Common use of Durchführung des Auftrags Clause in Contracts

Durchführung des Auftrags. 1. Der AN hat den Gutachterauftrag unter Berücksichtigung seiner Berufs- und Vertragspflichten sorgfältig und zügig zu erledigen. 2. Die tatsächlichen Grundlagen der fachlichen Beurteilung sind gewissenhaft zu ermitteln; das Ergebnis seiner fachlichen Beurteilung hat der AN nachvollziehbar zu begründen. Das Gutachten ist systematisch aufzubauen, übersichtlich zu gliedern und für den AG verständlich wie für den Xxxxxxxx nachprüfbar zu formulieren. 3. Der AN kann sich im Rahmen seiner Pflichten (vgl. § 2) bei der Vorbereitung seines Gutachtens sachkundiger Hilfskräfte bedienen. Ortsbesichtigungen hat der AN grundsätzlich in eigener Person durchzuführen. Er darf dabei ausnahmsweise qualifizierte Hilfskräfte einsetzen, wenn ihm die Ergebnisse der Ortsbesichtigung vollständig und zweifelsfrei übermittelt werden können, so dass er zur Beurteilung des Sachverhaltes ohne Einschränkungen in der Lage ist. 4. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Gutachtenauftrags die Zuziehung weiterer Sachverständiger anderer Disziplinen oder von Sonderfachleuten erforderlich, hat der AN dazu die Einwilligung des AG einzuholen und die Zusatzkosten mit ihm abzustimmen. 5. Im Übrigen ist der AN berechtigt, auf Kosten des AG die zur Erledigung des Auftrags erforderlichen Reisen, Orts- und Objektbesichtigungen und die notwendigen Untersuchungen und Prüfungen durchzuführen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen anzustellen, Fotos und Zeichnungen anzufertigen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des AG bedarf. Soweit in diesem Zusammenhang jedoch Kosten entstehen, die erkennbar nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck und Wert des Gutachtens stehen, hat der AN die vorherige Zustimmung des AG einzuholen.

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Samples: Auftragserteilung/ Abtretung, Auftragserteilung

Durchführung des Auftrags. 1a) Für die Durchführung des Auftrags sind die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik maßgebend. Die bestehenden DIN-Normen gelten als Mindestforderung. Die Verarbei- tungsvorschriften der Hersteller bei den Bauarbeiten verwendeter Produkte sind zu beach- ten. Bei der Durchführung der Arbeiten sollen die Belange des Umweltschutzes berücksich- tigt werden. b) Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vor- schriften, der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und der staatli- chen Arbeitsschutzgesetzgebung. c) Während der Bauarbeiten muss der Auftragnehmer oder ein fachlich ausgebildeter Vertre- ter auf der Baustelle anwesend sein. Der AN hat den Gutachterauftrag unter Berücksichtigung seiner Berufs- und Vertragspflichten sorgfältig und zügig Vertreter muss befugt sein, Anordnungen der Bauüberwachung entgegen zu erledigennehmen. 2d) Die Kosten für Wasser und Energie sind nach § 4 Abs. Die tatsächlichen Grundlagen 4 Nr. 3 VOB/B nach der fachlichen Beurteilung sind gewissenhaft Abrech- nungssumme anteilig von den Auftragnehmern zu ermitteln; das Ergebnis tragen. e) Der Auftragnehmer hat laufend die Abfälle seiner fachlichen Beurteilung hat der AN nachvollziehbar zu begründen. Das Gutachten ist systematisch aufzubauen, übersichtlich zu gliedern eigenen Arbeit fortzuschaffen und für den AG verständlich wie für den Xxxxxxxx nachprüfbar die Reinhaltung der Baustelle ohne Aufforderung zu formulierensorgen. 3f) Der Auftragnehmer hat für alle auszuführenden Arbeiten vor Beginn die notwendigen Zeichnungen vom Auftraggeber bzw. Der AN kann sich im Rahmen seiner Pflichten (vglder Bauüberwachung zu verlangen. § 2) bei der Vorbereitung seines Gutachtens sachkundiger Hilfskräfte bedienen. Ortsbesichtigungen hat der AN grundsätzlich in eigener Person durchzuführen. Er darf dabei ausnahmsweise qualifizierte Hilfskräfte einsetzenBei Arbeiten, wenn ihm die Ergebnisse der Ortsbesichtigung vollständig und zweifelsfrei übermittelt werden könnenkeiner Zeichnungen bedürfen, so dass er zur Beurteilung des Sachverhaltes ohne Einschränkungen in der Lage istsind vor Beginn die erforderlichen Angaben vom Auftragge- ber einzuholen. 4. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Gutachtenauftrags die Zuziehung weiterer Sachverständiger anderer Disziplinen oder von Sonderfachleuten erforderlich, hat der AN dazu die Einwilligung des AG einzuholen und die Zusatzkosten mit ihm abzustimmen. 