Dauer; Verlängerung Musterklauseln

Dauer; Verlängerung. Der Dienst wird für einen anfänglichen Zeitraum von einem (1) Monat (die "Anfangsperiode") bestellt und automatisch um aufeinanderfolgende Perioden von einem (1) Monat (die "Verlängerungsperiode(n)") zu denselben vertraglichen und preislichen Bedingungenverlängert, außer (a) in Bezug auf die Dauer der ersten Verlängerungsperiode, wobei die Dauer zwischen einem (1) und dreißig (30) Tagen variieren kann, wenn eine Neuausrichtung auf einen Kalenderzyklus erfolgt und (b) wenn eine der Parteien mindestens 24 Stunden vor der Verlängerung kündigt. Die Anfangsperiode beginnt an dem Tag, an dem die Kunden-IP-Blöcke tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Abweichend vom ersten Absatz wird, wenn die Anfangsperiode nicht am ersten Tag eines Kalendermonats beginnt (Start im Laufe des Monats), der Verlängerungszyklus des Dienstes wie folgt neu an einem Kalenderzyklus ausgerichtet: - Die Anfangsperiode dauert einen (1) Monat, beginnt am Tag der Bereitstellung des Dienstes, und wird für einen (1) Monat berechnet; - Die erste Verlängerungsperiode dauert vom ersten Tag nach dem Ende der Anfangsperiode bis zum letzten Tag des laufenden Kalendermonats; der Dienst wird pro rata temporis (zeitanteilig) in Rechnung gestellt; dann gilt Folgendes: - Die folgenden Verlängerungsperioden dauern einen (1) Monat, beginnen am ersten Tag des Kalendermonats und werden für einen (1) Monat berechnet. - dauert die Anfangsperiode einen (1) Monat, vom 12. Xxxx 2022 bis zum 11. Xxxx 2022; - die erste Verlängerungsperiode dauert vom 12. Xxxx 2022 bis zum 31. Xxxx 2022; - die darauffolgenden Verlängerungsperioden dauern einen (1) Monat und beginnen jeweils am ersten Tag des nächsten Kalendermonats (1. April 2022, 1. Mai 2022, 1. Juni 2022, usw.).