Gegenstand des Auftrags Musterklauseln

Gegenstand des Auftrags. Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus der in Anlage 1 beschriebenen Leistungsvereinbarung (im Folgenden „Leistungsvereinbarung“).
Gegenstand des Auftrags. Der Auftragnehmer erhebt und verwendet personenbezogene Daten der Karteninhaber im Sinne des § 3 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Zweck der Erfüllung des Vertrags.
Gegenstand des Auftrags. Der Auftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer umfasst folgende Arbeiten und/oder Leistungen: ☐ Druck + Kopie (Vor Ort und/oder per Fernwartung) ☐ gemäß Einzelbeauftragungen ohne festes Vertragsverhältnis. ☐ gemäß bestehendem Servicevertrag. ☐ Inbetriebnahme, Integration, Wartung und Reparatur sowie Außerbetrieb- nahme von Druck-/Multifunktionssystemen ☐ IT – Systembetreuung (Vor Ort und/oder per Fernwartung) ☐ gemäß Einzelbeauftragungen ohne festes Vertragsverhältnis. ☐ gemäß bestehendem Servicevertrag. ☐ Hardwarepflege (Inbetriebnahme, Integration, Reparatur sowie Außerbetrieb- nahme von IT-Hardware) ☐ Netzwerkbetreuung (Installation, Konfiguration, Update, Fehlerbehebung so- wie Deinstallation von Netzwerkkomponenten) ☐ Softwarepflege (Installation, Konfiguration, Update, Fehlerbehebung sowie Deinstallation von Software) ☐ Monitoring (Überwachung der Kundensysteme zur vorzeitigen Erkennung von Fehlern) ☐ Dropdrive, Onlinespeicher ☐ Bereitstellung und Wartung eines ASP-Systems oder Einzelbausteinen in ei- nem Rechenzentrum der reitzner AG ☐ Online Backup ☐ WebWächter ☐ Managed Exchange ☐ Komplettes ASP-System Personenstammdaten, Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail), Vertragsstammdaten (Vertrags- beziehung, Produkt- bzw. Vertragsinteresse), Kundenhistorie, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsda- ten, Planungs- und Steuerungsdaten, Auskunftsangaben (von Dritten, z.B. Auskunfteien, oder aus öf- fentlichen Verzeichnissen), etc. Kunden, Interessenten, Abonnenten, Beschäftigte i. S. d. Art. 28 EU-DSGVO, Lieferanten, Handels- vertreter, Ansprechpartner, etc.
Gegenstand des Auftrags. Der Auftragsverarbeiter übernimmt folgende Verarbeitungen für den Auftraggeber:
Gegenstand des Auftrags. Der Auftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer umfasst folgende Arbeiten und/oder Leis- tungen: Vertragsgegenstand ist die Fernbetreuung der im Projektrahmenauftrag und dessen Anlagen beschriebenen und gemäß den dortigen Bestimmungen lizenzierten Softwaremodelle sowie die Lieferung der von Microsoft bzw. der Haveldata GmbH während der Vertragslaufzeit allgemein zum Vertrieb in Deutschland freigegebenen Update Versionen. Als Plattform kann auch ein Cloudmodell von Microsoft in Anwendung kommen. Hier handelt es sich um die Europa oder Deutschland Cloud von Microsoft. Update-Versionen dienen der Pflege der aktuellen Version der im Projektrahmenvertrag beschriebenen Software. Voraussetzung hierfür ist ein gültiger En- hancement Plan für die Software. BSS übernimmt die Betreuung sämtlicher in dem im Projekt- rahmenauftrag und dessen Anlagen genannten Programmteile sowie die Erweiterungen und Anpassungen. Die Wartung von Computerhardware gehört nicht zum Vertrag, ebenso wenig die Lieferung neuer Module und Add-Ons der Software. Die vertraglichen Pflegedienste der BSS erstrecken sich auf Fehlerbeseitigung des Programmcodes, die Einarbeitung von Verände- rungen rechtlicher Anforderungen, die Verbesserung bestehender Programmfunktionalitäten bzw. die Erweiterung bestehender Module mit zusätzlichen Modulen, die Beratung des Kunden laut aktuellen Servicebedingungen bei Fragen und Problemen hinsichtlich der Benutzung der Software, soweit dort die Onlinehilfe bzw. die Schulungsunterlagen im Einzelfall nicht ausrei- chen sowie bei ggf. zu verzeichnenden Programmfehler und die Erläuterung der Funktionen und die Handhabung der Lizenzprogramme laut aktueller Servicebedingungen, sowie den von BSS vorgenommenen Anpassungen, soweit dort die Onlinehilfe bzw. die Schulungsunterlagen im Einzelfall nicht ausreichen. Folgende Punkte gehören ebenso zu den Aufgaben, wie Bera- tung und Betreuung des Kunden in Softwarefragen, Hilfestellung in Fernwartungen und Infor- mationen über aktuelle Entwicklung der Standartapplikationen, Beratung zu Problemlösung aller Hardware- und softwaretechnischen Probleme des Datenbankservers. Folgende Datenarten sind regelmäßig Gegenstand der Verarbeitung: Eine regelmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nicht. Bei der unter Punkt 2 beschriebenen Fernbetreuung ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Auftragneh- mer Zugriff auf folgende Daten/Datenarten hat: • Adressdaten (Kunden, Lieferanten, und Mitarbeiter) • Sozialversicherungsd...
Gegenstand des Auftrags. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers gemäß gesonderter Vereinbarung.
Gegenstand des Auftrags. (1) Gegenstand der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Leistungserbringung gemäß des schriftlich vereinbarten Auftrags - nachfolgend ‚Hauptvertrag’ genannt - soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt.
Gegenstand des Auftrags. Der Auftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer umfasst folgende Arbeiten und/oder Leis- tungen: Folgende Datenarten sind regelmäßig Gegenstand der Verarbeitung: Kreis der von der Datenverarbeitung Betroffenen:
Gegenstand des Auftrags. Im Rahmen der Leistungserbringung nach dem Lizenzertrag „Überlassung des Booklyn-Ser- vices auf Zeit“, verarbeitet KSR als Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten für den Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber-Daten“ genannt), wobei der Auftraggeber als ver- antwortliche Stelle im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften fungiert. Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien.