Beschwerdemöglichkeiten. Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, wen- den Sie sich bitte an uns, am besten unmittelbar an unseren Kundenservice (Tel. 0800 - 000 00 00). Wir werden versuchen, schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ge- lingt dies nicht, können Sie sich auch an den Postfach 06 02 22, 10052 Berlin xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx wenden. Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versiche- rungsverträgen mit Verbrauchern und zwischen Versicherungs- vermittlern und Versicherungsnehmern. An dem Streitbeile- gungsverfahren des Ombudsmanns nehmen wir teil. Seine Entscheidungen sind für den Versicherer nicht bindend. Die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bleibt unberührt.
Beschwerdemöglichkeiten. Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, lassen Sie uns dies bitte wissen. Wir finden gerne eine gemeinsame Lösung mit Ihnen. HALLESCHE Service-Telefon: 0 800/00 00 000, Fax: 0711/66 03 -3 33, E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxxx.xx Sie können daneben aber auch kostenfrei eine außergerichtliche Streitschlichtung in Anspruch nehmen.
Beschwerdemöglichkeiten. 5.1 Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren für Versicherungsnehmer in Deutschland Versicherungsombudsmann e.V. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Aufsichtsbehörde
5.2 Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren für Versicherungsnehmer in Österreich Versicherungsombudsmann
Beschwerdemöglichkeiten. Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte an die DR-WALTER GmbH. So erreichen Sie uns: Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx T +49 (0) 2247 9194 -0 F +00 (0) 0000 0000 -306 E-Mail: xxxx@xx-xxxxxx.xxx Wir werden versuchen, schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, können Sie sich auch an einen außergerichtlichen Streitschlichter wenden: Bitte wenden Sie sich bei Beschwerden, die nicht die Krankenversicherung betreffen, an den Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versicherungsverträgen mit Verbrauchern und zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern. Sei- ne Entscheidungen sind für den Versicherer nicht bindend. Die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bleibt unberührt. Beschwerden können Sie außerdem richten an die Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Beschwerden, die die Auslandskrankenversicherung betreffen, richten Sie bitte per Brief oder E-Mail an • Allianz Partners, AWP Health & Life SA – Relations Clients, Eurosquare 0, 0 Xxx Xxxx Xxxx, 93400 Saint-Ouen, Frankreich. E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxx.xx Allianz Partners ist Mitunterzeichnender des Vermittlungs-Charters des Fran- zösischen Verbandes der Versicherungsgesellschaften (FFSA). Daher können, im Falle einer anhaltenden und endgültigen Meinungsverschiedenheit und nach Erschöpfung aller unten aufgeführten innerstaatlichen Rechtsbehelfe, die Versicherungsnehmergemeinschaft, die Mitgliedsgesellschaft oder die versicherten Personen den Mediator des FFSA in Anspruch nehmen, der – ohne Nachteil für andere mögliche Rechtswege – per Post kontaktiert werden kann unter: XX 000 – 00000 Xxxxx cedex 09. Als Ausland gelten alle Länder, jedoch nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Auf- enthaltes zuletzt hatte. Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen der Staatsgewalt (z. B. Beschlag- nahme von exotischen Souvenirs durch den Zoll oder Einreiseverweigerung aufgrund fehlender vorgeschriebener Einreisepapiere). Eine chronische Erkrankung liegt vor, wenn sich die versicherte Person auf- grund eines Grundleidens regelmäßig und über einen Zeitraum von mindes- tens einem Jahr in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet. Zu chronischen Erkrankungen zählen auch solche, die schubweise auftreten. Die Reise ist mit dem Verlassen der Wohnung angetreten. Als Aufent...
Beschwerdemöglichkeiten. Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es?
(1) Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
(2) Beschwerde beim Ombudsmann Private Kranken- und Pfle- geversicherung
(3) Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Beschwerdemöglichkeiten. Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, wen- den Sie sich bitte an den Kundenservice der Envivas: E-Mail xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx Die Envivas wird versuchen, schnellstmöglich eine einver- nehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, können Sie sich auch an den Postfach 06 02 22, 10052 Berlin xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx wenden. Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versiche- rungsverträgen mit Verbrauchern und zwischen Versicherungs- vermittlern und Versicherungsnehmern. An dem Streitbeile- gungsverfahren des Ombudsmanns nimmt die Envivas teil. Seine Entscheidungen sind für den Versicherer nicht bindend. Die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bleibt unberührt.
Beschwerdemöglichkeiten. 5.1 Jede Bewohnerin/jeder Bewohner hat das Recht, sich formlos gegen unangemessene Be- handlung zu beschweren. Die Aufsicht innerhalb des Xxxxx wird durch die Heimleitung, durch die Leitung Betreuung und Pflege sowie durch die Trägerschaft wahrgenommen. Die entsprechenden Stellen sind in der Beilage 5 „Beschwerde“ aufgelistet.
Beschwerdemöglichkeiten. Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, lassen Sie uns dies bitte wissen. Wir finden gerne eine gemeinsame Lösung mit Ihnen. Hallesche Service-Telefon: 0000 0000-000, Fax: 0000 0000-000, E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxxx.xx Sie können daneben aber auch kostenfrei eine außergericht- liche Streitschlichtung in Anspruch nehmen.
Beschwerdemöglichkeiten. Es ist unser Ziel, erstklassige Dienstleistungen anzubieten. Es ist uns auch wichtig, auf Ihre Anliegen einzugehen. Sollten Sie mit unseren Produkten oder Dienstleistungen nicht zufrieden sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung.
Beschwerdemöglichkeiten. 21 Beschwerdeverfahren Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis-/Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Im Übrigen besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich über behauptete Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu beschweren. Beschwerden sind schriftlich oder zur Niederschrift der Bundesanstalt einzureichen. Anschrift: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx.