Dienstort Musterklauseln

Dienstort. Dienstort ist die politische Gemeinde, in deren Bezirk die ständige Arbeitsstelle liegt.
Dienstort. Tätigkeitsinhalt (Dienstverwendung): .............................................................................................................................................. .............................................................................................................................................. ..............................................................................................................................................
Dienstort. Tätigkeiten / Beschäftigung: ....................................................................................................................................................................................
Dienstort. Als Dienstort gilt die zahnärztliche Ordination an der Adresse
Dienstort. Dienstort ist (betriebliche Arbeitsstätte).
Dienstort. Als Dienstort gelten der jeweilige Ordinationssitz / die jeweiligen Ordinationssitze der Dienstgeberin/des Dienstgebers.
Dienstort. Der gewöhnliche Dienstort ist die Ordinationsadresse des Dienstgebers. Im Dienstvertrag kann vereinbart werden, dass es dem Dienstgeber vorbehalten bleibt, den Dienstnehmer auch an einer weiteren zahnärztlichen Ordinationsstätte (Zweitordination) einzusetzen, und dass der Dienstnehmer bei Verlegung der Ordinationsstätte während des aufrechten Dienstverhältnisses verpflichtet ist, auch an diesem neuen Dienstort tätig zu werden. Die Rechtsprechung vertritt die Ansicht, dass den Dienstnehmer eine Folgepflicht aus Natur und Zweck des Dienstvertrags unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit trifft (z.B. im Umkreis von ca. 15 Minuten; Entfernung und Fahrtzeit Dienstort-Wohnung; Fahrtkosten; sonstige Vergünstigungen; etc. sind zu berücksichtigen). Durch die Vereinbarung der Ordinationsverlegung ist gewährleistet, dass die Dienstnehmer auch am neuen Dienstort tätig werden müssen (z.B. 30 km entfernt; allerdings ist immer die Zumutbarkeit zu beachten – Verhältnis Fahrtzeit zur täglichen Arbeitszeit; Umstände der Fahrstrecke; etc.).
Dienstort. Der gewöhnliche Dienstort der Arbeitnehmerin ist xxxxxx Dem Arbeitgeber bleibt die zumutbare vorübergehende oder dauernde Versetzung an einen anderen Arbeitsort vorbehalten.
Dienstort. Der/die Angestellte wird in die Beschäftigungsgruppe im Jahr der Gruppenzugehörigkeit eingestuft. Er/Sie tritt am in ein neues Berufsjahr ein.
Dienstort. Ihr gewöhnlicher Dienstort ist _________. VARIANTE (für mehrgemeindige TV’s): Bis auf weiteres ist Ihr gewöhnlicher Dienstort _________________ Der Dienstgeber ist aber berechtigt, Sie auch an jedem anderen Standort des TV ____________, bestehend aus den Gemeinden __________, vorübergehend oder dauernd einzusetzen. Sie sind bereit, in jedem anderen Büro in dieser Ferienregion zu arbeiten.