Bestellung. 1. Bestellungen/Lieferpläne, die nicht vom Einkauf, dem Shared Services Center (SSC) oder der Logistik erteilt werden, bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Genehmigung durch den Einkauf des Bestellers.
2. Bestellungen, Lieferpläne, Lieferplaneinteilungen und Bestätigungen oder Genehmigungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und zwar entweder per Brief, Telefax oder Datenübertragung.
3. Nimmt der Lieferant die Bestellung bzw. den Lieferplan nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so ist der Besteller zum Widerruf berechtigt.
4. Die den Lieferplaneinteilungen vorangehende Initialbestellung (erstmaliger Lieferplan) hat der Lieferant schriftlich zu bestätigen. Lieferplaneinteilungen des Bestellers sind verbindlich, sofern der Lieferant nicht schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen seit Zugang ausdrücklich widerspricht. Im Übrigen wird auf eine schriftliche Bestätigung verzichtet. Sollte der Lieferant den Lieferplaneinteilungen form- und fristgerecht widersprechen, werden sich der Lieferant und der Besteller einigen, welche Mengen in welchem Zeitraum geliefert werden können, um den Anforderungen des Kunden des Bestellers zu entsprechen. Entstehen dem Besteller dadurch Mehrkosten, hat der Lieferant diese Kosten dem Besteller aufgrund seiner generellen Lieferverpflichtung zu ersetzen.
5. Der Lieferant verpflichtet sich, eine EDI oder webEDI Verbindung mit dem Besteller gemäß XXX Xxxxxxxxxx und EDI oder webEDI AGB (siehe xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx- de/download/vertragsdokumente) einzurichten.
6. Im Rahmen der Zumutbarkeit kann der Besteller vom Lieferanten Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion, Ausführung, Menge und Termin verlangen. Dabei sind die Auswirkungen insbesondere der Mehr- oder Minderkosten angemessen einvernehmlich zu regeln.
7. Der Besteller hat das Recht, Termine und Mengen jederzeit seinem tatsächlichen Bedarf anzupassen.
8. Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der andere Vertragsteil berechtigt, für den nicht erfüllten Teil von der jeweiligen Einzelvereinbarung zurückzutreten.
Bestellung. 1. Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne über die Art der Ausführung und den Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgeleg- ten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen entsteht für uns keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass unsere Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.
2. Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderun- gen oder –ergänzungen sowie Nebenabreden gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
3. Abbildungen, Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder andere Unterlagen sowie Fertig- produkte und Halbfertigprodukte, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zu- rückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werden.
Bestellung. 1. Lieferverträge (Bestellung und Annahme) und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Lieferabrufe können auch durch Datenfernübertragung erfolgen.
2. Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von drei Wochen seit Zugang an, so ist der Besteller zum Widerruf berechtigt. Lieferabrufe werden spätestens verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen zwei Wochen seit Zugang widerspricht.
3. Der Besteller kann im Rahmen der Zumutbarkeit für den Lieferanten Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion und Ausführung verlangen. Dabei sind die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten sowie der Liefertermine, angemessen einvernehmlich zu regeln.
Bestellung. Um bindend zu sein, müssen Bestellungen schriftlich oder über Telefónica’s elektronische Bestellplattform erfolgen und die Bestellnummer aufweisen; mündliche (Zusatz)-Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Bestätigung durch Telefónica Germany.
Bestellung. Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Bestellungen sind von uns vor ihrer ausdrücklichen schriftlichen Annahme jederzeit widerrufbar. Bei bestehender Geschäftsverbindung sind Lieferabrufe für den Lieferanten verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen 5 Tagen widerspricht.
Bestellung. Entscheidet sich der FN zur Bestellung eines Leasingobjekts beim Händler, erfasst der Händler im Formular für den Leasingschein zunächst die geforderten Daten des Leasingobjekts und weitere Komponenten, die der FN im Rahmen seiner Policy wählen kann. Er befragt den FN welche Leistungspakete er zusätzlich zu den vom LN vorgeschriebenen Leistungspaketen abschließen will. Nach Erfassung aller Daten teilt er dem FN die Höhe der Leasingrate mit. Über eine Funktion veranlasst er den Versand des Leasingscheins an den FN. Nach positivem Abschluss des Unterschriftprozesses erhält der Händler eine Auslieferungsgenehmigung.
Bestellung. Preisangaben enthalten die gesetzliche USt. und unterliegen einer Anpassung bei Steuersatzänderungen. Die Angaben aus diesem Vertragsverhältnis werden von der KEVAG Telekom GmbH (nachfolgend KTK) für die Datenverarbeitung gespeichert. Ich willige ein, dass KTK der Auskunftei Creditreform Boniversum GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx (nachfolgend Boniversum) Daten über Beantragung, Aufnahme, Abwicklung und Beendigung dieser Geschäftsverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird KTK Boniversum auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung übermitteln. Ich willige ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die Daten an Boniversum übermittelt werden. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermittelt uns Boniversum die zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelter Scorewerte, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Bei der Berechnung des Scorewertes werden u.a. Anschriftendaten genutzt. Ich erkläre, dass ich alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer informiere, dass mir Verbindungsdaten im Rahmen des EVN mitgeteilt werden. Eine Kündigung des EVN ist jederzeit möglich. Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten , sofern im Vertrag nicht anderweitig vereinbart. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und ist gem. §56 TKG mit einer Frist von 1 Monat kündbar. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass mir die Vertragszusammenfassung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, alle Preislisten, Produktdatenblätter und Datenschutzhinweise in Textform ausgehändigt/zur Verfügung gestellt wurden (siehe xxxxx://xxx.xxx.xx) und bin mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden.
Bestellung. 2.1 Lieferverträge (Bestellungen und Annahme) und Lieferabrufe bedürfen der Schriftform. Bestellungen und Lieferabrufe können auch in Textform (Telefax, E-Mail, EDI, Web EDI) vorgenommen werden.
Bestellung. Nimmt der Partner unsere Bestellung nicht innerhalb von 1 Woche seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt.
Bestellung. Die Emittentin hat die Quirin Privatbank AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter der Nummer HRB 87859 mit Sitz in Berlin und der Geschäftsanschrift Xxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx zur anfänglichen Zahlstelle bestellt (die „Zahlstelle“).
(1) Appointment. The Issuer has appointed Xxxxxx Xxxxxxxxxx AG, registered in the commercial register kept with the local court (Amtsgericht) of Berlin Charlottenburg under registration number HRB 87859 and with business address Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxx as initial paying agent (the “Paying Agent”). Die Zahlstelle behält sich das Recht vor, jederzeit ihre bezeichnete Geschäftsstelle durch eine andere Geschäftsstelle in derselben Jurisdiktion zu ersetzen. The Paying Agent reserves the right at any time to change its specified office to another office in the same jurisdiction.
(2) Änderung oder Beendigung der Bestellung. Die Emittentin behält sich das Recht vor, jederzeit die Bestellung der Zahlstelle zu ändern oder zu beenden und zusätzliche oder eine oder mehrere andere Zahlstellen zu bestellen. Die Emittentin wird zu jedem Zeitpunkt eine Zahlstelle unterhalten. Eine Änderung, Beendigung, Bestellung oder ein Wechsel wird nur wirksam (außer im Insolvenzfall, in dem eine solche Änderung sofort wirksam wird), sofern die Gläubiger hierüber gemäß § 15 vorab unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 und höchstens 45 Tagen informiert wurden.