Reiserücktritt und Reiseabbruch Musterklauseln

Reiserücktritt und Reiseabbruch. Reiserücktritt – Höchstbetrag für den Karteninhaber Bis zu € 5.200 Reiserücktritt – insgesamt für alle zusammen reisenden begünstigten Personen Bis zu € 10.300 Reiseabbruch - Höchstbetrag für den Karteninhaber Bis zu € 5.200 Reiseabbruch – insgesamt für alle zusammen reisenden begünstigten Personen Bis zu € 10.300 Selbstbehalt pro Person € 100 Selbstbehalt pro Person und Reise, wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wird 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 100
Reiserücktritt und Reiseabbruch. BITTE KONTAKTIEREN SIE VOR EINEM REISEABBRUCH UNBEDINGT ISON CARE UNTER DER TELEFONNUMMER +00 00 00 00 00 00. Wir erstatten Ihnen – bis zu dem in der Leistungsübersicht genannten Betrag – ungenutzte und nicht rück- erstattbare Reise- und Unterbringungskosten und andere im Voraus bezahlte Gebühren für alle zusammen reisenden begünstigten Personen, die Sie bezahlt oder zu deren Zahlung Sie sich verpflichtet haben, sowie sämtliche zusätzlichen Reisekosten, die anfallen, wenn a) die Stornierung oder Umbuchung der Reise erforderlich oder unvermeidbar ist; oder b) die Reise vorzeitig abgebrochen wird; aufgrund eines der folgenden Ereignisse, das außerhalb Ihrer Kontrolle liegt und Ihnen zum Buchungszeitpunkt der Reise unbekannt war: 1. Unerwartete Erkrankung, schwerere Verletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod von Ihnen, einem nahen An- gehörigen oder einer Person, mit der Sie reisen. 2. Zwangsquarantäne, Schöffentätigkeit oder Ladung als Zeuge vor ein Gericht von Ihnen oder einer Person, mit der Sie reisen oder reisen wollten.
Reiserücktritt und Reiseabbruch. Reiserücktritt oder Reiseabbruch – insgesamt für alle zusammen reisen- den versicherten Personen bis zu € 18.750 Umbuchungsgebühren – insgesamt für alle zusammen reisenden versicherten Personen bis zu € 500
Reiserücktritt und Reiseabbruch. Reiserücktritt oder Reiseabbruch - insgesamt für alle zusammen reisenden begünstigten Personen bis zu € 17.500
Reiserücktritt und Reiseabbruch. 1. Eine ärztliche Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes (oder im Fall von Stress, Angstzuständen, Depression oder weiteren Geistes- oder Nervenleiden des Facharztes des entsprechenden Fachgebiets) mit der Erklärung, warum es für Sie notwendig war, die Reise zu stornieren oder abzubrechen. 2. Sollte es im Todesfall zu einem Rücktritt oder Abbruch der Reise kommen, der Todesschein im Original. 3. Buchungsbestätigung zusammen mit einer Stornorechnung von Ihrem Reisebüro, Reiseveranstalter oder Dienstleister für Transport/Unterbringung. 4. Im Fall von Forderungen aus einem Reiserücktritt, schriftliche Angaben von Ihrem Reisebüro, Reisever- anstalter oder Dienstleister für Transport/Unterbringung über die separaten Kosten für Transport, Unter- bringung und weitere vorab bezahlte Kosten oder Gebühren, die in die Gesamtkosten für die Reise ein- fließen. 5. Ihre ungenutzten Reisetickets. 6. Belege oder Rechnungen für alle geforderten Kosten, Gebühren oder Auslagen. 7. Die Referenznummer von ISON Care, die Sie bei Meldung des Notfalls gem. Ziffer 4 der einleitenden „Wichtigen Hinweise“ erhalten haben. 8. Im Fall von Quarantäne ein Schreiben der zuständigen Behörde oder Ihres behandelnden Arztes. 9. Im Fall einer Schöffentätigkeit oder Anwesenheit als Zeuge die gerichtliche Vorladung.
Reiserücktritt und Reiseabbruch. 1. Eine ärztliche Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes (oder im Fall von Stress, Angstzuständen, Depression oder weiteren Geistes- oder Nervenleiden des Facharztes des entsprechenden Fachgebiets) mit der Erklärung, warum es für Sie notwendig war, die Reise zu stornieren oder abzubrechen. 2. Sollte es im Todesfall zu einem Rücktritt oder Abbruch der Reise kommen, der Todesschein im Original. 3. Buchungsbestätigung zusammen mit einer Stornorechnung von Ihrem Reisebüro, Reiseveranstalter oder Dienstleister für Transport/Unterbringung. 4. Im Fall von Forderungen aus einem Reiserücktritt, schriftliche Angaben von Ihrem Reisebüro, Reise- veranstalter oder Dienstleister für Transport/Unterbringung über die separaten Kosten für Transport, Unterbringung und weitere vorab bezahlte Kosten oder Gebühren, die in die Gesamtkosten für die Reise einfließen. 5. Ihre ungenutzten Reisetickets. 6. Belege oder Rechnungen für alle geforderten Kosten, Gebühren oder Auslagen. 7. Die Referenznummer von ISON Care, die Sie bei Meldung des Notfalls gem. Ziffer 4 der einleitenden „Wichtigen Hinweise“ erhalten haben. 8. Im Fall von Quarantäne ein Schreiben der zuständigen Behörde oder Ihres behandelnden Arztes. 9. Im Fall einer Schöffentätigkeit oder Anwesenheit als Zeuge die gerichtliche Vorladung.
Reiserücktritt und Reiseabbruch. Reiserücktritt – Höchstbetrag für den Karteninhaber Bis zu € 5.000 Gruppenversicherungsvertrages. Die Barclays Bank erteilt Ihnen hiermit die nach § 44 Abs. 2 VVG erforderliche Zustimmung, über Ihre Rechte aus der Versicherung verfü- Reiserücktritt – insgesamt für alle zusammen reisenden Begünstigten Personen Bis zu € 5.000 gen und diese gerichtlich geltend machen zu können. Reiseabbruch – Höchstbetrag für den Karteninhaber Bis zu € 5.000 § 3 Wer ist Ihr Ansprechpartner? Sämtlichen Schriftverkehr und sämtliche Willenserklärungen richten Sie bitte direkt Reiseabbruch – insgesamt für alle zusammen reisenden Begünstigten Personen Bis zu € 5.000 an ISON Care (nachfolgend ISON Care genannt), die von dem Versicherer zur Ent- Selbstbehalt pro Person € 100 gegennahme bevollmächtigt wurde. Gleiches gilt für die Schadensbearbeitung und die Auszahlung etwaiger Versicherungsleistungen. Im Schadensfall melden Sie sich bitte direkt bei der: ISON Care im Auftrag von Société Générale Insurance Selbstbehalt pro Person, wenn der Versicherungs- fall durch Krankheit ausgelöst wird
