Common use of Datum des Inkrafttretens, Dauer und Verlängerungsdatum der Mitgliedschaftsurkunde Clause in Contracts

Datum des Inkrafttretens, Dauer und Verlängerungsdatum der Mitgliedschaftsurkunde. Die Mitgliedschaft in der Versicherung begründet sich durch eine Mitglied- schaftsurkunde, unterzeichnet vom LAC-Verband sowie dem Mitglied; diese weist insbesondere Folgendes auf: • Mitgliedsnummer, • Datum des Inkrafttretens der Police, • betroffene Person, • Geltungsbereich der Police, • Art und Menge des abgeschlossenen Versicherungsschutzes, • Prämienhöhe. Für die Mitgliedsgesellschaft tritt die Versicherungspolice am in der Mitglied- schaftsurkunde aufgeführten Datum in Kraft, frühestens jedoch am 1. August 2014, und läuft bis zum 31. Dezember desselben Jahres. Danach verlängert sich der Vertrag durch stillschweigende Vereinbarung an jedem 1. Januar um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von der Mitgliedsgesell- schaft per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherungsnehmer-Verein gekündigt wird, wobei selbiges Einschreiben spätestens am 31. Oktober aufgegeben werden muss; die Kündigung wird daraufhin am 31. Dezember des laufenden Jahres wirksam. Der Versicherungsnehmer-Verein verpflichtet sich, den Versicherer unverzüglich darüber zu informieren. Die Mitgliedschaftsurkunde kann darüber hinaus auch in einem der folgenden Fälle enden: • am Datum, an dem die Mitgliedsgesellschaft nicht länger Mitglied des LAC- Verbands ist, • Zu jedem Zeitpunkt falls die Anzahl der Versicherten nicht länger, wie in der Mitgliedschaftsurkunde definiert, der vollständigen Kategorie beste- hend aus an weltweiten Mobilitätsprogrammen teilnehmenden internatio- nalen Studenten und Doktoranden entspricht, • infolge eines Sanierungsplans bzw. einer Zwangsliquidation des Versiche- rungsnehmer-Vereins.

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Datum des Inkrafttretens, Dauer und Verlängerungsdatum der Mitgliedschaftsurkunde. Die Mitgliedschaft in der Versicherung begründet sich durch eine Mitglied- schaftsurkunde, unterzeichnet vom LAC-Verband L.A.C.-Verband sowie dem Mitglied; diese weist insbesondere Folgendes folgendes auf: • Mitgliedsnummer, • Datum des Inkrafttretens der Police, • betroffene Betroffene Person, • Geltungsbereich der Police, • Art und Menge des der abgeschlossenen Versicherungsschutzes, • Prämienhöhe. Für die Mitgliedsgesellschaft tritt die Versicherungspolice am in der Mitglied- schaftsurkunde aufgeführten Datum in Kraft, frühestens jedoch am 1. August 2014, und läuft bis zum 31. Dezember desselben Jahres. Danach verlängert sich der Vertrag durch stillschweigende Vereinbarung an jedem 1. Januar um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von der Mitgliedsgesell- schaft per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherungsnehmer-Verein gekündigt wird, wobei selbiges Einschreiben spätestens am 31. Oktober aufgegeben werden muss; die Kündigung wird daraufhin am 31. Dezember des laufenden Jahres wirksam. Der Versicherungsnehmer-Verein verpflichtet sich, den Versicherer unverzüglich darüber zu informieren. Die Mitgliedschaftsurkunde kann darüber hinaus auch in einem der folgenden Fälle enden: • am Datum, an dem die Mitgliedsgesellschaft -Mitgliedsgesellschaft nicht länger Mitglied des LAC- Verbands L.A.C.-Verbands ist, • Zu jedem Zeitpunkt falls die Anzahl der Versicherten nicht länger, wie in der Mitgliedschaftsurkunde definiert, der vollständigen Kategorie beste- hend aus an weltweiten Mobilitätsprogrammen teilnehmenden internatio- nalen Studenten und Doktoranden entspricht, • infolge eines Sanierungsplans bzw. einer Zwangsliquidation des Versiche- rungsnehmer-Vereinsder Mitglieds- gesellschaft.

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Datum des Inkrafttretens, Dauer und Verlängerungsdatum der Mitgliedschaftsurkunde. Die Mitgliedschaft in der Versicherung begründet sich durch eine Mitglied- schaftsurkunde, unterzeichnet vom LAC-Verband von der LAC sowie dem Mitglied; diese weist insbesondere Folgendes auf: • Mitgliedsnummer, • Datum des Inkrafttretens der Police, • betroffene Person, • Geltungsbereich der Police, • Art und Menge des abgeschlossenen Versicherungsschutzes, • Prämienhöhe. Für die Mitgliedsgesellschaft das Mitglied tritt die Versicherungspolice am in der Mitglied- schaftsurkunde Mitgliedschaftsurkun- de aufgeführten Datum in Kraft, frühestens jedoch am 1. August 2014, und läuft bis zum 31. Dezember desselben Jahres. Danach verlängert sich der Vertrag durch stillschweigende Vereinbarung an jedem 1. Januar um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von der Mitgliedsgesell- schaft versicherten Person per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherungsnehmer-Verein gekündigt wird, wobei selbiges Einschreiben spätestens am 31. Oktober aufgegeben werden muss; die Kündigung wird daraufhin am 31. Dezember des laufenden Jahres wirksam. Der Versicherungsnehmer-Verein verpflichtet sich, den Versicherer unverzüglich darüber zu informieren. Die Mitgliedschaftsurkunde kann darüber hinaus auch in einem der folgenden Fälle enden: • am Datum, an dem die Mitgliedsgesellschaft versicherte Person nicht länger Mitglied des LAC- Verbands der LAC ist, • Zu jedem Zeitpunkt falls die Anzahl im Falle der Versicherten nicht länger, wie in Nichtzahlung der Mitgliedschaftsurkunde definiert, der vollständigen Kategorie beste- hend aus an weltweiten Mobilitätsprogrammen teilnehmenden internatio- nalen Studenten und Doktoranden entsprichtPrämie durch das Mitglied, • infolge eines Sanierungsplans bzw. einer Zwangsliquidation des Versiche- rungsnehmer-Vereins.

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