Common use of Deckungserweiterung auf Kriegs- und Terrorrisiken Clause in Contracts

Deckungserweiterung auf Kriegs- und Terrorrisiken. 2.1 Soweit Versicherungspflicht nach dem Recht der Europäischem Union oder deutschem Recht besteht, wird der Versicherungsschutz abweichend von Teil B Ziffern 7.8 und 7.9 erweitert auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die verursacht werden durch

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