Definition Umfang und Zeitraum der vorzulegenden Unterlagen. Das zu prüfende Ausgleichsjahr ergibt sich aus der Festlegung der Prüfdienste der Kranken- versicherung. Für die Prüfung sind jeweils Unterlagen des zu prüfenden Ausgleichsjahres, des diesem vorangegangenen und des diesem nachfolgenden Kalenderjahres vorzulegen.
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