5. Im Übrigen ist der AN berechtigt, auf Kosten des AG die zur Erledigung des Auftrags erforderlichen Reisen, Orts- und Objektbesichtigungen und die notwendigen Untersuchungen und Prüfungen durchzuführen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen anzustellen, Fotos g) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsbeschreibung und Zeichnungen anzufertigen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des AG bedarf. Soweit in diesem Zusammenhang jedoch Kosten entstehen, die erkennbar nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck und Wert des Gutachtens stehen, hat gilt der AN die vorherige Zustimmung des AG einzuholenText der Leistungsbeschreibung als vereinbart.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen

Durchführung des Auftrags. 12.1 Der Auftragnehmer sorgt für eine in jeglicher Hinsicht i) sorgfältige und fachmännische sowie ii) pünktliche, effiziente, professionelle und kostengünstige Auftragsausführung und Leistungserbringung unter Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften und der bewährten Praxis. 2.2 Der Auftragnehmer garantiert, dass er die Verfügbarkeit, Eignung und Zweckmäßigkeit der gesamten Dokumentation, Leistungsbeschreibungen, Materialien, Ausrüstungen, Einrichtungen, Transporte und des gesamten Personals sowie aller sonstigen Gegenstände bzw. Vorgänge, die für die ordnungsgemäße und pünktliche Ausführung des Auftrags benötigt werden, geprüft und festgestellt hat. Der AN hat den Gutachterauftrag unter Berücksichtigung seiner Berufs- und Vertragspflichten sorgfältig und zügig zu erledigenAuftragnehmer übernimmt hierfür die Haftung. 22.3 Für die Zwecke dieses Vertrages wird unterstellt, dass der Auftragnehmer i) jegliche Vorgaben, Unterlagen und sonstige dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag sowie ii) jegliche anderen Unterlagen, einschließlich der Informationen, Berichte, Pläne und Daten, deren Erlangung aus anderen Quellen dem Auftragnehmer zumutbar ist, zur Kenntnis genommen hat. Die tatsächlichen Grundlagen der fachlichen Beurteilung sind gewissenhaft zu ermitteln; das Ergebnis seiner fachlichen Beurteilung hat der AN nachvollziehbar zu begründen. Das Gutachten ist systematisch aufzubauenBereitstellung jeglicher Spezifikationen, übersichtlich zu gliedern und für den AG verständlich wie für den Xxxxxxxx nachprüfbar zu formulierenDokumente oder sonstiger Informationen seitens des Auftraggebers beschränkt die Haftung des Auftragnehmers in keiner Weise. 3. 2.4 Der AN kann sich Auftragnehmer haftet von Beginn des Auftrags bis zur Erteilung der Abnahmeerklärung gemäß Ziffer 8 für jegliche Verluste und Schäden im Zusammenhang mit den Leistungen. 2.5 Der Auftragnehmer garantiert für die Dauer von dreißig (30) Monaten ab dem Tatsächlichen Fertigstellungsdatum, dass der Auftrag und sämtliche im Rahmen seiner Pflichten (vgldes Vertrages erbrachten Leistungen in jeder Hinsicht frei von Mängeln sind und sich für den vorgesehenen Zweck eignen. § 2) bei Der Auftragnehmer garantiert des Weiteren, dass der Vorbereitung seines Gutachtens sachkundiger Hilfskräfte bedienenAuftrag und sämtliche im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen stets den gesetzlichen Vorschriften sowie sämtlichen maßgeblichen Anforderungen, Spezifikationen, Standards und sonstigen im Vertrag festgelegten Kriterien entspricht. Ortsbesichtigungen hat der AN grundsätzlich in eigener Person durchzuführenDie vorstehenden Garantien lassen alle anderen ausdrücklichen oder konkludenten vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsrechte bzw. Er darf dabei ausnahmsweise qualifizierte Hilfskräfte einsetzen, wenn ihm die Ergebnisse der Ortsbesichtigung vollständig und zweifelsfrei übermittelt werden können, so dass er zur Beurteilung des Sachverhaltes ohne Einschränkungen in der Lage istGarantien unberührt. 