Abschließende Bestimmungen. 17 Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit
1. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durch die Vertragspartner und läuft auf unbe- stimmte Zeit.
2. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsschluss mit dem Bau der durch diesen Vertrag anzuschließenden Bio- gasaufbereitungsanlage begonnen wird. Der Anschlussnehmer hat den Netzbetreiber über den Baubeginn zu informieren. Zeiträume, in denen der Anschlussnehmer ohne sein Verschulden gehindert ist, mit dem Bau der Anlage zu beginnen, werden nicht ein- gerechnet.
3. Mit Vertragsbeginn werden bisherige vertragliche Regelungen bezüglich des Netzan- schlusses einvernehmlich zum Datum des Vertragsbeginns beendet.
1. Die Vertragspartner sind berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu ändern, sofern eine Änderung angezeigt ist, um einschlägigen Gesetzen oder Rechtsverord- nungen, und / oder rechtsverbindlichen Vorgaben nationaler oder internationaler Ge- richte und Behörden, insbesondere Festlegungen der Bundesnetzagentur, und / oder allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Die Vertragspartner sind von dem Eintritt entsprechender Umstände jeweils unverzüglich untereinander in Kenntnis zu setzen.
2. Ändern sich die technischen Rahmenbedingungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend und hätten die Parteien den Ver- trag nicht oder nur mit anderen technischen Parametern geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, sind die in den Anlage festgelegten Parameter anzupassen, wenn das Festhalten an den bisherigen Parametern einem der Vertrags- partner nicht zugemutet werden kann. Darüber hinaus ist der Netzbetreiber in begrün- deten Fällen berechtigt, die in Anlage 1 festgelegten Parameter zur Gasqualität – bei größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Anschlussnehmers/-nutzers – zu ändern, soweit dem Netzbetreiber andere technisch mögliche und wirtschaftlich zumut- bare Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen. § 36 Abs. 2 GasNZV bleibt unberührt.
3. Der Netzbetreiber ist berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Einspeisekapazität zu fordern, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme be- steht, dass die vereinbarte Einspeisekapazität für Einspeisungen von Biogas in das Gasnetz dauerhaft nicht oder nicht in diesem Umfang benötigt wird. Verlangt werden kann in diesem Fall eine Anpassung der Einspeisekapazität auf den für die Einspeisung tatsächlich benötigten Umf...
Abschließende Bestimmungen. 13.1. Die Annahme/Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Auftragnehmer kann in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO erfolgen.
13.2. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere auch für die Inhalte dieses AVV sowie alle im Rahmen der datenschutzrechtlichen Prüfung zur Verfügung gestellten Dokumente, Nachweise etc. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.
13.3. Änderungen und Ergänzungen dieses AVV und aller seiner Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers - sind gemäß DSGVO schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, einschließlich des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Die Parteien einigen sich darauf, dass Anpassungen des Vertrags oder neue Verträge in einem elektronischen Format im Sinne von Art. 28 Absatz 9 DSGVO zu schließen sind.
13.4. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Beteiligten unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO liegen.
13.5. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts im Sinne von 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten ausgeschlossen.
13.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
13.7. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem AVV wird, sofern zulässig, der Sitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
13.8. Dieser AVV ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Zusicherungen, Absprachen, Vereinbarungen, Verträge oder Mitteilungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieses AVV...
Abschließende Bestimmungen. 20 Salvatorische Klausel Hamburg, den § 21 Laufzeit und Kündigung § 22 Schlussbestimmungen
(1) Sollten Inhalte dieser Vereinbarung zur Gänze oder in Teilen durch Gesetz, Verordnung oder Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, so werden die entsprechenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam. Das gleiche gilt, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss eine ablehnende Entscheidung zur Übernahme der Leistungen aus diesem Vertrag in den Leistungskatalog der GKV trifft.
(2) Aus wichtigem Grund kann der Vertrag von jedem Vertragspartner fristlos gekündigt werden. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten derart verletzt, dass die weitere Durchführung des Vertrags gefährdet ist. Gleiches gilt für den Fall, dass durch eine gesetzliche Änderung, durch oder aufgrund von Rechtssprechung oder durch behördliche, insbesondere aufsichtsrechtliche Maßnahmen die Erfüllung der Vereinbarung für die BARMER GEK rechtlich unmöglich oder untersagt wird.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie alle vertragsrelevanten und wesentlichen Erklärungen und Mitteilungspflichten bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(4) Gerichtsstand ist Hamburg. Hamburg, den Hamburg, den Kassenärztliche Vereinigung Hamburg BARMER GEK Xxxxxx XxxxxxxxxXxxxxxxxxxxxxxxxx Vorstandsvorsitzender Xxxxxx Xxxxxxxx Landesgeschäftsführer der BARMER GEK, Landesgeschäftsstelle Nord Anlage 1 - Teilnahme- und Einwilligungserklärung für den Arzt Anlage 2 - Teilnahme- und Einwilligungserklärung für die Versicherten und Informationsblatt für den/die Sorgeberechtigten Anlage 3 - Arztbrief HNO-Operateur an Kinder- und Jugendarzt / Hausarzt Anlage 4 - Dokumentationsbogen 2. Nachbehandlung Anlage 5 - Arztbrief HNO-Operateur an nachbehandelnden HNO-Arzt Anlage 6 - Dokumentationsbogen 3. Nachbehandlung Anlage 7 - Dokumentationsbogen HNO-Operateur Anlage 8 - Patientenfragebogen Anlage 9 - Vergütung und Abrechnung Anlage 10 - Evaluation Anlage 11 - Leistungserbringerverzeichnis LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättennummer) Ich bin in Einzelpraxis / Berufsausübungsgemeinschaft niedergelassener Arzt Ich bin im MVZ Vertragsarzt /Leitender Arzt (nicht Zutreffendes bitte streichen) Praxisanschrift Telefonnummer Name, Vorname des anstellenden Arztes: LANR: und BSNR: (lebenslange Arztnummer) (Betriebsstättenn...
Abschließende Bestimmungen. 9.1. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
9.2. Sollte eine der Vereinbarungen des Pensionsvertrages nichtig sein, so wird der Vertrag nicht in seinem gesamten Inhalt nach unwirksam.
9.3. Gerichtsstand: Amtsgericht Euskirchen
Abschließende Bestimmungen. (1) Sie dürfen Forderungen gegen uns nur nach schriftlicher Zustimmung an Dritte abtreten.
(2) Sie dürfen ferner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages bzw. dieser Bedingungen bedür- fen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Bedingungen. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
(4) Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.
(5) Wir weisen darauf hin, dass die Vertragssoftware Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Vertragssoftware der Nutzung und damit verbundener Technologien im Ausland Be- schränkungen unterliegen. Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Export- und Import- vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Verei- nigten Staaten von Amerika sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einzuhalten. Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hinder- nisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Import- rechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(6) Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unru- hen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Fol- gen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien uns für die Dauer der Stö- rung und im Umfang ihrer Wirkung von unseren Leistungsverpflichtungen, selbst, wenn wir uns in Verzug befinden sollten. Eine automatische Aufhebung des Nutzungsvertra- ges ist damit nicht verbunden. Wir verpflichten uns beidseitig, uns von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und unsere Verpflichtungen den veränderten Verhältnis- sen nach Treu und Glauben anzupassen. Zu den Fällen höherer Gewalt gehören auch epidemische und pandemische Ereignisse.
(7) Sie erklären sich hiermit bereit, im Rahmen unserer Marketingaktivitäten als Referenz- kunde genannt zu werden. Die Einzelheiten, das Ob und Wie einer solchen Nennung, werden wir einzelfallbezogen mit Ihnen vereinbaren.
(8) Der Nutzungsvertrag und die Bedingungen unterliegen deutschem Recht, wie es unter inländischen Parteien zur Anwendung kommt.
(9) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bielefeld.
(10) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Wir werden un...
Abschließende Bestimmungen. 15 Haftung § 16 Schriftform § 17 Salvatorische Klausel § 18 Inkrafttreten und Kündigung Anlage 1: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt Anlage 2: Teilnahmeerklärung Versicherter Anlage 3: Verzeichnis teilnehmende Ärzte Xxxxxx 0: Technische Anlage
Abschließende Bestimmungen. 6.1. Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen auszuschließen. Dasselbe gilt für den Fall, dass sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen oder das Gewinnspiel in anderer unlauterer Weise zu beeinflussen versuchen.
6.2. Die Veranstalterin behält sich ferner das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Gewinnermittlung aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Computerviren, bei Fehlern der Soft- und Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen.
6.3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6.4. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Rechtswahl führt jedoch nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. These Terms and Conditions of Participation apply to the Instagram competition “Hexo Sets” (“Competition”). The Competition is organised by A.W. Faber-Castell Vertrieb GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxx (hereafter referred to as “Organiser”). The Competition takes place on the online platform Instagram and is in no way sponsored, supported or organised by Instagram. You can find further information about the Organiser here: xxxxx://xxx.xxxxx- xxxxxxx.xx/xxxxx/Xxxxx-Xxxxxx
Abschließende Bestimmungen. 10.1. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
Abschließende Bestimmungen. 12 Außendarstellung § 13 Salvatorische Klausel § 14 Veränderungsklausel § 15 Laufzeit und Kündigung Anlage 1 Online-Fortbildung – Ärzte und Medizinische Fachangestellte Anlage 2 Teilnahmeerklärung Arzt (Muster)
Abschließende Bestimmungen. 12.1 Sollten einzelne Bestimmungen der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
12.2 Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung erfolgen in Textform, sofern nicht anders vereinbart. Kündigungs- und Widerrufserklärungen müssen unterzeichnet und per Einschreiben zugestellt werden. Im Übrigen genügt zur Erfüllung der Schriftformerfordernisse im Sinne der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung die Verwendung von Fax oder E-Mail, im letzteren Fall mit einem eingescannten und unterschriebenen Dokument.
12.3 Nur die Geschäftsleitung von NeurologIQ ist berechtigt, Änderungen oder Ergänzungen zu der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung zu vereinbaren. Alle anderen von NeurologIQ Bevollmächtigten im Sinne von § 54 Abs. 1 HGB sind daher in ihrer Vertretungsmacht beschränkt. Abweichungen hiervon können nur schriftlich vereinbart werden.
12.4 Der Kunde darf ohne vorherige Zustimmung von NeurologIQ keine Rechte oder Ansprüche aus der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung abtreten. 12.5 NeurologIQ ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen.