Definition Personen- und Sachschaden. Ein Personenschaden ist die Gesundheitsschädigung, Verletzung oder der Tod eines Menschen als Folge eines versicherten Schadenereignisses. Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Folge einer Einwirkung auf diese, wobei die Brauchbarkeit der Sache zur Erfüllung ihres ursprünglichen Zwecks wirtschaftlich beeinträchtigt wird. Mitversichert sind auch Ansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen, soweit die Versicherten dafür haften.
Appears in 14 contracts
Samples: Insurance Application, Insurance Application, Insurance Terms and Conditions
Definition Personen- und Sachschaden. Ein Personenschaden ist die Gesundheitsschädigung, Verletzung oder der Tod eines Menschen als Folge eines versicherten Schadenereignisses. Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Folge einer Einwirkung auf diese, wobei die Brauchbarkeit der Sache zur Erfüllung ihres ursprünglichen Zwecks wirtschaftlich beeinträchtigt wird. Mitversichert sind auch Ansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen, soweit die Versicherten der Versicherungsnehmer dafür haftenhaftet.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung, Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Definition Personen- und Sachschaden. Ein Personenschaden ist die Gesundheitsschädigung, Verletzung oder der Tod eines Menschen als Folge eines versicherten SchadenereignissesSchadensereignisses. Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Folge einer Einwirkung auf diese, wobei die Brauchbarkeit der Sache zur Erfüllung ihres ursprünglichen eigentümlichen Zwecks wirtschaftlich beeinträchtigt wird. Mitversichert sind auch Ansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen, soweit die Versicherten der Versicherungsnehmer dafür haftenhaftet.
Appears in 2 contracts
Samples: Berufshaftpflichtversicherung Für Architekten Und Ingenieure, Berufshaftpflichtversicherung
Definition Personen- und Sachschaden. Ein Personenschaden ist die Gesundheitsschädigung, Verletzung oder der Tod eines Menschen als Folge eines versicherten Schadenereignissesversi- cherten Schadensereignisses. Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Folge einer Einwirkung auf diese, wobei die Brauchbarkeit der Sache zur Erfüllung ihres ursprünglichen eigentümlichen Zwecks wirtschaftlich beeinträchtigt wird. Mitversichert sind auch Ansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen, soweit die Versicherten der Versicherungsnehmer dafür haftenhaftet.
Appears in 1 contract
Samples: Business Insurance Policy
Definition Personen- und Sachschaden. Ein Personenschaden ist die Gesundheitsschädigung, Verletzung oder der Tod eines Menschen als Folge eines versicherten ver- sicherten Schadenereignisses. Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Folge einer Einwirkung auf diese, wobei die Brauchbarkeit der Sache zur Erfüllung ihres ursprünglichen Zwecks wirtschaftlich beeinträchtigt wird. Mitversichert sind auch Ansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen, soweit die Versicherten dafür haften.
Appears in 1 contract
Samples: Wording Zur Pro Media Versicherung