Reiserücktritt und Reiseabbruch Musterklauseln

Reiserücktritt und Reiseabbruch. BITTE KONTAKTIEREN SIE VOR EINEM REISEABBRUCH UNBEDINGT ISON CARE UNTER DER TELEFONNUMMER +00 00 00 00 00 00. Wir erstatten Ihnen – bis zu dem in der Leistungsübersicht genannten Betrag – ungenutzte und nicht rück- erstattbare Reise- und Unterbringungskosten und andere im Voraus bezahlte Gebühren für alle zusammen reisenden begünstigten Personen, die Sie bezahlt oder zu deren Zahlung Sie sich verpflichtet haben, sowie sämtliche zusätzlichen Reisekosten, die anfallen, wenn
Reiserücktritt und Reiseabbruch. 1. Eine ärztliche Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes (oder im Fall von Stress, Angstzuständen, Depression oder weiteren Geistes- oder Nervenleiden des Facharztes des entsprechenden Fachgebiets) mit der Erklärung, warum es für Sie notwendig war, die Reise zu stornieren oder abzubrechen. 2. Sollte es im Todesfall zu einem Rücktritt oder Abbruch der Reise kommen, der Todesschein im Original. 3. Buchungsbestätigung zusammen mit einer Stornorechnung von Ihrem Reisebüro, Reiseveranstalter oder Dienstleister für Transport/Unterbringung. 4. Im Fall von Forderungen aus einem Reiserücktritt, schriftliche Angaben von Ihrem Reisebüro, Reisever- anstalter oder Dienstleister für Transport/Unterbringung über die separaten Kosten für Transport, Unter- bringung und weitere vorab bezahlte Kosten oder Gebühren, die in die Gesamtkosten für die Reise ein- fließen. 5. Ihre ungenutzten Reisetickets. 6. Belege oder Rechnungen für alle geforderten Kosten, Gebühren oder Auslagen. 7. Die Referenznummer von ISON Care, die Sie bei Meldung des Notfalls gem. Ziffer 4 der einleitenden „Wichtigen Hinweise“ erhalten haben. 8. Im Fall von Quarantäne ein Schreiben der zuständigen Behörde oder Ihres behandelnden Arztes. 9. Im Fall einer Schöffentätigkeit oder Anwesenheit als Zeuge die gerichtliche Vorladung. 10. Für Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Entlassungsschreiben. 11. Ein Brief des betreffenden befehlshabenden Offiziers oder leitenden Vorgesetzten (im Fall von Angehöri- gen/Angestellten des Militärs, der Polizei oder Feuerwehr sowie Mitarbeitern von Pflegediensten, Ambu- lanzen oder Angestellten von Regierungsbehörden), in dem die Beendigung des genehmigten Urlaubs oder der Abruf aus betrieblichen Gründen bestätigt wird. 12. Im Fall von schwerer Beschädigung an Ihrem/Ihrer Haus/Wohnung, Bericht der Polizei oder der zustän- digen Behörde.
Reiserücktritt und Reiseabbruch. Reiserücktritt oder Reiseabbruch – insgesamt für alle zusammen reisen- den versicherten Personen bis zu € 18.750 Umbuchungsgebühren – insgesamt für alle zusammen reisenden versicherten Personen bis zu € 500
Reiserücktritt und Reiseabbruch. Reiserücktritt – Höchstbetrag für den Karteninhaber Bis zu € 5.200 Reiserücktritt – insgesamt für alle zusammen reisenden begünstigten Personen Bis zu € 10.300 Reiseabbruch - Höchstbetrag für den Karteninhaber Bis zu € 5.200 Reiseabbruch – insgesamt für alle zusammen reisenden begünstigten Personen Bis zu € 10.300 Selbstbehalt pro Person € 100 Selbstbehalt pro Person und Reise, wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wird 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 100 Medizinische Kosten und Rückführungskosten Unbegrenzt Anreise eines nahen Angehörigen bei Krankenhaus- aufenthalt, wenn die begünstigte Person allein reist € 100 pro Tag, max. 10 Tage + Economy-Flug Verlängerter Aufenthalt der begünstigten Person/ Begleitperson € 100 pro Tag, max. 10 Tage + Transportkosten Heimreise von Kindern Bis zu € 1.100 Bestattungskosten/Überführung der sterblichen Überreste Enthalten
Reiserücktritt und Reiseabbruch. Reiserücktritt oder Reiseabbruch - insgesamt für alle zusammen reisenden begünstigten Personen bis zu € 17.500
