Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Die Ausdehnung des Versicherungsschutzes gemäß den Punkten 1 und 2 erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus Schäden
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. 5.1 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind – auch im Fall einer besonderen Vereinbarung gemäß Pkt. 4.
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Kein Versicherungsschutz besteht für Abwasserreinigungsanlagen, Kläranlagen und Abfallbehandlungsanlagen; weiters für Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen sowie für die Endlagerung (Deponierung) von Abfällen jeder Art.
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. 10.1 In Ergänzung zu den Ausschlüssen in den AHVB und EHVB besteht kein Versicherungsschutz, soweit der Umweltschaden zurückzuführen ist
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Nicht versichert sind:
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. 5.1 Nicht versichert sind
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. (1) Es besteht, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kein Versicherungsschutz, wenn das Ereignis, aufgrund dessen der Versicherer in Anspruch genommen wird (Schadenfall),
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. 1. Abgrenzungen zum Leistungsversprechen Der Versicherungsschutz umfasst nicht:
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. 1. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen 00454 Major Version 2 released. Effective on 2024-09-16
1.1. der Personen, die den Schaden, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht werden rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben. Als vorsätzlich gesetzt gilt auch eine Handlung oder Unterlassung, welche die betreffende Person nicht vermeidet, obwohl sie die wahrscheinlich schädlichen Folgen voraussehen musste, diese jedoch in Kauf genommen hat;
1.2. infolge bewussten Zuwiderhandelns gegen für seine beruflichen Tätigkeiten geltenden Gesetze, Verordnungen oder behördliche Vorschriften sowie infolge bewussten Zuwiderhandelns gegen Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder dessen Bevollmächtigten;
1.3. aus Schäden
1.3.1. die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit sämtlichen Auswirkungen der Atomenergie stehen, ausgenommen die Verwendung von Laserstrahlen oder Radionukliden zu Mess- oder Prüfungszwecken;
1.3.2. die
1.3.2.1. von Luftfahrzeugen oder Luftfahrtgeräten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen oder
1.3.2.2. von Kraftfahrzeugen oder Anhängern, von letzteren, soweit sie ein behördliches Kennzeichen tragen müssen, durch deren Verwendung vom Versicherungsnehmer oder denjenigen, die für ihn handeln, verursacht werden. Kraftfahrzeuge gemäß 1.3.2.2. sind alle Fahrzeuge, die sich mit mechanischem Antrieb und eigener Kraft fortbewegen können und nicht an Gleise (Schienen) gebunden sind;
1.4. aus Schäden
1.4.1. von Angehörigen des Versicherungsnehmers;
1.4.2. von Geschäftsteilhabern und Gesellschaftern des Versicherungsnehmers, von mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages und von Angehörigen dieser Personen. Bei juristischen Personen, geschäftsunfähigen und beschränkt geschäftsfähigen Personen sind die gesetzlichen Vertreter und deren Angehörige dem Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen gleichzuhalten. Als Angehörige gelten acknowledgement, confession of judgment, satisfaction or settlement fails due to resistance by the insured or if the insurance provider declares by registered letter that it shall provide its contractual share of compensation and costs in satisfaction of the claims of the insurance claimant, or deposits the corresponding amount with the court, the insurer shall not have any duty to pay the additional principal, interests and costs resulting from the date of the refusal/from the date of the above-referenced declaration or court deposit.
9. The insured...
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. 1. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden