Common use of Direktgenehmigung durch die KKH Clause in Contracts

Direktgenehmigung durch die KKH. Die KKH kann den Leistungserbringer direkt, ohne dass dieser einen Kostenvoranschlag ein- reichen muss, zur Versorgung gemäß dieser Leistungsbeschreibung beauftragen (Genehmi- gung/Kostenübernahmeerklärung). Die Direktgenehmigung (Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung) erfolgt grundsätzlich auf 7-Steller-Ebene (Produktart). Die Hilfsmittelauswahl obliegt unter Berücksichtigung der Bera- tungspflicht des Leistungserbringers gemäß Punkt 4 dem Leistungserbringer. Stellt der Leistungserbringer bei der Beratung und Bedarfsfeststellung nach der Direktgeneh- migung (Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung) fest, dass das von der KKH genehmigte Hilfsmittel zur Versorgung nicht medizinisch ausreichend und zweckmäßig ist, hat der Leis- tungserbringer innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Direktgenehmigung (Genehmi- gung/Kostenübernahmeerklärung) einen Kostenvoranschlag unter Angabe des Hilfsmittels, welches abweichend von der Direktgenehmigung (Genehmigung/Kostenübernahmeerklä- rung) für die Versorgung erforderlich ist, zu erstellen. Kann die Versorgung mit einem anderen vertragsgegenständlichen Hilfsmittel vorgenommen werden, ist der Kostenvoranschlag nach den Konditionen gemäß Anlage 03: „Preisblatt“ ein- zureichen. Der Leistungserbringer hat die Notwendigkeit des von der Genehmigung/Kosten- übernahmeerklärung abweichenden Hilfsmittels zu begründen. Ist kein vertragsgegenständli- ches Hilfsmittel zur Versorgung des Versicherten geeignet, gilt Punkt 5.4.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Der KKH Mit Kranken /Behindertenfahrzeugen Und Liftern, Rahmenvertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Der KKH Mit Kranken /Behindertenfahrzeugen Und Liftern, Rahmenvertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Der KKH Mit Kranken /Behindertenfahrzeugen Und Liftern

Direktgenehmigung durch die KKH. Die KKH kann den Leistungserbringer direkt, ohne dass dieser einen Kostenvoranschlag ein- reichen muss, zur Versorgung gemäß dieser Leistungsbeschreibung beauftragen (Genehmi- gung/Kostenübernahmeerklärung). Die Direktgenehmigung (Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung) erfolgt grundsätzlich auf 7-Steller-Ebene (Produktart). Die Hilfsmittelauswahl obliegt unter Berücksichtigung der Bera- tungspflicht des Leistungserbringers gemäß Punkt 4 dem Leistungserbringer. Stellt der Leistungserbringer bei der Beratung Beratung, Bedarfsfeststellung und Bedarfsfeststellung Erhebung des Deku- bitusstatus nach der Direktgeneh- migung Direktgenehmigung (Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung) fest, dass das von der KKH genehmigte Hilfsmittel zur Versorgung nicht medizinisch ausreichend und zweckmäßig ist, hat der Leis- tungserbringer Leistungserbringer innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Direktgenehmigung (Genehmi- gungGenehmigung/Kostenübernahmeerklärung) einen Kostenvoranschlag Kostenvoran- schlag unter Angabe des Hilfsmittels, welches abweichend von der Direktgenehmigung (GenehmigungGe- nehmigung/Kostenübernahmeerklä- rungKostenübernahmeerklärung) für die Versorgung erforderlich ist, zu erstellen. Kann die Versorgung mit einem anderen vertragsgegenständlichen Hilfsmittel vorgenommen werden, ist der Kostenvoranschlag nach den Konditionen gemäß Anlage 03: „Preisblatt“ ein- zureichen. Der Leistungserbringer hat die Notwendigkeit des von der Genehmigung/Kosten- übernahmeerklärung abweichenden Hilfsmittels zu begründen. Ist kein vertragsgegenständli- ches Hilfsmittel zur Versorgung des Versicherten geeignet, gilt Punkt 5.4.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Der KKH Mit Hilfsmitteln Gegen Dekubitus (Sitzkissen Der Pg 11), Rahmenvertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Der KKH Mit Hilfsmitteln Gegen Dekubitus

Direktgenehmigung durch die KKH. Die KKH kann den Leistungserbringer direkt, ohne dass dieser einen Kostenvoranschlag ein- reichen muss, zur Versorgung gemäß dieser Leistungsbeschreibung beauftragen (Genehmi- gung/Kostenübernahmeerklärung). Die Direktgenehmigung (Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung) erfolgt grundsätzlich auf 7-Steller-Ebene (Produktart). Die Hilfsmittelauswahl obliegt unter Berücksichtigung der Bera- tungspflicht des Leistungserbringers gemäß Punkt 4 dem Leistungserbringer. Stellt der Leistungserbringer bei der Beratung Beratung, Bedarfsfeststellung und Bedarfsfeststellung Erhebung des Deku- bitusstatus nach der Direktgeneh- migung Direktgenehmigung (Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung) fest, dass das von der KKH genehmigte Hilfsmittel zur Versorgung nicht medizinisch ausreichend und zweckmäßig ist, hat der Leis- tungserbringer Leistungserbringer innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Direktgenehmigung (Genehmi- gungGenehmigung/Kostenübernahmeerklärung) einen Kostenvoranschlag Kostenvoran- schlag unter Angabe des Hilfsmittels, welches abweichend von der Direktgenehmigung (GenehmigungGe- nehmigung/Kostenübernahmeerklä- rungKostenübernahmeerklärung) für die Versorgung erforderlich ist, zu erstellen. Kann die Versorgung mit einem anderen vertragsgegenständlichen Hilfsmittel vorgenommen werden, ist der Kostenvoranschlag nach den Konditionen gemäß der Anlage 03: „Preisblatt“ ein- zureicheneinzureichen. Der Leistungserbringer hat die Notwendigkeit des von der Genehmigung/Kosten- übernahmeerklärung Kos- tenübernahmeerklärung abweichenden Hilfsmittels zu begründen. Ist kein vertragsgegenständli- ches vertragsgegen- ständliches Hilfsmittel zur Versorgung des Versicherten geeignet, gilt Punkt 5.45.5.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Der KKH Mit Hilfsmitteln Gegen Dekubitus