Antragsverfahren Musterklauseln

Antragsverfahren. 3.1 Die Teilnahme an der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin setzt einen entsprechenden Antrag des Krankenhauses voraus. Dazu richten Krankenhäuser ihre Erklärung zur Teilnahme an der Förderung der Weiterbil- dung in der Allgemeinmedizin (Anhang 1) sowie die Erklärung des Bewerbers zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin (Anhang 2) und die Einwilligungser- klärungen des Bewerbers in die Datenübermittlung (Anhang 3 und 4) schriftlich an die zentrale Registrierstelle.
Antragsverfahren. (1) Damit die Bank ein TIPS-Geldkonto für einen Antragsteller eröffnen kann, muss dieser Antragsteller die von der Zentralbank zur Umsetzung von Artikel 5 aufgestellten Zugangsvoraussetzungen sowie die nachstehenden Anforderungen erfüllen.
Antragsverfahren. (1) Um Teilnehmer an TARGET-BBk zu werden, muss eine gemäß Artikel 4 Absatz 1 zugelassene Stelle oder eine Stelle, die von der Bank nach Maßgabe von Artikel 4 Absatz 2 zugelassen werden kann, die folgenden Anforderungen erfüllen:
Antragsverfahren. 1. Damit die Bank ein T2S-Geldkonto für einen Antragsteller eröffnen kann, muss dieser Antragstel- ler die von der Zentralbank zur Umsetzung von Artikel 5 aufgestellten Zugangsvoraussetzungen sowie die nachstehenden Anforderungen erfüllen.
Antragsverfahren. 1. Für die Teilnahme an TARGET2-BBk sind die Antragsteller verpflichtet,
Antragsverfahren. 1. Für die Eröffnung eines PM-Xxxxxx in TARGET2-BBk, auf das über das Internet zugegriffen werden kann, bzw. die Einrichtung eines Internet Zugangs für ein bestehendes PM-Konto, sind die Antragsteller verpflichtet,
Antragsverfahren. Mit Einreichung des Antrags bei der Zertifizierungsstelle ist das Antragsverfahren eröffnet. Bei der DGP® beginnt die Kundenbeziehung mit dem Eingang des elektronischen Auftragsformulars (mit Angaben zu: Name, Adresse und Kontaktdaten) in unserem Onlineportal. Daraufhin erhält der Kunde eine Bestätigungsmail. Hier wird bestätigt, dass dem Kunden diese Zertifizierungsvereinbarung bekannt ist, seine Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden dürfen, dass er die Bankverbindung hinterlegt hat, und er dem Lastschriftverfahren zugestimmt hat. Hier findet er auch einen Passus zum Rücktrittsrecht. Anschließend stellt die DGP® dem Kunden seine persönlichen Log-In-Daten zur Verfügung (per Email). Nun muss der Leistungserbringer seine(n) fachlichen Leiter und die gewünschten Versorgungsbereiche eintragen. Nach Überprüfung der beantragten Versorgungsbereiche (🡪 siehe Punkt 3.2: Antragsbewertung) erhält er eine Bestätigungsmail über die erfolgte Beauftragung. Mit Beauftragung gilt die Zertifizierungsvereinbarung, mit dem Zertifizierungsprogramm, den allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preisen, als anerkannt. Die Rechnungsstellung erfolgt zeitgleich mit dem Erhalt der Bestätigungsmail. Die aktuellen Preise sind von unseren Kunden der Anlage 2 🡪 Preisliste zu entnehmen. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Nachweise an die PQ-Stelle digital und vollständig zu übermitteln. Mit Freigabe zur Prüfung der im Portal hochgeladenen Nachweisdokumente und des Zahlungseingangs ist der Antrag eröffnet. Es startet unsere interne Frist von 10 Arbeitstagen für eine Erst-Evaluierung zur Prüfung auf Vollständigkeit der notwendigen Nachweise.
Antragsverfahren. Anträge auf Genehmigung von Aufgrabungen sind mind. zwei Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn von der bauausführenden Firma beim Garten- und Tiefbauamt zu stellen. Die Antragsformulare des Garten- und Tiefbauamts sind zu benutzen und vollständig auszufüllen. Dem Antrag ist ein maßstäblicher Lageplan beizufügen, dem die Aufgrabung zu entnehmen ist. Ebenso ist ein anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan für die Absperrung/Verkehrsreglung der Baustelle beizulegen. Das Garten- und Tiefbauamt behält sich vor, bei fehlender Qualifikation oder bei wiederholter mangelhafter Bauausführung Aufgrabungsanträge abzulehnen. Subunternehmer dürfen nur nach Genehmigung durch das Garten- und Tiefbauamt beschäftigt werden.
Antragsverfahren. Vor Baubeginn ist vom Gartenpächter schriftlich ein Antrag an den Vorstand zu richten. Bei Neubau von Bauten nach Ziffer 2 (1) auf Grundstücken, die nicht im Eigentum der Kommune sind, ist dabei die Zustimmung des Grund- stückseigentümers schriftlich nachzuweisen. Dies kann auch in Form einer generellen unbefristeten Zustimmung des Eigentümers gegenüber dem Vereinsvorstand für die Gesamtfläche erfolgen.
Antragsverfahren. Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare an den Projektträger Mobilität und Verkehr, Bauen und Wohnen (PT MVBW) TÜV Energie und Umwelt GmbH 00000 Xxxx Tel. (02 21) 6 00 00-0 00 Fax (02 21) 6 00 00-0 00) Internet: xxx.xxxxx.xx zu stellen. Die Antragsformulare können im Internet unter der Adresse xxx.xx.xxx.xx/xxxxx/xxxx/xxxx/xxxxx.xxx abge- rufen werden. Vorhaben können in der Regel jeweils für einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren gefördert werden. Die Laufzeit des Förderschwerpunkts erstreckt sich über 5 Jahre. Förderart: Beteiligung Förderbereich: Gebiet: Berechtigte: Ansprechpartner: Forschung und Entwicklung; Venture Capital Bund Unternehmen; Forschungseinrichtungen tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz im Bundesgebiet, die we- niger als 50 Beschäftigte besitzen und einen Jahresumsatz von max. 7 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme von max. 5 Mio. EUR erwirtschaften.