Reiserücktritt und Reiseabbruch. 1 Welche Leistungen umfasst die Reiserücktritt und Reiseabbruch Versicherung? § 2 Welche Pflichten haben Sie im Versicherungsfall? § 3 Welche Nachweise müssen Sie erbringen? § 4 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz für Reiserücktritt und Reise- abbruch ausgeschlossen?
Reiserücktritt und Reiseabbruch. 1 Welche Leistungen umfasst die Reiserücktritt und Reiseabbruch Versicherung? (1) Wir erstatten bis zu dem in der Leistungstabelle genannten Betrag abzüglich eines Selbstbehalts für ungenutzte und nicht rückerstattbare Reise- und Unterbrin- gungskosten und andere im Voraus bezahlte Gebühren für alle zusammen reisenden Begünstigten Personen, die Sie bezahlt oder zu deren Zahlung Sie sich verpflichtet haben, sowie sämtliche zusätzlichen Reisekosten sofern diese erforderlich oder unver- meidbar sind oder die Reise aufgrund der unter (2) aufgeführten Gründen vorzeitig abgebrochen wird. (2) Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil Sie oder eine nachfolgend genannte Person während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird: – Unerwartete Erkrankung, schwerere Verletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod von Ihnen, einem nahen Angehörigen oder einer Person, mit der Sie reisen. – Zwangsquarantäne, Schöffentätigkeit oder Ladung als Zeuge vor ein Gericht von Ihnen oder einer Person, mit der Sie reisen oder reisen wollten. – Arbeitgeber Kündigung (die gemäß der aktuellen Gesetzgebung Ihres Heimatlan- des bezüglich Entlassungen zur Zahlung einer Abfindung berechtigt und wenn zum Zeitpunkt der Buchung der Reise kein Grund zur Annahme bestand, dass die Kündigung erfolgen würde) von Ihnen oder einer Person, mit der Sie reisen oder reisen wollten. – Die Rücknahme einer Freistellung von Angehörigen bzw. Angestellten der Bundes- wehr, Polizei oder Feuerwehr sowie von Pflegediensten, Ambulanzen oder Mitarbei- tern einer Regierungsabteilung, sofern die Stornierung bzw. der Reiseabbruch zum Zeitpunkt der Buchung Ihrer Reise oder zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Bedin- gungen (je nachdem, was später eintritt) nicht vorhersehbar war, die Sie oder eine Person, mit der Sie reisen, betrifft. – Die Polizei fordert Sie infolge einer schweren Beschädigung Ihrer Wohn- oder Ar- beitsstätte durch Brand, Explosion, Sturm, Überflutung, Absenkung, Vandalismus oder Diebstahl auf, zu Hause zu bleiben oder dorthin zurückzukehren. – Am Zielort sind Krieg, innere Unruhen oder Erdbeben ausgebrochen. – Wir übernehmen die Kosten für einen Mietwagen, sofern das Auto, das Sie für die Reise nutzen wollten, innerhalb von 7 Tagen vor dem Abreisedatum gestohlen oder beschädigt wird. In diesem Fall werden keine Stornogebühren bezahlt. § 2 Welche Pflichten haben Sie im Versicherungsfall? (1) Xxxxxx Sie Kenn...

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  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Hinweise zum Datenschutz Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MDT travel underwriting GmbH Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx00.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx00.xx Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmen- den Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Anga- ben in Schaden- und Leistungsfällen benötigen wir, um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abgesichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhal- ten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs- spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfül- lung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategori- en, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorga- ben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Be- ratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mdt-versi- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx

  • Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.

  • Vorabpauschalen Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflich- tig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbe- steuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuer- pflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körper- schaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Kranken- versicherungsunternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditinstitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbe- steuer. Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben 1.1. im Privat- und Berufsbereich 1.2. im Betriebsbereich

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Zweck Diese Vereinbarung bezweckt: a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b) die Transparenz des Vergabeverfahrens; c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.