Durchführung der Vereinbarung. (1) Sofern für die Durchführung dieser Vereinbarung die Erlassung von Vorschriften notwendig ist, sind diese von der jeweils zuständigen Vertragspartei zu erlassen.
Appears in 4 contracts
Samples: www.burgenland-recht.at, www.parlament.gv.at, www.salzburg.gv.at