Diagnostische Mittel Musterklauseln

Diagnostische Mittel. Diese müssen von einem Arzt unter Xxxxxx der für die Untersuchung notwendigen Gründe verschrieben werden. Eingeschlossen sind die Kontrastmittel bei den unter diesen Abschnitt fallenden diagnostischen Tests, wenn diese für deren Durchführung erforderlich sind. die Blutentnahme mittels eines Hausbesuchs beim Versicherten, jedoch nur durch das DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen (Modalität Eigenmittel), wenn eine vorherige ärztliche Verschreibung und durch die absolute Unfähigkeit des Versicherten, seine Wohnung zu verlassen oder
Diagnostische Mittel. Diese müssen von einem Arzt unter Xxxxxx der für die Untersuchung notwendigen Gründe verschrieben werden. Eingeschlossen sind die Kontrastmittel bei den unter diesen Abschnitt fallenden diagnostischen Tests, wenn diese für deren Durchführung erforderlich sind. die Blutentnahme mittels eines Hausbesuchs beim Versicherten, jedoch nur durch das DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen (Modalität Eigenmittel), wenn eine vorherige ärztliche Verschreibung und Abhängigkeit), gekennzeichnetdurch die Schwierigkeit des Versicherten, seine Wohnung ohne ständigeUnterstützung oder Aufsicht eines Dritten zu verlassen. In diesem Fall wird eine Höchstgrenze von 2 Entnahmen pro Versicherten im Kalenderjahr festgelegt. (Koloskopie, Sigmoidoskopie und Rektoskopie). Eingeschlossen ist ebenfalls die kardiale Mehrschicht Computertomographie (Kardio CT 64) nach akutem Myokardinfarkt und postoperativ bei Herzpathologien. die HerzSpektographie oder Stress-Ruhe-Myokardperfusion SPECT, einschließlich Radiopharmaka, um die koronare Perfusion bei ischämischer Herzkrankheiten und allgemeine oder regionale ventrikuläre Funktion bei Herzinsuffizienz und Kardiomyopathien. Ferner ist inbegriffen die Herz- Magnetresonanz zur Beurteilung und Überwachung bei koronarer Arteriopathie, kardialen Valvulopathien, kongenitalen Kardiopathien, nicht- ischämische Kardiomyopathien, Aortenkrankeit, Perikardie und Herztumoren. Zugang über dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehörende Leistungserbringer, in damit ausgestatteten Zentren innerhalb Spaniens.
Diagnostische Mittel. Diese müssen von einem Arzt unter Xxxxxx der für die Untersuchung notwendigen Gründe verschrieben werden. Eingeschlossen sind die Kontrastmittel bei den unter diesen Abschnitt fallenden diagnostischen Tests, wenn diese für deren Durchführung erforderlich sind. die Blutentnahme mittels eines Hausbesuchs beim Versicherten; jedoch nur dann, wenn die Vornahme durch Leistungserbringer erfolgt, die Darmblutungen unbekannter Herkunft. Eingeschlossen ist ebenfalls die kardiale Mehrschicht-Computertomographie (Kardio CT, 64) sowie Herz-Szintigrafie (Myokard-SPECT) nach akutem Myokardinfarkt und postoperativ bei Herzpathologien. Zugang über dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehörende Leistungserbringer, in damit ausgestatteten Zentren innerhalb Spaniens.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.