Art und Umfang der Dokumentation Musterklauseln

Art und Umfang der Dokumentation. Es wird folgende Dokumentation geschuldet: Lfd. Nr. Dokumentation für System- komponente* aus (z.B. Num- mer 4.1 lfd. Nr. 2) Art der Dokumentation Anzahl 1 2 3 4 Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage Nr. Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist die Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das ge- setzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System- lieferungs-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 2 und Ziffer 5.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseiti- gung an den Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. erforderlich sind, nicht in die Do- kumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. statt des nicht ausschließlichen Nut- zungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. . Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/ oder zur Auf- rechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Systems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:
Art und Umfang der Dokumentation. Es wird folgende Dokumentation geschuldet: Lfd. Nr. Dokumentation für System- komponente* aus (z.B. Num- mer 4.1 lfd. Nr. 2) Art der Dokumentation Anzahl 1 2 3 4 Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Pkt. 2.2ff und 2.3ff.
Art und Umfang der Dokumentation. Es wird folgende Dokumentation geschuldet: Lfd. Nr. Dokumentation für System- komponente* aus (z.B. Nummer 4.1 lfd. Nr. 2) Art der Dokumentation Anzahl 1 2 3 4 Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus den Vorgaben des Lasten- bzw. Pflichtenheftes.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.