Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Musterklauseln

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten. Ihre Daten werden nach der Erhebung bei den Gemeindewerken Ismaning so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung gemäß EWS und BGS/EWS erforderlich ist.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten. Fotos, welche für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Kita gemacht werden, werden vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten. 7.1. Die Aufnahmen werden zeitlich unbefristet zur Öffentlichkeitsarbeit auf der Grundlage der Nutzungserlaubnis gespeichert.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten. Ihre Daten werden so lange verarbeitet, wie es aufgrund der gesetzlichen Regelungen erforderlich ist.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung längstens bis zum Ende der Studie, voraussichtlich 30.04.2025, gespeichert. Danach werden Ihre personenbezogenen Daten anonymisiert.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten. Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten. Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept. Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird 11 Jahre aufbewahrt. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 26 Abs. 1 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen 50 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides nach § 27 Abs. 1 bzw. § 28 Abs. 1 der Prüfungsordnung. Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt. Regelungen zu den Pflichten der IHKs, den Wirtschaftsarchiven bestimmte Dokumente zur Verfügung zu stellen, ergeben sich aus der DSGVO und den Landesarchivgesetzen.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten. Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Cham so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbe- wahrungsfristen gemäß § 27 der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) mit Geschäftsanweisung für das Landratsamt Cham, Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG) sowie dem Einheitsaktenplan für die Bayerischen Gemeinden und Landratsämter mit Verzeich- nis der Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung (Vollzug des Bundesjagdgesetzes) erforderlich ist. Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen Rechte zu. Diese können sie im Web unter folgender Adresse abrufen: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxx.xx/xxxx/xxxxxxxxxxx/ . Alternativ können Sie diese bei unserem Datenschutzbeauftragten (E-Mail: daten- xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxx-xxxx.xx) erfragen.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten. Entfällt der Grund für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, löscht das Landes- büro unter Wahrung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sämtliche personenbezogenen Daten.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten. Nach Austritt aus dem NGK erfolgt automatisch die Löschung der Daten.