Klausel zu Abtretung oder Übergang von Rechten Musterklauseln

Klausel zu Abtretung oder Übergang von Rechten. Nachdem die Erstattung der Kosten vorgenommen oder die Leistung erbracht wurde, kann DKV Seguros die Rechte und Handlungen ausüben, die dem Versicherten aufgrund des eingetretenen Versicherungsfalls Dritten gegnüber, die dafür verantwortlich sein könnten, sowohl zivil- als auch strafrechtlich zustehen, und zwar bis zur Höchstgrenze der durch die Versicheurng geleisteten Kosten. Die versicherte Person ist dazu verpflichtet, alle für die Abtretung oder den Übergang von Rechten an DKV Seguros erforderlichen Unterlagen zu unterschreiben. d4.eBr eDsecchkruenibguenng Dieser Vertrag berechtigt zum Zugang zu den folgenden medizinischen Fachgebieten, Gesundheitsversorgungsleistungen und den folgenden weiteren Leistungen: Hause, die Verschreibung elementarer Diagnosemittel. Eingeschlossen sind elementare medizinische Blutuntersuchungen (nicht eingeschlossen hormonale, immunologische und genetische Tests sowie molekularbiologische Tests), Urinuntersuchungen, Ultraschall des Unterleibs und einfache, konventionelle Radiographie (ohne Kontrastmittel). Für Fälle mit dringend bestehender Notwendigkeit, umfasst die Beförderung auf dem Landweg von dem Ort aus, an dem die versicherte Person sich befindet bis in das nächstgelegene, der unter Vertrag genommenen Versicherungsmodalität entsprechend zuständige, dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen angeschlossene Krankenhaus, in dem die Behandlung vorgenommen werden kann, und wieder zurück; die Leistung wird beim Eintritt besonderer Umstände körperlichen Unvermögens erbracht, die es dem Patienten unmöglich machen, gewöhnliche Transportmittel zu benutzen (öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, privater Pkw). Eingeschlossen sind Transporte im Inkubator und Verbringungen mit dem Rettungshubschrauber zum Krankenhaus. In all diesen Fällen ist die von einem Arzt schriftlich erteilte Verordnung erforderlich, begleitet von einem Bericht, aus dem die Notwendigkeit des begleiteten Transports hervorgeht.
Klausel zu Abtretung oder Übergang von Rechten. Nachdem die Erstattung der Kosten vorgenommen oder die Leistung erbracht wurde, kann DKV Seguros die Rechte und Handlungen ausüben, die dem Versicherten aufgrund des eingetretenen Versicherungsfalls Dritten gegnüber, die dafür verantwortlich sein könnten, sowohl zivil- als auch strafrechtlich zustehen, und zwar bis zur Höchstgrenze der durch die Versicheurng geleisteten Kosten. Die versicherte Person ist dazu verpflichtet, alle für die Abtretung oder den Übergang von Rechten an DKV Seguros erforderlichen Unterlagen zu unterschreiben. d4.eBr eDsecchkruenibguenng Die medizinischen Fachgebiete und Leistungen sowie die weiteren Leistungen, zu deren Inanspruchnahme dieser Vertrag berechtigt, werden in folgende Gruppen eingeteilt: Danach, ob diese gewöhnlicherweise im Krankenhaus oder außerhalb erbracht werden: Die nicht in einem Krankenhaus erbrachte Gesundheitsversorgung umfasst Arztbesuche und Beratungen im Rahmen der medizinischen Grundversorgung und in den medizinischen und chirurgischen Fachgebieten sowie die Notfallversorgung; weiter Diagnosemittel, therapeutische Verfahren und ergänzende Deckungsleitungen, die ambulant erbracht werden. Ausdrücklich eingschlossen sind folgende Leistungen: > Diagnostische Hochtechnologie und diagnostische Verdauungsendoskopie, einschließlich Kapselendoskopie > Die spezifischen Präventionsprogramme, die unter Abschnitt 4.7 genannt werden (Geburtsvorbereitung eingeschlossen) > Die klinische Psychologie > Das Einsetzen der Spirale (IUP) > Die Logopädie und Sprachtherapie > Die logopädische Rehabilitation > Schmalband UVB-Fototherapie > Die verschiedenen Rehabilitationsarten, die in Abschnitt 4.3 beschrieben werden > Kleine ambulante chirurgische Eingriffe der Gruppen O und I gemäß der Nomenklatur „Terminologische Klassifizierung und Kodifizierung medizinischer Handlungen und Techniken“, herausgegeben vom Verband der spanischen Ärztekammer (Organización Médica Colegial – OMC), die durch medizinische Fachkräfte und ausschließlich in deren Praxisräumen durchgeführt werden. Sie können auf die vollständige Liste der zu diesen Gruppen gehörenden chirurgischen Eingriffe über die neueste, für das laufende Jahr gültige, Version OMC- Nomenklatur zugreifen über die Webseite xxxx://xxx.xxxxx.xxx > Schlafmedizin, Schlaflabor oder Polysomnographie > Fachabteilung Schmerzeinheit, zur Behandlung bei chronischen Schmerzen Zur stationärenGesundheitsversorgung oder Gesundheitsversorgung im Krankenhaus gehörensämtliche Kosten, die verursacht werd...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.