Common use of Dauer des Abkommens Clause in Contracts

Dauer des Abkommens. 1. Jede Partei notifiziert der anderen Partei schriftlich auf diplomatischen Weg den Abschluss des nach ihrem Recht für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforder- lichen Verfahrens. Das Abkommen tritt am Tag der späteren der beiden Notifika- tionen in Kraft und bleibt bis zu seiner Kündigung in Kraft.

Appears in 7 contracts

Samples: fedlex.data.admin.ch, www.lexfind.ch, www.fedlex.admin.ch

Dauer des Abkommens. 1. Jede Partei notifiziert der anderen Partei schriftlich auf diplomatischen Weg den Abschluss des nach ihrem Recht für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforder- lichen erforderli- chen Verfahrens. Das Abkommen tritt am Tag der späteren der beiden Notifika- tionen Notifikatio- nen in Kraft und bleibt bis zu seiner Kündigung in Kraft.

Appears in 1 contract

Samples: www.newsd.admin.ch