Untersuchung über Ursachen und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädi­ gungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienlic...
Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Beantragt ein Kunde Anschlussversicherungsschutz mit Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung für die Recht- schutzversicherung und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitig gültiger auslaufender Rechtsschutzvertrag, so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung unter folgenden Voraussetzungen und Bedingungen: Soweit der beantragte und dokumentierte Versicherungs- schutz des künftigen Vertrages über den der anderen noch bestehenden Rechtsschutzversicherung hinausgeht, ge- währt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung für solche Ereignisse, die zukünftig über den Anschlussversicherungsschutz gedeckt wären im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen und Sublimits für die vereinbarten Deckungserweiterungen des Anschlussvertrages.
Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Beantragt ein Kunde Anschlussversicherungsschutz für die Wohngebäudeversicherung, und besteht zu diesem Zeit- punkt noch ein anderweitig gültiger auslaufender Wohnge- bäudeversicherungsvertrag, so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung unter folgenden Vorausset- zungen und Bedingungen:
Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Beantragt ein Kunde Anschlussversicherungsschutz für die Haftpflichtversicherung, und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitiger gültiger auslaufender Haftpflicht- versicherungsvertrag, so besteht eine Summen- und Bedin- gungsdifferenzdeckung unter folgenden Voraussetzungen und Bedingungen:
Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Besteht zum Zeitpunkt der Antragstellung noch ein anderweitiger gültiger auslaufender Haftpflicht- versicherungsvertrag, so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung unter folgenden Voraus- setzungen und Bedingungen: Soweit der beantragte Versicherungsschutz des künftigen Vertrages über den der anderen noch bestehenden Haftpflichtversicherung hinausgeht, gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Differenzdeckung für solche Ereignisse, die zukünftig über den Anschlussversicherungs- vertrag gedeckt wären.
Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Beantragt ein Kunde der ConceptIF Anschlussversiche- rungsschutz für die Hausratversicherung, und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitig gültiger auslaufen- der Hausratversicherungsvertrag, so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung unter folgenden Voraus- setzungen und Bedingungen:
Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Beantragt ein Kunde Anschlussversicherungsschutz für die Haftpflichtversicherung, und besteht zu diesem Zeit- punkt noch ein anderweitiger gültiger auslaufender Haft- pflichtversicherungsvertrag, so besteht eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung unter folgenden Vo- raussetzungen und Bedingungen: Soweit der beantragte Versicherungsschutz des künftigen Vertrages über den der anderen noch bestehenden Haft- pflichtversicherung hinausgeht, gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Differenzdeckung für solche Ereignisse, die zukünftig über den Anschlussversiche- rungsschutz gedeckt wären.
Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung. Sofern dieser Vertrag unmittelbar anschließend an eine bereits bestehende Hausratversicherung abgeschlossen wurde, ergänzt diese Differenzdeckung die anderweitig bestehende Hausratversicherung für dasselbe Risiko und dieselben Gefahren, bis zum Vertragsbeginn dieses Vertrages im nachstehend beschriebenen Umfang. Der Versicherungsschutz aus der anderweitig bestehenden Hausratversicherung geht dem Versicherungsschutz aus dem vorliegenden Vertrag vor.