Wartungen Musterklauseln

Wartungen. 1.1 Wartungstermine werden zwischen dem Auftraggeber und TRUMPF in der Regel mindestens vier Wochen vor gewünschtem Wartungstermin vereinbart. In der Wartung sind keine Reparaturleistungen enthalten. Reparaturleistungen, für die im Übrigen folgender Absatz 2 gilt, werden dem Kunden separat auf Grundlage der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preise von TRUMPF, die dem Kunden auf Wunsch vorab mitgeteilt werden, in Rechnung gestellt.
Wartungen. Nur gültig, wenn diese Leistung für das Fahrzeug gemäß Zertifikat enthalten ist.
Wartungen. Der Begriff Wartungen umfasst die Kosten für alle Arbeiten und Materialien, die im Zuge einer vom Fahrzeughersteller im Service- /Wartungsplan vorgeschriebenen Wartung anfallen. Der Leistungsumfang erstreckt sich nicht auf Kraftstoffe, Kraftstoffadditive oder zusätzliche Betriebsstoffe zur Abgasreinigung wie AdBlue, Eolys, Diesel- und Benzinadditive.
Wartungen. Wartung umfasst geplante Wartungen oder Notfallwartungen. Bei der geplanten Wartung handelt es sich um Wartungsarbeiten, über die Snapview den Kunden im Voraus zu informieren hat. Eine Notfallwartung ist eine von Snapview durchgeführte Wartung, die im Ermessen von Snapview dazu dient, unmittelbare Nachteile für Snapview zu unterbinden und von welcher der Kunde nicht vorher in Kenntnis gesetzt werden konnte.
Wartungen. 1. Wartungsverträge werden für eine Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vorhergehenden Laufzeit jeweils um ein wei- teres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Mona- te vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von dem Besteller gekündigt wird. Die Kündigung hat in der Form des Ver- tragsschlusses zu erfolgen.
Wartungen. 1.1 Unter Wartung sind all jene wiederkehrenden Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Maschine vorgesehen, die der Wartungs-Checkliste von TRUMPF folgen (bspw. Tausch von Funktionsmedien, Softwareupdate, Filterwechsel, usw). Notwendige Voraussetzung für erfolgreiche Wartungen ist die gesondert zu verrechnende Reinigung der Maschine durch TRUMPF Service-Personal oder durch von TRUMPF beauftragte Dritte.
Wartungen. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass bei fällig werden bzw. Anzeige von durchzuführenden Wartungsarbeiten am gemieteten Fahrzeug, wie beispielsweise die Telligent-Wartungen 1-3, das Fahrzeug auf seine Kosten unverzüglich zur Durchführung der Wartungsarbeiten in eine hierzu autorisierte Fachwerkstatt verbracht wird. Für die Dauer der Wartungsarbeiten hat der Mieter keinen Anspruch auf Gestellung eines Ersatzfahrzeugs oder Minderung der Miete. Die Kosten der Wartungsarbeiten trägt der Vermieter.
Wartungen. Die EWE TEL GmbH wartet die dem Betrieb von osnatel business Cloud PBX zugrun- deliegenden Systeme bedarfsgerecht. Die Wartung umfasst das Einspielen von Software-Updates auf diesen Systemen. Geplante Wartungen finden in der Regel außerhalb der Geschäftszeiten von 20:00 bis 00:00 Uhr statt. Die von der Wartung betroffenen Systeme stehen während der Wartungszeit nicht zur Verfügung. Darüber hinaus gelten folgende Vereinbarungen: Der Anbieter informiert den Kunden über geplante Wartungsarbeiten. Der Kunde kann einer Wartungsarbeit nur in begründeten Ausnahmefällen widersprechen. Wartungsarbeiten, die keine Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Systeme und Dienste haben, werden ohne Information des Kunden innerhalb der Hauptbe- triebszeit durchgeführt. Sollte eine dringende Wartung (Emergency-Wartung) notwendig sein, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich, nachdem er von der Notwendigkeit einer Emergency-Wartung Kenntnis erlangt hat, informieren. Der Kunde kann der Durch- führung der Emergency-Wartung nur in begründeten Ausnahmefällen widerspre- chen; in diesem Fall trägt der Kunde das damit verbundene Risiko.
Wartungen. Beinhalten alle nach Citroën Serviceplan gelten- den Arbeiten und Überprüfungen sowie sämtliche vorgesehenen Teile und Flüssigkeiten. Verschleißreparaturen4 Im Rahmen des FreeDrive à la Carte tauschen wir die wesentlichen Verschleißteile aus – von Bremsschei- ben über Radlager bis hin zu Kupplungskomponenten in Originalqualität. IMMER VORTEILHAFT. individuell anpassbar hinsichtlich Umfang, Laufzeit und Laufleistung Barkauf, Finanzierung oder Leasing möglich höchste Qualität durch PSA-Teile und Service bei Diebstahl oder Totalschaden vorzeitige Vertragsbeendigung mit anteiliger Kostenerstattung Kostensicherheit, zum Beispiel bei inflations- bedingter Kostensteigerung höherer Wiederverkaufswert: die Citroën Servicever- träge sind fahrzeuggebunden und an neue Besitzer übertragbar

Related to Wartungen

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.