Deckungsrückstellung. Ist eine handelsrechtlich zu bildende Rückstellung auf der Passivseite der Bilanz. Sie dient dazu, die künftigen Leistungen sicherzustellen.
Deckungsrückstellung. Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen gewährleisten zu können. ☞ AVB Abschnitt C
Deckungsrückstellung. Eine Deckungsrückstellung müssen wir bilden, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu können.
Deckungsrückstellung. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen gegen- über ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zu- sammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versiche- rungsleistungen finanziert werden können.
Deckungsrückstellung. 152. (1) Die Deckungsrückstellung ist in der Lebensversicherung, in der Krankenversicherung und in allen anderen Versicherungszweigen, soweit diese nach Art der Lebensversicherung betrieben werden, für jeden Versicherungsvertrag einzeln zu berechnen. Die Anwendung von anerkannten statistischen oder mathematischen Methoden ist zulässig, wenn davon auszugehen ist, dass diese zu annähernd den gleichen Ergebnissen führen wie die Einzelberechnungen. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle § 153. (1) Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind für die dem Grund oder der Höhe nach noch nicht feststehenden Leistungsverpflichtungen aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Versicherungsfällen sowie für sämtliche hiefür nach dem Bilanzstichtag voraussichtlich anfallenden Regulierungsaufwendungen für Versicherungsfälle zu bilden.
Deckungsrückstellung ist der Wert, den wir in der Bilanz für unsere vertraglichen Verpflichtungen ansetzen. Diese Verpflichtungen entstehen dadurch, dass wir immer in der Lage sein müssen, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Deckungsrückstellung. Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt die Versicherungsleistungen erbringen zu können. ☞ AVB Abschnitt I Beachten Sie bitte, dass zu Direktversicherungen (betriebli- che Altersvorsorge) die in der „Besonderen Vereinbarung für Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG“ genannten Ein- schränkungen hinsichtlich der Verwendung der Kapital- und Todesfall-Leistungen bestehen. ☞ Besondere Vereinbarung für Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG Sie können bei Versicherungsverträgen mit laufender Bei- tragszahlung bis zu fünfmal die Beiträge und damit die Versi- cherungsleistungen erhöhen. ☞ AVB Abschnitt H Sie können bei Vertragsabschluss und in der Ansparphase aus zurzeit über 80 Aktien-, Renten-, Misch- und Dachfonds renom- mierter Kapitalverwaltungsgesellschaften auswählen. In ei- nem Versicherungsvertrag können Sie gleichzeitig Anteile von bis zu zehn Investmentfonds vereinbaren. ☞ AVB Abschnitt J
Deckungsrückstellung. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für die Forderungen der Ver- sicherungsnehmer Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entspre- xxxx dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungs- leistungen – im Falle der Sterbegeldversicherung die im Todesfall fällige Leistung – finanziert werden können.
Deckungsrückstellung. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für die Forderungen der Ver- sicherungsnehmer Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entspre- chen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versicherungs- leistungen – im Falle der Sterbegeldversicherung die im Todesfall fällige Leistung – finanziert werden können. Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. Ist hingegen für eine Vereinbarung die Schriftform erforderlich, benötigen wir von Ih- nen ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück.
Deckungsrückstellung aa) Gesamtrechnung