Zusammenrechnung der Saldi von Geschäftskonten Musterklauseln

Zusammenrechnung der Saldi von Geschäftskonten. Für die Ermittlung des gesamten Saldos oder Wertes der von einem Unternehmen gehaltenen Kon- ten ist ein rapportierendes schweizerisches Finanzinstitut verpflichtet, alle von Unternehmen gehaltenen Konten, die bei diesem rapportierenden schweizerischen Finanzinstitut oder bei einem verbundenen Unternehmen geführt werden, zu berücksichtigen, soweit die computerisierten Systeme des rapportierenden schweizerischen Finanzinstituts eine Verbindung der Konten anhand eines Datenelements, beispielsweise einer Kundennummer oder einer Steuernummer, enthalten und eine solche Zusammenrechnung der Saldi der Konten zulassen.

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  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.