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Antrag Musterklauseln

Antrag. 1.1 Erzeuger haben die Neuerrichtung eines Netzanschlusses oder die Änderung eines bestehenden Netzanschlusses mit dem Netz der APG bei APG unter Verwendung eines Formulars, welches auf der Homepage der APG (xxx.xxx.xx) als Download frei zur Verfügung steht sowie im Anhang zu diesen ANB angeführt ist, firmenmäßig gezeichnet zu beantragen. Eine Änderung eines bestehenden Netzanschlusses beinhaltet insbesondere die Veränderung der elektrischen Eigenschaften des Netzanschlusses bzw. der angeschlossenen Anlagen im Sinne der geltenden technischen Regeln sowie eine Veränderung der Netznutzung (z.B. geplante Erhöhungen der Anschlussleistung). Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizuschließen. Antrag und Unterlagen sind gemeinsam schriftlich an APG zu übermitteln. 1.2 Darüber hinaus hat der Erzeuger APG auf Verlangen alle zusätzlich erforderlichen Unterlagen und Nachweise zur detaillierten Beurteilung des Netzanschlusses und der Netznutzung zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines unvollständigen und/oder fehlerhaften Antrages fordert APG den Partner unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung des Antrages auf.
Antrag. 1.1 Kunden haben die Neuerrichtung oder die Änderung des Netzanschlusses sowie die geplante Nutzung dieses Netzanschlusses bei APG schriftlich unter Verwendung eines Formulars, welches auf der Homepage der APG (xxx.xxx.xx) als Download frei zur Verfügung steht sowie im Anhang zu diesen ANB angeführt ist, zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses und der Netznutzung erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizuschließen. 1.2 Darüber hinaus haben die Kunden APG auf Verlangen alle zusätzlich erforderlichen Unterlagen und Nachweise zur detaillierten Beurteilung des Netzanschlusses und der Netznutzung zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines unvollständigen und/oder fehlerhaften Antrages fordert APG den Partner unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung des Antrages auf. Ein Antrag des Partners gilt erst dann als vollständig erfolgt und eingelangt, wenn APG dies dem Partner bestätigt.
Antrag. Eine Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Anbieter und einem Mitglied kommt ausschließlich aufgrund eines geschriebenen Antrages des Mitgliedes (persönlich, E-Mail oder online) zustande, der vom Anbieter angenommen wird. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes zustande. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres können eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten beantragen.
Antrag. ■ Fondsrente ■ plusrente FONDS die Xxxxxxxxxx X 000000 (01.23) Xxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx xxxxxxxxxxxxx.xx BL die Bayerische Lebensversicherung AG Aufsichtsratsvorsitzender: Xxxx. Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx; Vorstand: Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxxxx. Sitz und Registergericht: München; Reg.-Nr. HR B 81283 Inhalt Inhaltsübersicht Erläuterungen / vollständige Erklärungen unter Punkt ... 1 Antragsteller/-in / Versicherungsnehmer/-in / versicherte Person UC Erläuterungen zur Steuerpflicht in den USA (FATCA) und zu den Erhebungs- und Meldepflichten bei einer steuerli- chen Ansässigkeit im Ausland (FKAustG) 2 Geldwäschegesetz -
Antrag. Die Schecks sind mit Vordruck bei der Stelle der Bank zu beantragen, die das Giro- oder Währungskonto führt, zu dessen Lasten der Scheck abgegeben werden soll. Auf telekom- munikativem Wege eingereichte Anträge zu Lasten von Währungskonten müssen die im Vordruck vorgesehenen Angaben enthalten.
Antrag. Um Vereinbarungsrevisionen gemäss Ziffer 11.1 auszulösen, ist dem Vereinbarungspartner schriftlich Antrag zu stellen unter explizitem Nachweis der Gründe. Die Anträge auf Anpassung einer Programmvereinbarung sind normalerweise mit dem Jahresbericht einzureichen und werden im BAFU an zwei Terminen im Jahr gesammelt behandelt: Ende Mai und Ende Oktober.
Antrag. Der Antrag wird auf dem von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlichen Antragsfor- mular gestellt. Die erfragten Angaben sollten sorgfältig und vollständig eingetragen werden. Soweit Nießbrauchs- und Wohnungsrechte bestehen, sind unbedingt das Geburtsdatum und das Ge- schlecht des oder der Berechtigten und weitere aus diesen Rechten resultierende Bedingungen bzw. deren monatlicher oder jährlicher Wert (soweit bekannt) anzugeben. Bei privatrechtlichen Vereinbarungen müssen die entsprechenden Unterlagen beigelegt werden. Auf andere Rechte oder Belastungen (z.B. Baulast) sowie auf Altlasten oder sonstige Bodenverunreini- gungen sollte im Antragsformular hingewiesen werden. Bei der Ermittlung des Wertes von Erbbaurechten benötigt der Gutachterausschuss den Erbbau- rechtsvertrag sowie die Erbbauzinsen am Wertermittlungsstichtag. Bei Wohnungs- bzw. Teileigentum müssen die Teilungserklärung mit eventuellen Nachträgen beige- legt werden. Bei gewerblicher Miete ist der entsprechende Mietvertrag beizufügen. Wichtig ist die Angabe der letz- ten Mieterhöhung, ggf. sollte auch die Wertsicherungsklausel angegeben werden. Wichtig ist die Angabe des Wertermittlungsstichtags und des Qualitätsstichtags. Als Wertermittlungsstichtag gilt der Zeitpunkt auf den sich die Wertermittlung beziehen soll (z.B. bei Nachlassregelungen der Todestag des Erblassers oder das Datum der Auseinandersetzung). Als Qualitätsstichtag gilt der Zeitpunkt auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grund- stückszustand bezieht. Er entspricht im Regelfall dem Wertermittlungsstichtag, es sei denn dass aus rechtlichen oder sonstigen Gründen der Zustand des Grundstücks zu einem anderen Zeitpunkt maß- gebend ist. Ebenfalls ist die gewünschte Anzahl der Ausfertigungen des Gutachtens anzugeben.
Antrag. 1.1. Inhalt des Antrages 1.2. Antragsteller
Antrag. Der Antrag auf Funkfrequenzzuteilung ist schriftlich per Schreiben oder E-Mail beim Medienrat einzureichen. In diesem Fall unterliegt der Antragsteller nicht der Meldeplicht gemäß Artikel 46. Der Antrag wird von mindestens zwei diesbezüglich befugten Personen unterzeichnet, die den Sendebetrieb führen und deren Wohnsitz sich im deutschen Sprachgebiet innerhalb des Sendebereichs befindet. Der Medienrat bestimmt das Format und den Inhalt der Antragsformulare für jede der sechs in Artikel 55 genannten Kategorien. Der Medienrat kann u. a. die folgenden Angaben und Unterlagen anfordern: 1. die Bezeichnung des Antragstellers und des linearen Mediendienstes; 2. gegebenenfalls die Unternehmensnummer und die Satzung der technischen Dienstleister sowie die Anschrift der Betriebssitze und der Studios; 3. das Gebiet oder die Gebiete, in dem oder in denen die Funkfrequenznutzung erfolgen soll, und die gewünschte Funkfrequenz oder die gewünschten Funkfrequenzen; 4. die Art und Beschreibung des Mediendienstes, einschließlich: a) der Beschreibung des eventuell vorgesehenen Informationssystems sowie gegebenenfalls des Nachweises der Beschäftigung von Journalisten;
Antrag. Die Schecks sind mit Vordruck 7101 bei der Zentrale der Bank zu beantragen.