Diskussion der erreichten Schulabschlüsse Musterklauseln

Diskussion der erreichten Schulabschlüsse. Die Gruppe der Ersterkrankten entspricht hinsichtlich der erreichten Schulabschlüsse im Allgemeinen der statistisch ermittelten Verteilung in Deutschland (s. Anhang, Abbildung Ab2). Einzig zeichnen sich in unserer Studiengruppe 15% mehr Absolventen mit (Fach-) Abitur ab als gewöhnlich. Bei den gesunden Kontrollen zeigt sich eine Dominanz des Realschulabschlusses, allerdings ist ein Bildungsvergleich der Kohorten dennoch durch den Einbezug des folgenden beruflichen Weges durch den ISCED97 möglich. In der Gruppe der länger Erkrankten ist die Verteilung größtenteils vergleichbar mit einer Statistik aus dem Jahr 1991, die vergleichend herangezogen werden kann, da einige dieser Patienten zu dieser Zeit die Schule beendeten (Hobler et al., 2016). Es lässt sich eine Dominanz hinsichtlich der Hauptschulabschlüsse verifizieren, jedoch gibt es in unserer Studiengruppe im Gegensatz zur ermittelten Statistik keinen Anteil ohne Schulabschluss, der diese Verteilung dadurch erklären könnte. Bei der Interpretation der gewählten Bildungs- und Berufswege ist jedoch auch die gesellschaftliche Entwicklung sowie Geschlechterstellung durch die Zeit mit hinzuzuziehen, sodass bei den Studienteilnehmern höheren Alters – und somit auch vornehmlich bei Patienten mit SPMS – eine akademische Karriere bestehend aus Abitur und Studium generell als seltener galt. Weiterhin ist – überspitzt ausgedrückt – die Wandlung der Frauenrolle von der Hausfrau zur heutigen potentiellen Karrierefrau zu beachten. Letzteres lässt sich jedoch aufgrund des jungen Alters der Teilnehmerpools der ersterkrankten Patienten sowie gesunden Kontrollen noch nicht absehen. Hinsichtlich des weiter gewählten Bildungsweges, entschieden sich alle Studienteilnehmer für eine Ausbildung oder ein Studium. In der Kohorte der länger Erkrankten waren alle Patienten – ausgenommen einer Berentung – berufstätig. An dieser Stelle greift das Einschlusskriterium einer durch den EDSS definierten nur geringfügigen Behinderung durch die Erkrankung, sodass kein Studienteilnehmer krankheitsbedingt nicht im Beruf tätig sein konnte. In der Zusammenschau entspricht die Analyse der Bildung im Allgemeinen dem deutschlandweiten statistischen Konsens.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.