Ausschlüsse vom Versicherungsschutz Musterklauseln

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Die Ausdehnung des Versicherungsschutzes gemäß den Punkten 1 und 2 erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus Schäden
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Kein Versicherungsschutz besteht für Abwasserreinigungsanlagen, Kläranlagen und Abfallbehandlungsanlagen; weiters für Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen sowie für die Endlagerung (Deponierung) von Abfällen jeder Art.
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. 5.1 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind – auch im Fall einer besonderen Vereinbarung gemäß Pkt. 4.
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. 10.1 In Ergänzung zu den Ausschlüssen in den AHVB und EHVB besteht kein Versicherungsschutz, soweit der Umweltschaden zurückzuführen ist
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Nicht versichert sind:
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. 5.1 Nicht versichert sind
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. (1) Es besteht, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kein Versicherungsschutz, wenn das Ereignis, aufgrund des- sen der Versicherer in Anspruch genommen wird (Schaden- fall),
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. 2.4.1 Es gelten die Regelungen gemäß A.3.9.1, A.3.9.3 und A.3.9.4 AKB. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Ereignis, aufgrund dessen der Versicherer in Anspruch genommen wird (Schadenfall) durch eine Erkrankung, die inner- halb von sechs Wochen vor Reisebeginn erstmalig oder zum wiederholten Male aufgetreten ist oder durch eine bei Reisebe- ginn bestehende Schwangerschaft verursacht wurde.
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. In diesem Abschnitt sind die Sportarten und Tätigkeiten angeführt, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen beziehungsweise nur eingeschränkt versichert sind.
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. 5.4.4.1 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn