Common use of Dienstfahrzeugregress Clause in Contracts

Dienstfahrzeugregress. 1. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden, für die die versicherte Person infolge des dienstlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs, Kraftfahrzeuganhängers oder Wasserfahrzeugs verantwortlich gemacht wird, das ihrem Dienstherrn gehört. Das gilt auch für Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Wasserfahrzeuge, die ihr Dienstherr gemietet oder geleast hat. Vermögensschäden sind allerdings nicht versichert.

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Samples: www.psd-westfalen-lippe.de, sichererbauen.de, rsv-bedingungen.de