Datum des Inkrafttretens des Versicherungsschutzes. Sobald die Police wirksam geworden ist, tritt der Versicherungsschutz für alle Studenten und Doktoranden, die den Status einer versicherten Person erwer- ben, an den folgenden Daten in Kraft: • ab diesem Datum in Übereinstimmung mit Artikel 4.2.1. • ab dem Datum, an dem sie zur Kategorie der zu versichernden internati- onalen Studenten und Doktoranden zählen, sofern ihre Einzelanträge auf Mitgliedschaft innerhalb von 15 Tagen ab diesem Datum eingegangen sind; ansonsten am Datum des Erhalts eines solchen Antrags.
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Datum des Inkrafttretens des Versicherungsschutzes. Sobald die Police wirksam geworden ist, tritt der Versicherungsschutz für alle Studenten und Doktoranden, die den Status einer versicherten Versicherten Person erwer- ben, an den folgenden Daten in Kraft: • ab diesem Datum in Übereinstimmung mit Artikel 4.2.1. • ab dem Datum, an dem sie zur Kategorie der zu versichernden internati- onalen Studenten und Doktoranden zählen, sofern ihre Einzelanträge auf Mitgliedschaft innerhalb von 15 Tagen ab diesem Datum eingegangen sind; ansonsten am Datum des Erhalts eines solchen Antrags.
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