42.6 Im Falle des Verstoßes gegen eine der im Vertrag erteilten Garantien durch den Auftragnehmer, ist der Auftraggeber nach seiner Xxxx und nach erfolgter Mitteilung an den Auftragnehmer berechtigt, i) zur vollumfänglichen Einhaltung der erteilten Garantien vom Auftragnehmer die Nachbesserung bzw. Ist die erneute Erbringung eines Teils der Leistungen auf dessen Risiko und Kosten innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten, angemessenen Frist zu verlangen, ii) die Leistungen selbst nachzubessern oder neu zu erbringen bzw. die Nachbesserung oder die Neuerbringung der Leistungen durch eine dritte Partei und auf alleinige Gefahr und Kosten des Auftragnehmers zu veranlassen und/oder iii) die Vergütung für die betreffenden Leistungen vom Auftragnehmer erstattet zu verlangen. Die vorstehenden Rechte des Auftraggebers gelten unbeschadet etwaiger anderer Rechte und Rechtsbehelfe, die dem Auftraggeber kraft Gesetzes oder gemäß diesem Vertrag gegen den Auftragnehmer zustehen. 2.7 Der jeweilige Auftrag stellt ein absolutes Fixgeschäft dar. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sachgemäßen Erledigung Auftragsausführung und Leistungserbringung bis spätestens zum Vereinbarten Fertigstellungsdatum und/oder einem anderen vereinbarten Datum oder Meilenstein. 2.8 Der Auftragnehmer ist auf eigene Kosten und Gefahr für die ordnungsgemäße und pünktliche Beschaffung aller entsprechenden Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen verantwortlich, die für die Auftragsdurchführung und Leistungserbringung erforderlich sind. 2.9 Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, den Auftraggeber schriftlich über jegliche Verspätung im Hinblick auf das vereinbarte Fertigstellungsdatum oder ein anderes vereinbartes Datum bzw. einen Meilenstein zu informieren, sobald diesem die Verspätung bekannt wird bzw. hätte bekannt werden müssen. Dabei sind der Grund für die Verspätung sowie deren Auswirkungen auf den Zeitplan und die Durchführung des Gutachtenauftrags Auftrags anzugeben. 2.10 Im Falle einer Nichteinhaltung des vereinbarten Fertigstellungsdatums oder eines anderen vertraglich vereinbarten Termins bzw. Meilensteins ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von fünf Prozent (5 %) des vereinbarten Auftragspreises für jede angefangene Verzugswoche, maximal jedoch zwanzig Prozent (20 %) des Gesamtpreises des Auftrages, zu zahlen. Das Recht des Auftraggebers auf Zahlung der Vertragsstrafe besteht unbeschadet jeglicher anderen Rechte und Rechtsbehelfe, die Zuziehung weiterer Sachverständiger anderer Disziplinen oder von Sonderfachleuten erforderlichdem Auftraggeber gegen den Auftragnehmer möglicherweise zustehen. Ungeachtet dessen, hat der AN dazu Auftraggeber kein Recht auf die Einwilligung Vertragsstrafe, sofern und soweit die Gründe für diese Verzögerung im Verantwortungsbereich des AG einzuholen und die Zusatzkosten mit ihm abzustimmenAuftraggebers liegen. 52.11 Die gesamten Leistungen und technischen Dokumente (einschließlich der Standortunterlagen), Werkzeuge, Daten, Software und sonstige Materialien, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden und/oder vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellt werden, bleiben im Eigentum des Auftraggebers und/oder gehen in das Eigentum des Auftraggebers über, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht. Im Übrigen Der Auftragnehmer ist der AN nicht berechtigt, auf Kosten des AG die zur Erledigung des Auftrags erforderlichen Reisen, Orts- und Objektbesichtigungen und die notwendigen Untersuchungen und Prüfungen durchzuführen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen anzustellen, Fotos und Zeichnungen anzufertigen, dieses Material ohne dass es hierfür einer besonderen vorherige schriftliche Zustimmung des AG bedarfAuftraggebers zu verwenden, kopieren, vervielfältigen oder auf sonstige Weise zu nutzen. 2.12 Der Auftragnehmer wird die Standortunterlagen in jeglicher Hinsicht einhalten und sicherstellen, dass alle Ergebnisse der Qualitätstests, Aufzeichnungen und sonstige vom Auftraggeber geforderten Unterlagen darin enthalten sind. Soweit Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Standortunterlagen dem Auftraggeber sowohl in diesem Zusammenhang jedoch Kosten entstehen, die erkennbar nicht mehr physischer Kopie als auch in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck und Wert elektronischer Form (durch Eingabe der Daten in das integrierte Projektmanagementsystem des Gutachtens stehen, hat Auftraggebers) vervollständigt zugestellt sowie daraufhin vom Endkunden des Auftraggebers vor der AN die vorherige Zustimmung des AG einzuholenAusstellung der Abnahmeerklärung genehmigt werden.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Leistungen Und Services