Reiserücktritt und Reiseabbruch. Reiserücktritt – Höchstbetrag für den Karteninhaber Bis zu € 5.000 Gruppenversicherungsvertrages. Die Barclays Bank erteilt Ihnen hiermit die nach § 44 Abs. 2 VVG erforderliche Zustimmung, über Ihre Rechte aus der Versicherung verfü- Reiserücktritt – insgesamt für alle zusammen reisenden Begünstigten Personen Bis zu € 5.000 gen und diese gerichtlich geltend machen zu können. Reiseabbruch – Höchstbetrag für den Karteninhaber Bis zu € 5.000 § 3 Wer ist Ihr Ansprechpartner? Sämtlichen Schriftverkehr und sämtliche Willenserklärungen richten Sie bitte direkt Reiseabbruch – insgesamt für alle zusammen reisenden Begünstigten Personen Bis zu € 5.000 an ISON Care (nachfolgend ISON Care genannt), die von dem Versicherer zur Ent- Selbstbehalt pro Person € 100 gegennahme bevollmächtigt wurde. Gleiches gilt für die Schadensbearbeitung und die Auszahlung etwaiger Versicherungsleistungen. Im Schadensfall melden Sie sich bitte direkt bei der: ISON Care im Auftrag von Société Générale Insurance Selbstbehalt pro Person, wenn der Versicherungs- fall durch Krankheit ausgelöst wird
Reiserücktritt und Reiseabbruch. 1 Welche Leistungen umfasst die Reiserücktritt und Reiseabbruch Versicherung? § 2 Welche Pflichten haben Sie im Versicherungsfall? § 3 Welche Nachweise müssen Sie erbringen? § 4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz für Reiserücktritt und Reise- abbruch ausgeschlossen?
Reiserücktritt und Reiseabbruch. 1 Welche Leistungen umfasst die Reiserücktritt und Reiseabbruch Versicherung?
Reiserücktritt und Reiseabbruch. Reiserücktritt – Höchstbetrag für den Karteninhaber Bis zu € 5.000 Reiserücktritt – insgesamt für alle zusammen reisenden begünstigten Personen Bis zu € 5.000 Reiseabbruch – Höchstbetrag für den Karteninhaber Bis zu € 5.000 Reiseabbruch – insgesamt für alle zusammen reisenden begünstigten Personen bis zu Bis zu € 5.000 Selbstbehalt pro Person € 100 Selbstbehalt pro Person und Reise, wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wird 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 100 Medizinische Kosten und Rückführungskosten Unbegrenzt Anreise eines nahen Angehörigen bei Krankenhaus- aufenthalt, wenn die begünstigte Person allein reist € 100 pro Tag, max. 10 Tage + Economy-Flug Verlängerter Aufenthalt der begünstigten Person/ Begleitperson € 100 pro Tag, max. 10 Tage + Transportkosten Heimreise von Kindern Bis zu € 1.100 Bestattungskosten/Überführung der sterblichen Überreste Enthalten Alle Leistungen gelten pro begünstigter Person und pro Reise, wenn nicht anders ausgewiesen Dieses Dokument ist kein Versicherungsvertrag, sondern fasst die Versicherungsleistungen zusammen, die Ihnen als Karteninhaber einer Barclays Kreditkarte über Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch (nach- folgend „Barclays Bank“ genannt) angeboten werden. Diesen zugrunde liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Barclays Bank als Versicherungsnehmerin einerseits und SOGESSUR S.A. (nachfolgend „Société Générale Insurance“ oder „Versicherer“ genannt) andererseits. Der Versicherungsschutz ist eine Zusatzleistung zum zwischen Ihnen und der Barclays Bank abgeschlossenen Kreditkartenvertrag. Nach Abschluss des Kreditkartenvertrages meldet Sie die Barclays Bank automatisch zum oben genannten Gruppenversicherungsvertrag an. Es fallen für Sie insoweit keine zusätzlichen Kosten an. Die Versicherungsbedingungen beschreiben die Voraussetzungen für den Erhalt der Leistungen, deren Begren- zungen, Ausschlüsse sowie die Ihnen als versicherter Person obliegenden Pflichten. Bitte beachten Sie diese Pflichten sorgfältig, damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden. Die Société Générale Insurance hat ISON Care damit beauftragt, Sie bei Fragen und Ansprüchen im Versiche- rungsfall zu betreuen. ISON Care ist ein Assistance-Dienstleister innerhalb der ISON Group, die Teil der Serwis Holdings CEE SA ist, einem Unternehmen nach luxemburgischen Recht. Das Unternehmen ist dort unter der Nr. B226569 mit der Anschrift 00, Xxxxxx xx xx Xxxxx-Xxxxx, X-0000 Xxxxxxxxxx, registriert. Ein...

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.