Dokumentation und Lizenzschein. 4.1 Zu der Software erhält der Kunde eine Dokumentation und einen Lizenzschein. Die Software und die Dokumentation werden nachfolgend gemeinsam als Lizenzgegenstand bezeichnet. 4.2 Der Erwerb einer Mehrbenutzerlizenz (z.B. Zweitbenutzerlizenz) berechtigt den Kunden, die mit der vorgenannten Benutzerlizenz erworbene Software auf einem weiteren System zu nutzen. Für Mehrbenutzerlizenzen wird keine weitere Dokumentation geliefert. Jede weitere Lizenz beinhaltet automatisch alle bei der Erstlizenz erworbenen Ausbaustufen (außer TruToPsCell und TruToPsFAB). 4.3 Der Kunde ist berechtigt, den Lizenzgegenstand für die Zwecke seines Geschäftsbetriebes nach Maßgabe der Bestimmungen im Software-Lizenzschein und dieser Allgemeinen Liefer- und Servicebedingungen zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Lizenzgegenstand Dritten zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht Mitarbeiter des Kunden und andere Personen, deren er sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Software bedient. 4.4 Die Lizenz ist zeitlich nicht begrenzt. TRUMPF ist jedoch berechtigt, die künftige Nutzung des Lizenzgegenstandes zu untersagen, wenn der Kunde trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung eine Verletzung der Lizenzbedingungen nicht unterlässt; es sei denn, die Verletzung erfolgt aus Gründen, die weder der Kunde noch seine Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. 4.5 Der Kunde ist, soweit sich aus dem Software-Lizenzschein nichts anderes ergibt, berechtigt, den Lizenzgegenstand gleichzeitig nur auf einer Rechnerzentraleinheit zu nutzen. Die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Zentraleinheiten bedarf des Erwerbs weiterer Lizenzen oder einer Folgelizenz. Dies gilt für spätere Updates und Upgrades entsprechend. 4.6 Der Kunde ist berechtigt, den Lizenzgegenstand in maschinenlesbarer Form zu vervielfältigen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Er ist insbesondere berechtigt, Sicherungskopien zur Sicherung der künftigen vertragsgemäßen Nutzung des Lizenzgegenstandes zu fertigen. 4.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Lizenzgegenstand für seine Zwecke oder Zwecke anderer zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht die Mitarbeiter des Kunden und andere Personen, deren er sich zur vertragsgemäßen Nutzung des Lizenzgegenstandes bedient. 4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten Nutzungsrechte am Lizenzgegenstand einzuräumen. 4.9 Die im Lizenzschein bezeichnete Software enthält Software- Komponenten Dritter. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software- Komponenten aus der im Lizenzschein bezeichneten Software herauszulösen. Die Nutzung der im Lizenzschein bezeichneten Software ist nur nach Maßgabe der Bestimmungen im Lizenzschein zulässig. 4.10 Das Eigentum an einem dem Kunden gesondert übergebenen Software-Datenträger und der Dokumentation bleibt bei TRUMPF. 4.11 Ist dem Kunden die weitere Nutzung des Lizenzgegenstandes von TRUMPF untersagt, so hat der Kunde das im Eigentum von TRUMPF stehende Lizenzmaterial einschließlich eines dem Kunden übergebenen Software-Datenträgers an TRUMPF zurückzugeben. Der beim Kunden gespeicherte Lizenzgegenstand und sämtliche beim Kunden vorhandenen Sicherungskopien sind zu löschen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dokumentation und Lizenzschein. 4.1 Zu der Software erhält der Kunde eine Dokumentation und einen Lizenzschein. Die Software und die Dokumentation werden nachfolgend gemeinsam als Lizenzgegenstand bezeichnet.
4.2 Der Erwerb einer Mehrbenutzerlizenz (z.B. Zweitbenutzerlizenz) berechtigt den Kunden, die mit der vorgenannten Benutzerlizenz erworbene Software auf einem weiteren System zu nutzen. Für Mehrbenutzerlizenzen wird keine weitere Dokumentation geliefert. Jede weitere Lizenz beinhaltet automatisch alle bei der Erstlizenz erworbenen Ausbaustufen (außer TruToPsCell TruTops Cell und TruToPsFABTruTops FAB).
4.3 Der Kunde ist berechtigt, den Lizenzgegenstand für die Zwecke seines Geschäftsbetriebes nach Maßgabe der Bestimmungen im Software-Lizenzschein und dieser Allgemeinen Liefer- und Servicebedingungen zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Lizenzgegenstand Dritten zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht Mitarbeiter des Kunden und andere Personen, deren er sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Software bedient.
4.4 Die Lizenz ist zeitlich nicht begrenzt. TRUMPF ist jedoch berechtigt, die künftige Nutzung des Lizenzgegenstandes zu untersagen, wenn der Kunde trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung eine Verletzung der Lizenzbedingungen nicht unterlässt; es sei denn, die Verletzung erfolgt aus Gründen, die weder der Kunde noch seine Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
4.5 Der Kunde ist, soweit sich aus dem Software-Lizenzschein nichts anderes ergibt, berechtigt, den Lizenzgegenstand gleichzeitig nur auf einer Rechnerzentraleinheit zu nutzen. Die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Zentraleinheiten bedarf des Erwerbs weiterer Lizenzen oder einer Folgelizenz. Dies gilt für spätere Updates und Upgrades entsprechend.
4.6 Der Kunde ist berechtigt, den Lizenzgegenstand in maschinenlesbarer Form zu vervielfältigen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Er ist insbesondere berechtigt, Sicherungskopien zur Sicherung der künftigen vertragsgemäßen Nutzung des Lizenzgegenstandes zu fertigen.
4.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Lizenzgegenstand für seine Zwecke oder Zwecke anderer zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht die Mitarbeiter des Kunden und andere Personen, deren er sich zur vertragsgemäßen Nutzung des Lizenzgegenstandes bedient.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten Nutzungsrechte am Lizenzgegenstand einzuräumen.
4.9 Die im Lizenzschein bezeichnete Software enthält Software- Komponenten Dritter. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software- Komponenten aus der im Lizenzschein bezeichneten Software herauszulösen. Die Nutzung der im Lizenzschein bezeichneten Software ist nur nach Maßgabe der Bestimmungen im Lizenzschein zulässig.
4.10 Das Eigentum an einem dem Kunden gesondert übergebenen Software-Datenträger und der Dokumentation bleibt bei TRUMPF.
4.11 Ist dem Kunden die weitere Nutzung des Lizenzgegenstandes von TRUMPF untersagt, so hat der Kunde das im Eigentum von TRUMPF stehende Lizenzmaterial einschließlich eines dem Kunden übergebenen Software-Datenträgers an TRUMPF zurückzugeben. Der beim Kunden gespeicherte Lizenzgegenstand und sämtliche beim Kunden vorhandenen Sicherungskopien sind zu löschen.
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