Common use of Datenübermittlung Clause in Contracts

Datenübermittlung. (1) Die zugelassenen Krankenhäuser haben den Krankenkassen die Daten nach § 301 SGB V zu übermitteln.

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Samples: Vertrag Nach § 115b Abs. 1 SGB V, Vertrag Nach § 115b Abs. 1 SGB V, Vertrag Nach § 115 B Abs. 1 SGB V

Datenübermittlung. (1) Die zugelassenen Krankenhäuser haben den Krankenkassen die Daten nach § 301 SGB V zu übermitteln, soweit dies für die Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen erforderlich ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Vertrag Nach § 115b Abs. 1 SGB V, Vertrag Nach § 115b Abs. 1 SGB V