Dauer und Umfang der Sistierung. Die Sistierung beginnt nach Antragstellung frühestens am Monats- anfang nach Eintritt des Sistierungsgrundes. Die Sistierung muss für mindestens drei Monate beantragt und kann für eine Dauer von bis sechs Jahren abgeschlossen werden. Eine weitere Verlängerung der Sistierung kann beantragt werden. Kann der Versicherer einer Verlängerung nicht zustimmen, erlischt der Vertrag. Bei Auslandaufenthalt ist eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben. Bei Wegfall des Sistierungsgrundes lebt der Versicherungsschutz vollumfänglich wieder auf, wenn dies innert 30 Tagen verlangt wird. Wird der Versicherungsschutz nicht innert dieser Frist reaktiviert, erlischt die Versicherung ohne weiteres.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Dauer und Umfang der Sistierung. Die Sistierung beginnt nach Antragstellung frühestens am Monats- anfang Monatsanfang nach Eintritt des Sistierungsgrundes. Die Sistierung muss für mindestens drei Monate beantragt und kann für eine Dauer von bis sechs Jahren abgeschlossen werden. Eine weitere Verlängerung der Sistierung kann beantragt werden. Kann der Versicherer einer Verlängerung nicht zustimmen, erlischt der Vertrag. Bei Auslandaufenthalt ist eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben. Bei Wegfall des Sistierungsgrundes lebt der Versicherungsschutz vollumfänglich vollum- fänglich wieder auf, wenn dies innert 30 Tagen verlangt wird. Wird der Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz nicht innert dieser Frist reaktiviert, erlischt die Versicherung ohne weiteresWeiteres.
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Dauer und Umfang der Sistierung. Die Sistierung beginnt nach Antragstellung frühestens am Monats- anfang Monatsanfang nach Eintritt des Sistierungsgrundes. Die Sistierung muss für mindestens drei Monate beantragt und kann für eine Dauer von bis sechs Jahren abgeschlossen werden. Eine weitere Verlängerung der Sistierung kann beantragt werden. Kann der Versicherer einer Verlängerung nicht zustimmen, erlischt der Vertrag. Bei Auslandaufenthalt ist eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben. Bei Wegfall des Sistierungsgrundes lebt der Versicherungsschutz vollumfänglich wieder auf, wenn dies innert 30 Tagen verlangt wird. Wird der Versicherungsschutz nicht innert dieser Frist reaktiviert, erlischt die Versicherung ohne weiteresWeiteres.
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Samples: Versicherungsvertrag
Dauer und Umfang der Sistierung. Die Sistierung beginnt nach Antragstellung frühestens am Monats- anfang Monatsanfang nach Eintritt des Sistierungsgrundes. Die Sistierung muss für mindestens drei Monate beantragt und kann für eine Dauer von bis sechs Jahren abgeschlossen werden. Eine weitere Verlängerung der Sistierung kann beantragt werden. Kann der Versicherer einer Verlängerung nicht zustimmen, erlischt der Vertrag. Bei Auslandaufenthalt ist eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben. Bei Wegfall des Sistierungsgrundes lebt der Versicherungsschutz vollumfänglich vollum- fänglich wieder auf, wenn dies innert 30 Tagen verlangt wird. Wird der Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz nicht innert dieser Frist reaktiviert, erlischt die Versicherung ohne weiteresWeiteres.
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