Digitale Daten Musterklauseln

Digitale Daten. 7.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Digitale Daten. 10.1. Die Agentur XXXXXXXX ist nicht verpflichtet, Dateien, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser Dateien, ist dies gesondert zu vergüten.
Digitale Daten. 6.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Comupter erstellt wurden, an den Auf- traggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Digitale Daten. 7.1 Dpm ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Digitale Daten. Falls nichts Dementsprechendes schriftlich vereinbart wurde, bleiben alle Quelldaten, Source-Codes, Gestaltungsdaten und Layouts, die zur Erstellung einer veröffentlichten Leistung benötigt und digital erstellt wurden, im Besitz der Firma BECKETT GMBH. Es besteht die Möglichkeit, seitens des Auftraggebers solche Daten gegen Aufpreis erwerben zu können. BECKETT GMBH ist dabei nicht verpflichtet, solche Daten an den Auftraggeber herauszugeben bzw. zu verkaufen. • Hat BECKETT GMBH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von BECKETT GMBH geändert werden.
Digitale Daten. 6.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden oder per Hand, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von jeglichen Dokumenten, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Digitale Daten. 7.1 port-neo ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Digitale Daten. 10.1. JH ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Digitale Daten. 7.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Compu- terdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Digitale Daten. 7.1 Der Designer ist nicht verpflich- tet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.