Assistance-Leistungen Musterklauseln

Assistance-Leistungen. Im Rahmen dieser Deckungserweiterung stellt der Versicherer in Kooperation mit den genannten Assistance-Dienstleistern nachfolgende Assistance-Leistungen zur Verfügung.
Assistance-Leistungen. Die Leistungen des Versicherers umfassen die Bereitstellung der in den Versicherungsbedingungen genannten Assistance-Leistungen.
Assistance-Leistungen. Präventiver Cyber-Krisenplan und Cyber-Training Jedes versicherte Unternehmen erhält präventiv einen Cyber-Krisen- plan. Zudem wird allen Mitarbeitern ein kostenloses Online-Cyber- Training zur Sensibilisierung ange- boten, um die Wahrscheinlichkeit eines Cyber-Schadens schon im Vorfeld zu reduzieren. Soforthilfe durch IT-Sicherheits- experten der HiSolutions AG IT-Sicherheitsexperten stehen Hiscox Kunden jederzeit, auch bereits im Verdachtsfall, für eine kostenfreie telefonische Beratung zur Verfügung. Bei Bedarf helfen die Spezialisten auch beim Kunden vor Ort und fungieren wie eine aus- gelagerte IT-Krisenabteilung. Exklusive Krisenberatung durch das Hiscox Netzwerk Im Krisenfall erhalten Kunden exklu- sive Betreuung durch das Hiscox Netzwerk aus qualifizierten IT- Experten, Datenschutzanwälten und PR-Spezialisten. So wird der Vorfall frühestmöglich eingedämmt und professionell behandelt.
Assistance-Leistungen. Über eine weltweite Notruftelefonnummer erteilt der Versicherer Auskünfte über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung im In- und Ausland, wie z. B. die Benennung von Ärzten, Fachärzten, Krankenhäusern und Fachkliniken mit entsprechenden Sprachkenntnissen.
Assistance-Leistungen. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Assistance-Leistungen zur Vermeidung, Begrenzung oder Minderung von Schäden. Assistance-Leistungen sind solche Leistungen des Versicherers an den Versicherungsnehmer, zu denen er weder durch Gesetz noch durch Vertrag verpflichtet ist. Die Assistance-Leistungen werden ausschließlich im Umfang der 5.1 bis 5.2 gewährt. Ein vereinbarter Selbstbehalt entfällt.
Assistance-Leistungen. 1.1. Soforthilfe im Notfall Bei Bestehen einer konkreten Risikolage für einen Versicherten übernimmt der Versicherer die Kosten des Krisendienstleisters für eine erste telefonische Notfall- und Krisenunterstützung in Form von: • einer Experteneinschätzung zur geschilderten Lage, • Empfehlungen für Sofortmaßnahmen zur Schadenbegrenzung, • Empfehlungen für Sofortmaßnahmen zur Ursachenermittlung, • einer ersten Bewertung der bisherigen Maßnahmen und soweit erforderlich • einer Ermittlung, ob eine Netzwerksicherheitsverletzung vorliegt. Eine konkrete Risikolage liegt vor, wenn aus Sicht eines Versicherten oder einer mitversicherten natürlichen Person der tatsächliche oder der künftige Eintritt eines versicherten Ereignisses gemäß Ziffern I.1. bis I.4. aufgrund der objektiven Um- stände zu vermuten ist. Darüber hinaus ersetzt der Versicherer im Rahmen der Soforthilfe im Notfall auch die notwendigen anfallenden Kosten, die zur Bestimmung der geltenden Melde- und Anzeigepflichten infolge einer Datenrechtsverletzung gemäß Ziffer I.3. und zur Erstellung entsprechender Anzeigen und Meldungen entstehen. Hinsichtlich der Kosten für die Soforthilfe im Notfall fällt weder ein Selbstbehalt an, noch werden diese Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet.
Assistance-Leistungen. Aus Ihrem Versicherungsvertrag haben die Versi- cherte Person und deren Angehörigen die Mög- lichkeit Assistance-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Leistungen erbringen wir freiwillig über einen externen Dienstleister, solange eine Kooperation besteht. Sollte sich während der Laufzeit Ihres Vertrages das Leistungsangebot des externen Dienstleisters ändern, kann es zu Abweichungen bei den Leistungsinhalten bis hin zum Entfallen dieser Leistungen kommen. Einen aktuellen Leistungskatalog sowie die notwendigen Kontaktinformationen finden Sie auf unserer Website xxx.xxxxxxxxx.xx.
Assistance-Leistungen. Im Rahmen der Assistance-Leistungen erhalten Sie Informationen z. B. über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung im Reise- land, Impfvorschriften, Klimaverhältnisse, Visa- und Zollbestim- mungen. Im Krankheitsfalle im Ausland werden Nachrichten an die Familie bzw. die Firma des Versicherten übermittelt. Etwaig erforderliche Kostenübernahmeerklärungen vor Ort, z.B. für einen Krankentransport, Reise- und Überführungskosten werden abgegeben.
Assistance-Leistungen. 2.1 Unsere Assistance-Leistungen sind grundsätzlich Serviceleistungen, in bestimmten Fällen werden auch Kosten ersetzt. Für Serviceleistungen ist ein von uns beauftragter Assistance-Dienstleister zuständig.
Assistance-Leistungen. 7. Assistance-Leistungen 8 6. Rechtsschutzversicherung 7