Deckungsrückstellung. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen gegen- über ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zu- sammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versiche- rungsleistungen finanziert werden können.
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Deckungsrückstellung. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen gegen- über gegenüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zu- sammen zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen Versi cherungsbeiträgen die garantierten Versiche- rungsleistungen Versicherungsleistungen finanziert werden können.
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Deckungsrückstellung. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen gegen- über gegenüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden muss, damit zu- sammen zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die garantierten Versiche- rungsleistungen Versicherungsleistungen finanziert werden können.
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