Dauer und Beendigung des Auftrags. (1) Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber Leistungen (Wartung und/oder Pflege von IT-Systemen) durch. Zwischen den Parteien besteht diesbezüglich ein Vertragsverhältnis („Hauptvertrag“), das entweder auf individuellen vertraglichen Vereinbarungen, allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf gesetzlichen Rege- lungen (z.B. BGB) basiert. Diese Vereinbarung beginnt ab Unterzeichnung durch beide Parteien und gilt für die Dauer des jeweiligen Hauptvertrages. (2) Ein außerordentliches Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv), Datenschutzvereinbarung
Dauer und Beendigung des Auftrags. (1) Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber Leistungen (Wartung und/oder Pflege von IT-IT- Systemen) durch. Zwischen den Parteien besteht diesbezüglich ein Vertragsverhältnis („Hauptvertrag“), das entweder auf individuellen vertraglichen Vereinbarungen, allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf gesetzlichen Rege- lungen Regelungen (z.B. BGB) basiert. Diese Vereinbarung beginnt ab Unterzeichnung durch beide Parteien und gilt für die Dauer des jeweiligen Hauptvertrages.. 2
(2) Ein außerordentliches Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt.
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Dauer und Beendigung des Auftrags. (1) Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber Leistungen (Wartung und/oder Pflege von IT-Systemen) durch. Zwischen den Parteien besteht diesbezüglich ein Vertragsverhältnis Vertragsver- hältnis („Hauptvertrag“), das entweder auf individuellen vertraglichen Vereinbarungen, allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf gesetzlichen Rege- lungen Regelungen (z.B. BGB) basiertba- siert. Diese Vereinbarung beginnt ab Unterzeichnung durch beide Parteien und gilt für die Dauer des jeweiligen Hauptvertrages.
(2) Ein außerordentliches Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Dauer und Beendigung des Auftrags. (1) Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber Leistungen (Wartung und/oder Pflege von IT-IT- Systemen) durch. Zwischen den Parteien besteht diesbezüglich ein Vertragsverhältnis („Hauptvertrag“), das entweder auf individuellen vertraglichen Vereinbarungen, allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf gesetzlichen Rege- lungen Regelungen (z.B. BGB) basiert. Diese Vereinbarung beginnt ab Unterzeichnung durch beide Parteien und gilt für die Dauer des jeweiligen Hauptvertrages.
(2) Ein außerordentliches Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt.
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Samples: Datenschutzvereinbarung
Dauer und Beendigung des Auftrags. (1) Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber Leistungen (Wartung und/oder Pflege von IT-Systementechnischen Support) durch. Zwischen den Parteien besteht diesbezüglich ein Vertragsverhältnis („Hauptvertrag“), das entweder auf individuellen vertraglichen Vereinbarungen, allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf gesetzlichen Rege- lungen Regelungen (z.B. BGB) basiert. Diese Vereinbarung beginnt ab Unterzeichnung durch beide Parteien und gilt für die Dauer des jeweiligen Hauptvertrages.
(2) Ein außerordentliches Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt.
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Samples: Datenschutzvereinbarung