Dauergrabpflege/Grundsätze. 1. Gegenstand des Dauergrabpflegevertrages ist die langfristige Pflege des im Vertrag benannten Grabes. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Verein- barung. 2. Die Dauergrabpflege beinhaltet die in der individuellen Verein- barung festgelegten regelmäßigen und sonstigen Leistungen. Diese sind unter Berücksichtigung der Friedhofsordnung und der fachlichen Grundsätze des Bundes Deutscher Friedhofs- gärtner im Zentralverband Gartenbau e.V. gemäß den nach- folgenden Regelungen auszuführen. 3. Ein ordnungsgemäßer gleichbleibender Zustand der Grabstätte während der Vertragsdauer kann in der Regel nur erreicht werden, wenn ca. alle 5 Jahre eine Überholung und ca. alle 10 Jahre eine Neuanlage der gärtnerischen Fläche in Dauerbepflanzung erfolgt. 4. Für die Standsicherheit der Grabsteine ist der Kunde verant- wortlich.
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Samples: Dauergrabpflege Vertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Dauergrabpflege/Grundsätze. 1. Gegenstand des Dauergrabpflegevertrages ist die langfristige Pflege des im Vertrag benannten Grabes. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Verein- barung.
2. Die Dauergrabpflege beinhaltet die in der individuellen Verein- barung festgelegten regelmäßigen und sonstigen Leistungen. Diese sind unter Berücksichtigung der Friedhofsordnung und der fachlichen Grundsätze des Bundes Deutscher Friedhofs- gärtner im Zentralverband Gartenbau e.V. gemäß den nach- folgenden Regelungen auszuführen.
3. Ein ordnungsgemäßer gleichbleibender gleichbleibe der Zustand der Grabstätte während der Vertragsdauer kann in der Regel nur erreicht werden, wenn ca. alle 5 Jahre eine Überholung und ca. alle 10 Jahre eine Neuanlage der gärtnerischen Fläche in Dauerbepflanzung erfolgt.
4. Für die Standsicherheit der Grabsteine ist der Kunde verant- wortlich.
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Samples: Treuhandvertrag