Deckungsrückstellung. Ist eine handelsrechtlich zu bildende Rückstellung auf der Passivseite der Bilanz. Sie dient dazu, die künftigen Leistungen sicherzustellen.
Deckungsrückstellung. Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. ☞ AVB Abschnitt C
Deckungsrückstellung. Eine Deckungsrückstellung müssen wir bilden, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu können.
Deckungsrückstellung. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen gegen- über ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zu- sammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versiche- rungsleistungen finanziert werden können.
Deckungsrückstellung. 152. (1) Die Deckungsrückstellung ist in der Lebensversicherung, in der Krankenversicherung und in allen anderen Versicherungszweigen, soweit diese nach Art der Lebensversicherung betrieben werden, für jeden Versicherungsvertrag einzeln zu berechnen. Die Anwendung von anerkannten statistischen oder mathematischen Methoden ist zulässig, wenn davon auszugehen ist, dass diese zu annähernd den gleichen Ergebnissen führen wie die Einzelberechnungen.
Deckungsrückstellung. Die Deckungsrückstellung ist der Wert, den wir in der Bilanz für unsere vertraglichen Verpflichtungen ansetzen. Diese Verpflichtungen entste- hen dadurch, dass wir immer in der Lage sein müssen, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Deckungsrückstellung. Die Deckungsrückstellung ist eine Reserve, die Lebensversiche- rer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bilden, um den ihren Kunden versprochenen Versicherungsschutz gewährleisten zu können. Sie entspricht dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, um zusammen mit den künftigen Beiträgen und Xxxxxx die garantierten Versicherungsleistungen finanzieren zu können.
Deckungsrückstellung. Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. ☞ AVB Abschnitt C Sie können bis zu viermal im Kalenderjahr eine Entnahme verlangen. ☞ AVB Abschnitt G Ist als Todesfall-Leistung nach Rentenbeginn die Rentenga- rantie oder Kapitalrückgewähr vereinbart, können Sie wäh- rend der Rentengarantiezeit oder so lange eine Todesfall-Leis- tung aus der Kapitalrückgewähr erfolgen kann, bis zu zwei- mal eine Entnahme verlangen. ☞ AVB Abschnitt H
Deckungsrückstellung. Eine Deckungsrückstellung bilden wir für den Gesamtbe- stand unserer Versicherungsverträge, um zu jedem Zeit- punkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu können. Ihre Berechnung richtet sich nach § 65 VAG und §§ 341e, 341f des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen.
Deckungsrückstellung. Gesamtrechnung