Common use of Deckung reiner Vermögensschäden Clause in Contracts

Deckung reiner Vermögensschäden. Falls in den nachstehenden Bestimmungen oder in einer Besonderen Bedingung die Deckung reiner Vermögensschäden vorgesehen ist, so gilt folgendes: 1. Reine Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind (Art. 1, Pkt. 2 AHVB) noch sich aus solchen Schäden herleiten.

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Samples: Betriebsallrisk Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag, Betriebs Und Gewerbeversicherung

Deckung reiner Vermögensschäden. Falls in den nachstehenden Bestimmungen oder in einer Besonderen Bedingung die Deckung reiner Vermögensschäden vorgesehen ist, so gilt folgendes: 1. Reine Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind (Art. Artikel 1, PktPunkt 2. 2 AHVB) ), noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflichtversicherung