Daten und Unterlagen. 6.1 Die Previon Plus AG bewahrt für die Dauer der Zusammenarbeit sämtliche zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen benötigten Unterlagen mit der nötigen Sorgfalt auf.
6.2 Zur Herausgabe von Unterlagen und Daten zum Werk kann die Previon Plus AG nur dann verpflichtet werden, wenn die Übertragung der damit verbundenen Rechte an den Auftraggeber entschädigt oder vorgängig vereinbart wurde. Die vom Auftraggeber eingebrachten Unterlagen und Daten sind diesem auf Verlangen jederzeit auszuliefern.
6.3 Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserfüllung innert einem Jahr die Herausgabe der Unterlagen und Daten zum Werk nicht, ist die Previon Plus AG berechtigt, diese zu vernichten.
6.4 Wird die Zusammenarbeit seitens des Auftraggebers vor der vereinbarten Vertragsdauer aufgelöst, stehen diesem die Unterlagen und Daten zum Werk nur dann zu, wenn sowohl die Gebühr zur Auslagerung als auch die Übertragung der damit verbundenen Rechte vorgängig vereinbart und entschädigt worden sind.
Daten und Unterlagen. 4.1 Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen, etwaige Maß-, Eigenschafts- oder Gewichtsangaben sowie die Bezugnahme auf Normen dienen Informationszwecken und beinhalten keine Garantiezusagen. Wo es im Sinne des technischen Fortschrittes angezeigt erscheint, behält sich Xxxxx Xxxxxxx DEKA entsprechende Änderungen vor.
4.2 Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Xxxxx Xxxxxxx DEKA und dürfen nur für die vereinbarten bzw. von Xxxxx Xxxxxxx DEKA angegebenen Zwecke benutzt werden.
Daten und Unterlagen. Die Firma bewahrt die von ihr für den Auftraggeber erstellten Daten und Unterlagen nach Beendigung der Zusammenarbeit gegen Kostenerstattung während zehn Jahren auf. Für inaktive Kunden werden Daten nach spätestens 1 Jahr gelöscht nach geltenden Datenschutzrichtlinien.
Daten und Unterlagen. Nach Auftragserfüllung kann der Auftraggeber innerhalb von 60 Tagen die Herausgabe von Unterlagen und Daten im Zusammenhang mit dem Auftrag verlangen, sofern er seinen Verpflichtungen vollumfänglich und fristgerecht nachgekommen ist. Hilfsmittel, Zwischen- und Nebenprodukte, welche im Zuge der Auf- tragserfüllung geschaffen wurden verbleiben im Eigentum von cubetech. Zur Herausgabe von Unterlagen und Daten zum Auftrag kann die cubetech nur dann verpflichtet werden, wenn die Übertragung der damit verbundenen Rechte an den Auftraggeber entschädigt oder vorgängig vereinbart wurde. Die durch den Auftraggeber eingebrachten Unterlagen und Daten sind diesem auf Verlangen jederzeit auszuliefern. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserfül- lung innert 60 Tagen die Herausgabe der Unterlagen und Daten zum Auftrag nicht, ist cubetech berechtigt, diese zu vernichten.
Daten und Unterlagen. Die Agentur bewahrt die von ihr für den Auftraggeber erstellten Daten und Unterlagen nach Beendigung der Zusammenarbeit während drei Jahren auf.
Daten und Unterlagen. Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Beschreibungen, Kataloge, Prospekte, Abbildungen sowie Maß-, Eigenschafts- oder Gewichtsangaben sowie von uns beigestellte Musterstücke oder Modelle bleiben unser geistiges Eigentum, dienen Informationszwecken und beinhalten keine Eigenschaftszusicherung, sofern nicht ausdrücklich in Schriftform darauf Bezug genommen wird. Wo es im Sinne des technischen Fortschritts angebracht erscheint, behält sich die ifw kunststofftechnik entsprech- ende Änderungen vor. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der ifw kunststofftechnik und dürfen nur für die vereinbarten Zwecke benützt werden. Sämtliche, im Rahmen der Geschäftsbeziehung zum Aus- tausch gelangende Informationen sind als Geschäfts- geheimnis vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich verfolgt.
Daten und Unterlagen. Alle Daten, auch Layouts und Reinzeichnung, Texte, elektronische Daten, Illustrationen, Negativ etc. sind Eigentum von «2be Design» und werden dem Kunden nur zur Verfügung gestellt um deren Nutzung zu ermöglichen. Auf Wunsch und gegen Verrechnung erhält der Kunde die Daten in Form eines hochaufgelösten PDFs. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Auch offene Daten (Daten grafischer Anwenderprogramme) sind Eigentum von «2be Design» und können nach Vereinbarung vom Kunden käuflich erworben werden. Aufgrund stetiger Veränderungen in der Grafikbranche kann es dazu kommen, dass bestehende Daten nicht mehr nutzbar sind, wenn keine ständige Aktualisierung in eine neuere Programmversion erfolgt. Wünscht der Kunde eine ständige Aktualisierung der Erstellungsdaten, wird im Gegenzug von «2be Design» eine entsprechende Datenbewirtschaftungsgebühr in Rechnung gestellt. «2be Design» bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen für mindestens zwei Jahre nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist «2be Design» ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung von der weiteren Aufbewahrung der Unterlagen befreit.
Daten und Unterlagen. Der Inhalt von Prospekten, Preis- listen, Katalogen und technischen Dokumenten ist grundsätzlich un- verbindlich, es sei denn, er wird ausdrücklich schriftlich zugesi- chert.
Daten und Unterlagen. 11.1 Brandlook ist verpflichtet, für die Dauer
12.3 Mangels schriftlicher Übereinkunft zwi- schen den Parteien überträgt Brandlook die zeitlich, räumlich und sachlich un- eingeschränkten Urheberrechte an den geschaffenen Werken mit langfristigem Nutzungszweck (Wortmarken, Bildmar- ken, Logos, Signete, Packungen und Etiketten) an den Auftraggeber. Diese Übertragung schliesst auch das Bear- beitungsrecht ein.
12.4 Für den Fall widerrechtlicher Nutzung der von Brandlook geschaffenen Werke, insbesondere zu Nutzungszwecken, für welche die Nutzungsrechte nicht ver- einbart und/oder abgegolten wurden, ist Brandlook berechtigt, finanzielle An- sprüche geltend zu machen. Brandlook kann zudem die widerrechtliche Nut- zung des Werkes verbieten lassen.
12.5 Die Nutzungsrechte an nicht realisier- ten Werken, welche aufwandbezogen entschädigt oder im Rahmen eines Pro- jektauftrages geschaffen und pauschal abgegolten wurden, verbleiben bei Brandlook.
Daten und Unterlagen. 2.5.1 Die WeArePepper GmbH verpflichtet sich, für die Dauer der Zusammenarbeit sämtliche zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen benötigten Daten und Unterlagen aufzubewahren. Der Auftraggeber kann die von der WeArePepper GmbH für ihn erstellten Daten und Unterlagen nach vollständiger Erfüllung sämtlicher Rechte und Pflichten aus der Zusammenarbeit herausverlangen. Die Herausgabe von Daten und Unterlagen beinhaltet nicht die Freigabe der Urhebernutzungsrechte.
2.5.2 Die WeArePepper GmbH ist berechtigt, nach vorgängiger Absprache mit dem Auftraggeber, die Daten und Unterlagen, die nicht mehr benutzt werden, zu vernichten.