Die Vertriebsstellen/Untervertriebsstellen Musterklauseln

Die Vertriebsstellen/Untervertriebsstellen. Der Fonds ernennt eine oder mehrere Vertriebsstellen, jeweils in Bezug auf einen oder mehrere Teilfonds und eine oder meh- rere Anteilsklassen. Neben den allgemein für den Vertrieb von Finanzinstrumenten geltenden Anforderungen ist jede Vertriebsstelle bzw. Untervertriebsstelle dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass interessierte Anleger die in diesem Pros- pekt und der entsprechenden Teilfondsprospekt festgelegten Eignungskriterien erfüllen, dass die Anlagen des jeweiligen Teil- fonds für zulässige Anleger hinsichtlich ihrer Erfahrung, finanziellen Situation und Anlageziele geeignet sind und dass sie KYC- und AML-Richtlinien umsetzen.