Die Revisionsstelle Musterklauseln

Die Revisionsstelle. 23 Die Revisionsstelle §24 Genehmigung der Vergütungen §25 Zusatzbetrag für Mitglieder der Geschäftsleitung §26 Grundsätze über die festen und die variablen Vergütungen und die Zuteilung von Beteiligungsrechten der Gesellschaft §27 Darlehen, Kredite und Vorsorgeleistungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge
Die Revisionsstelle. 1. Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung des Vereins, insbesondere die treu- händerisch verwalteten Sponsorenbeiträge, und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
Die Revisionsstelle. 1 Xxxx Die Generalversammlung wählt jährlich eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen als Revi- sionsstelle mit besonderen fachlichen Voraussetzungen gemäss Art. 727b OR. Die Amtsdauer endet mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich.
Die Revisionsstelle. Artikel 35
Die Revisionsstelle. Die Generalversammlung wählt jeweils für die Dauer eines Jahres eine für Bankrevisio- nen anerkannte Revisionsgesellschaft als Revisionsstelle.
Die Revisionsstelle. A. Die Generalversammlung Art. 9
Die Revisionsstelle. Art. 30 – Fonctions et pouvoirs
Die Revisionsstelle. Xxxx, Aufgaben Geschäftsjahr Geschäftsbericht Publikations-or- gane
Die Revisionsstelle. A. the general meeting (the "General Meeting")