Drittvermittlung. Eine Drittvermittlung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und im Einvernehmen von Bund und Ländern zuzulassen.
Appears in 6 contracts
Samples: www.berlin.de, www.rathaus.bremen.de, www.landtag.nrw.de
Drittvermittlung. Eine Drittvermittlung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und im Einvernehmen von Bund und Ländern zuzulassen.
Appears in 6 contracts
Samples: www.berlin.de, www.rathaus.bremen.de, www.landtag.nrw.de